10. Stellungnahme

des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis)

Liebe Kolleg*innen in den örtlichen Personalräten,

1)     Personalmaßnahmen zur Deckung des Bedarfs an Grundschulen

In der 9. Stellungnahme des GPRLL hatten wir auf den Umstand verwiesen, dass das Land beabsichtigt, mit Zwangsabordnungen den Bedarf in Grundschulen zu decken. Dieser Zwangsprozess soll die Einstellung von ausgebildeten Gymnasiallehrkräften über den Bedarf des Gymnasiums hinaus zur mittelbaren und unmittelbaren Transferierung dieser Lehrkräfte an die Grundschulen ermöglichen.

Nun erreichen uns Meldungen aus den Schulen, dass mit diesen Maßnahmen begonnen wird.

Im ersten Schritt mussten(!) alle Schulleitungen von Gymnasium oder Gesamtschulen einen Abordnungsplan erstellen – Frist war der 19.06.2020. Der Umfang, der für die Abordnung als möglicherweise notwendig angesehenen Anzahl der Stunden, bemisst sich laut Erlass vom 23.04.2020 an der Anzahl der Stunden, die für die Grundunterrichtsversorgung plus Deputaten einer jeden Schule zur Verfügung stehen. 

 

Wie kommen die Listen zustande?
Wie hoch der erlasskonforme Bedarf ist, kann der angefügten Excel-Tabelle (in der vorletzten Spalte) entnommen werden. In der letzten Spalte findet sich der seitens des Staatlichen Schulamts antizipierte Bedarf von 30%, in dessen Umfang die Schulleitungen bis zum 19.06. Kolleg*innen benennen mussten. 

Zur Erfüllung der Quote kann die Schule auf Bestandslehrkräfte oder auf neu eingestellte Lehrkräfte mit Vorrangmerkmal zurückgreifen. Die Fächer der Kolleg*innen sollen zu den Bedarfen an den Grundschulen passen. Diese Liste muss mit Namen, Stundenumfang und Fächern beschrieben sein und vor den Sommerferien im Staatlichen Schulamt vorliegen. A 13 / A14 ist den zwangsabgeordneten Lehrkräften zugesichert!

 

Unter welchen Bedingungen 
und zu welchem Zeitpunkt dürfen die Kolleg*innen zwangsabgeordnet werden?

Aus dem beigefügten Erlasse ergibt sich:

  1. dass es sich bei den Grundschulen, an die abgeordnet werden soll, stets um Schulen im Umfeld des abordnenden Gymnasiums bzw. Gesamtschule handeln soll.
  2. Ebenso erfolgen Abordnungen stets nur zum Schuljahres- oder Halbjahreswechsel.
  3. Nur im Einvernehmen aller Beteiligten sind Abordnungen auch zu anderen Zeitpunkten im Schuljahr möglich.

Über diese Regelung setzen sich erste Schulen / wie möglicherweise auch das Staatliche Schulamt hinweg, um den kurzfristigen Bedarf in Grundschule, der durch die Öffnung ab heute entstanden ist, zu decken. Vor diesem Hintergrund bitte wir auf die Vorgaben der Erlassen nicht nur hinzuweisen, sondern auch auf deren Beachtung zu drängen. 

 

Tipp: 
Die Schulen sollten – wenn immer möglich – die Neueinstellung über das Vorrangmerkmal favorisieren. Und wie geht dies? Auf der Rangliste haben Kolleg*innen mit gymnasialem Lehramt ihre Bereitschaft bekundet, im Rahmen einer Teilabordnung mindestens vier Jahre an einer Grundschule zu unterrichten (Erlass vom 23.04.2020). Sie werden gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern, die eine solche Erklärung nicht abgeben, bevorzugt eingestellt. Die so eingestellten Personen werden an einer Schule mit gymnasialem Bildungsgang beschäftigt und dort während ihrer Probezeit auch mit mindestens neun Stunden eingesetzt. Dies, damit die Bewährung im gymnasialen Lehramt festgestellt werden kann. Eine Schmalspurfortbildung für den Unterricht an Grundschulen ist ebenso verbindlich vorgesehen. Die A13 Vergütung ist zugesichert.

 

Zeit für Widerspruch?
Für die Kolleg*innen ergibt sich zweimal die Möglichkeit zum Widerspruch. Der erste Zeitpunkt ist, wenn und soweit die Schulleitung die Kolleg*innen auf der Liste vermerkt. Ziel dieses Widerspruchs wäre anzuzeigen, dass mensch wünscht, nicht auf dieser Liste zu stehen. Dies selbst im Hinblick darauf, dass die Abordnung gar nicht realisiert werden würde. Denn die konkrete Umsetzung der Personallenkung, die auf diesen Listen planerisch sichtbar ist, wird von den konkreten Bedarfen an den Grundschulen gesteuert. Dieser Widerspruch kann formlos erfolgen und richtet sich an die Schulleitung.

 

Aufgabe der Schulpersonalräte
Personalräte können ebenfalls mit der Schulleitung in Verhandlung treten, wenn sie die Zusammensetzung der Liste nicht nachvollziehen können (Gründe dafür sind sehr individuell). Die öPR sollten in jedem Fall einfordern, Kenntnis über die Liste zu haben.

 

An den GPRLL weitergeben
Ebenso bitten wir alle Personalräte, uns die Listen zur Verfügung zu stellen, die die Schulleitungen nun mit Frist zum 19.06. erstellt und an das Staatliche Schulamt gesendet haben. Wir können dann ein waches Auge auf die gegebenenfalls geplante Umsetzung haben.

 

Widerspruch und personalrätliche Begleitung
Spätestens aber, wenn das Staatliche Schulamt die Abordnung umsetzen will, sollten sich die Kolleg*innen, die nicht zwangsabgeordnet werden wollen, mit dem GPRLL in Verbindung setzen und ihren Widerspruch – gern auch nach Beratung durch den GPRLL – vorbereiten. Wir werden für jeden Einzelfall konkrete Unterstützung leisten.

 

Im fortlaufenden Verfahren
Wir bieten an, die Kritik an diesen Maßnahmen zu bündeln und zu thematisieren. Wir nehmen gern die Berichte von Grundschulen entgegen, die Auskunft darüber geben, wie das pädagogische Miteinander im Kern erschüttert ist, wenn Kolleg*innen mit unterschiedlicher Vergütung und unterschiedlicher Qualifikationsausformung dieselben Tätigkeiten verrichten. Auch interessieren uns die Nöte von Stundenplanern, die alle Deutsch- und Mathe-Kolleg*innen an die Grundschulen durchreichen mussten, und nun selbst einen hohen Fachbedarf haben. Und das alles noch zu Corona-Zeiten, in denen die Verfügbarkeit der Kolleg*innen in den Schulen nicht der Grundversorgung entspricht.

Dies in der Hoffnung dem HKM noch deutlich machen zu können, dass Freiwilligkeit und finanzieller Anreiz das Mittel der Wahl zur Verbesserung der Personalsituation gewesen wäre und nicht Zwang.

Wir gehen zudem davon aus, dass diese Maßnahme nicht nur in diesem Schuljahr zur Anwendung kommen soll sondern je nach Bedarf auch für das neue Schuljahr 2021 / 2022 aufgelegt und umgesetzt werden soll.  

 

2)     Hygieneplan 3.0

Wir hängen ebenfalls den neuen Hygieneplan – inkl. verschiedener Ergänzungen – zur Kenntnis an.

 

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen 

 

Manon Tuckfeld

Vorsitzende des Gesamtpersonalrats

der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden (GPRLL-RTWI)