Berufshaftpflicht

Wer ist versichert?

Versichert sind alle GEW-Mitglieder, die ihren Beitrag satzungsgemäß entrichten.

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand sowie Rentnerinnen und Rentner sind mitversichert, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen.

Ebenfalls mitversichert sind Studierende, die im Organisationsbereich der GEW bereits beruflich tätig werden (zum Beispiel in Praktika).

Der Versicherungsschutz ist unterbrochen, wenn zur Zeit des Schadeneintritts ein vom Mitglied verschuldeter Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten vorgelegen hat.

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