…Befördert werden - A14

 

Kolleg*innen aufgepasst:
A14-Beförderungsstellen sind die Stellen, die ausschließlich nur Gymnasiallehrkräften zugestanden sind. Dass diese Aufstiegsmöglichkeit nicht jedem Lehramt grundsätzlich zusteht, wird von vielen kritisiert. Aber hier ist es wie überall. Die Mittel dafür sind vom Dienstherrn zu stellen. Gibt es diese nicht, kann dafür weder gestreikt noch Tarifverträge verhandelt werden. Allerdings hat der Dienstherr sich diese fehlende Kampfkraft auch zu erkaufen, mit besonderen Rechten und der besonderen Beachtung unserer Interessen. Siehe hierzu das Urteil zum Streikrecht unter https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-229726%22]} .

Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Aufstiegsmöglichkeit ist, anders als zuvor, die Übernahme bestimmter, zusätzlicher Aufgaben in der Schule. Auf diese A14-Stellen muss sich genauso beworben werden wie auf alle anderen Stellen und es besteht bei der Auswahl die Pflicht zur Bestenauslese. 

Bewerbungen vor!
Vor E-Rekrutierung waren diesen Besetzungsverfahren im Wesentlichen eine schulinterne Angelegenheit. Das hat sich geändert. Es finden sich gerade in diesem Bereich viele Bewerbungen. 

Für diese Bewerbungen gilt wie für alle Stellenbesetzungsverfahren, dass der Umstand in seiner*ihrer Schule gebraucht zu werden oder für die Versetzung keine Freigabe erhalten zu haben, keine Rolle spielen darf. Das heißt, dass eine Bewerbung an einer Schule nicht durch den Umstand vereitelt werden darf, dass auf der bisherigen Stammschule ein Bedarf an der Arbeitsleistung besteht. 

Das heißt, dass unabhängig vom Umstand des Interesses an einer Beförderungs- oder Funktionsstelle auch ein Schulwechsel über ein erfolgreich durchgeführtes Bewerbungsverfahren möglich ist. Dies könnte ein ohnehin gewollter, zusätzlicher Nutzen sein.

Nun zum A14-Verfahren. Das Land hat für diese Stellen ein Stellenvolumen von gut einem Drittel Stellen bezogen auf die bestehenden und grundsätzlich beförderungsfähigen A13-Stellen zuerkannt. 

Zunächst grundsätzlich beförderungsfähig sind alle A13-Stellen. So sind H/R-Kolleg*innen von dieser Beförderungsmöglichkeit ausgenommen – auch wenn diese beispielsweise in Gesamtschulen die gleiche Tätigkeit wie die Kolleg*innen ausführen, die das Gymnasiallehramt studiert haben. 

Über die Schulen des Schulamtes hinweg wird ein Verhältnis von A13- (grundsätzlich beförderungsfähigen Stellen) zu A14-Kolleg*innen berechnet und mit jeder sogenannten Vergaberunde, die zweimal im Jahr durch das Staatliche Schulamt und den GPRS erfolgt (siehe hierzu bei vertieftem Interesse folgenden Erlasshttps://gew-wiesbaden.de/fileadmin/user_upload/Broschuere/Erlass_zur_Vergabe_von_Befoerderungsstellen_A14_auf_Schulamtsebene_24-07-2015.pdf, dieses Verhältnis aufs Neue in Angleichung gebracht. 

Dieser Prozess ist auf der einen Seite recht dynamisch, da an den Schulen A14-Kolleg*innen in Pension gehen oder andere sich ein- oder ausversetzen lassen und sich damit das A13/A14-Verhältnis dauernd verschiebt. Andererseits ist die Zuweisung einer neuen A14-Stelle für die Schulleitung und die Personalräte recht kalkulierbar.

Zugewiesen wird nach Absprache des Staatlichen Schulamts mit dem Gesamtpersonalrat regelhaft im Rahmen der Angleichung der Verteilung. Für einen kleinen Stellenanteil der A14-Stellen gilt dies aber nur eingeschränkt, diese können „freihändiger“ vergeben werden und dienen auch zur Nachsteuerung bestimmter Härten.

Sind diese A14-Beförderungsstellen dann den Schulen zugeordnet, erhalten die Personalräte und die Schulleitungen darüber Kenntnis und haben nur die Aufgabe, das Profil der Stelle zu erstellen, damit das Staatliche Schulamt die Stelle im E-Recruiting ausschreiben kann.

Personalräte aufgepasst:
Die Stellenausschreibung darf nicht auf eine bestimmte Person gemünzt werden. Allerdings hat die Stellenausschreibung so gestaltet zu sein, dass dort ein Arbeitsbereich beschrieben ist, der die Belange der Schule wie die Belange der Kolleg*innen im Blick hat. Der Umfang der Stelle muss so bemessen sein, dass die Mehrbezahlung für die Stelle auch in einem annehmbaren Verhältnis zur Mehrarbeit steht. Beides ist nicht einfach.

Im Idealfall hat der Personalrat auch noch auf eine geschlechtergerechte Verteilung der A14-Stellen hinzuwirken, da diese – wie alle anderen Stellen auch – dem Frauenförder- und Gleichstellungsplan unterliegen.

Der Interessenkonflikt bei der Ausschreibung der A14-Stelle könnte darin bestehen, dass die Schulleitung sich die zusätzliche Arbeitskapazität zur Entlastung der Verwaltung und Leitung der Schule sichern will. Gleichzeitig besteht ein Interesse an möglichst viel Arbeitskapazität zur Erfüllung dieser Aufgaben. Personalräte dürften eher an die Entlastung der Kolleg*innen denken und sich beispielsweise wünschen, das Kolleg*innen für die Abwicklung und Durchführung von Klassenfahren etc. Unterstützung erhalten. Unter https://gew-wiesbaden.de/fileadmin/user_upload/Broschuere/Beispiele_fuer_gute_A14-Ausschreibungen.pdffindet man gute Bespiele für die Ausschreibung solcher Stellen. Auch Schulleitungen sind belastet, tendenziell überbelastet – dennoch Kolleg*innen sind es auch. Schulleitungen haben die Möglichkeit, über die Funktionsstellen die Schule gut zu leiten – das haben die Kolleg*innen nicht. Also wird es ganz zentral darum gehen, dass diese Stellen die Kolleg*innen der Schule unterstützen und nicht zu einer Funktionsstelle mit anderem Titel umfunktioniert werden.