Zweite Stellungnahme

des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis)

Angesichts der teils sehr unterschiedlich geregelten Präsenzpflichten in den Schulen teilen wir unten die zweite Stellungnahme des Gesamtpersonalrats (GPRLL) für den Schulamtsbezirk Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden.

Diese Forderung haben wir auch bereits auf der Homepage der GEW-Wiesbaden-Rheingau deutlich formuliert und stützen unsere Fraktion im Gesamtpersonalrat bei deren Durchsetzung. Auch auf der Webseite der GEW Hessen wird in diese Richtung argumentiert (z.B. hinsichtlich Tele-Arbeit).

Im kurzfristigen Nachgang zu dem unten bereits versanden Schreiben, ist auf Anregung des Gesamtpersonalrats eine erneute Rundmail an die Schulleitungen im Schulamtsbezirk durch die Staatliche Schulamtsleiterin erfolgt, in der sie folgendes schreibt:

"Im Sinne der Bekämpfung der Pandemie möchte ich Sie vorsorglich noch einmal darauf hinweisen, dass wir in den Schulen größere Ansammlungen von Personen möglichst vermeiden sollten. Bitte prüfen Sie als Schulleitung, welche Versammlungen absolut notwendig sind und welche Arbeiten die Kolleg*innen auch von zuhause bewältigen können. Je weniger Personen sich an einem Ort befinden, desto langsamer kann sich das Virus verbreiten."

Wir sehen die ebenfalls angespannte Lage in den KiTas und versuchen dort einen Überblick zu bekommen. Offizielle Hinweise finden sich vorerst auf der Webseiten des Ministerium für Soziales und die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 (PDF hier). Seitens der Stadt Wiesbaden gibt es eine Pressemitteilung vom 14.03.2020 (PDF hier).

 

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus unserer Rechtsauffassung und aus sich bereits im Umlauf befindenden offiziellen Schreiben von Schulämtern stellt der GPRLL klar:

- Es existiert keine Präsenzpflicht für Lehrkräfte und das pädagogische Personal vor Ort außerhalb der schriftlichen Prüfungen im Landesabitur und der Notbetreuung.

- Die Notbetreuung ist in umlaufenden Schreiben genau geregelt - es kann durchaus Schulen geben, an denen keine Notbetreuung eingerichtet werden muss.

- Sollte eine Notbetreuung eingerichtet sein, ist es wichtig, dass jemand aus dem Schulleitungsteam ebenfalls in der Schule ist - dies ist auch die einzige Präsenzpflicht, die das Schulgesetz kennt.

- In der Notbetreuung dürfen nur Lehrkräfte eingesetzt werden, die nicht zu einer der bekannten Risikogruppen gehören. Dies betrifft auch das Schulleitungsteam vor Ort. Hier sind ggf. Vertretungen zu regeln. 

- Wenn in Ihrem System keine Notbetreuung eingerichtet ist, können alle Lehrkräfte sowie die Schulleitung im Homeoffice arbeiten. Eine Person aus dem Schulleitungsteam sollte jedoch einmal täglich in der Schule nach der Post sehen.

Wir bitten die Kolleg*innen an den einzelnen Schulen um Rückmeldung an den Gesamtpersonalrat, in welchen Schulen die Präsenzpflicht angeordnet wurde. Ebenso bitten wir um Rückmeldung, an welchen Schulen Konferenzen angeordnet wurden.

Hierzu verweisen wir auf die "Dritte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 14. März 2020" mit dem Verbot der Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmerinnen - auch, wenn dies nur wenige Kollegien betrifft.

Eine uns bekannte "Dienstanweisung zum Umgang mit dem Corona-Virus im Hessischen Kultusministerium und in den nachgeordneten Dienstellen der Bildungsverwaltung" regelt die Möglichkeit, dass alle Beschäftigten gebeten werden - sofern sie eine entsprechende Ausstattung haben - ihre Arbeit nach Möglichkeit in Tele-Arbeit zu erledigen. Was hier also für das Ministerium und die Schulämter selber positiv angeordnet wird, sollte ebenso für Lehrkräfte und Arbeitnehmer*innen an Schulen ermöglicht werden.

Beste Grüße

Manon Tuckfeld

Vorsitzende des Gesamtpersonalrats

der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt

für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden