Vierte Stellungnahme

des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wenden uns mit einer vierten Stellungnahme an Euch, da sich aktuell zwei Aspekte auf die Intervention des Gesamtpersonalrats hin weitestgehend geklärt haben. Wir hoffen weiterhin auf Eurer Verständnis hinsichtlich unserer Informationspolitik und gehen derzeit davon aus, dass in der aktuellen Situation Informationen und Sichtweisen auf die aufkommenden Fragestellungen eher erwünscht sind.

 

Keine Dokumentationspflicht

In einer heutigen Rundmail des Staatlichen Schulamts wird klar formuliert:

"Mich erreichen Nachrichten, dass einige Schulleitungen von Lehrkräften Arbeitszeit- oder Tätigkeitsnachweise einfordern. Dieses ist auf keinen Fall seitens des Schulamtes oder des Ministeriums intendiert oder gefordert.“

Wir begrüßen seitens des Gesamtpersonalrats diese eindeutige Klarstellung durch die Schulamtsleiterin. Dies entspricht vollumfänglich unserer Sichtweise und auch unserer Bemühungen hinsichtlich der Klärung (siehe dazu unsere vorherigen Stellungnahmen).

Kolleg*innen, die weiterhin in der Schwierigkeit befinden, gegenteilige Anweisungen vorliegen zu haben, bitten wir, sich an die örtlichen Personalräte zu wenden.

 

Keine Video-Konferenztechnik ohne Freigabe des Datenschutzes

In der gleichen Rundmail des staatlichen Schulamts an die Amtsleitungen heißt es:

"Herr Sobota als Verantwortlicher des Hessischen Datenschutzes für die Schulen hat sich auf Nachfrage des Staatlichen Schulamts zum Video-Konferenz-Werkzeug "Zoom" folgendermaßen geäußert: ". mit dem angesprochenen Dienst hat sich unser Haus meines Wissens bislang noch nicht beschäftigt. Zu Skype gibt es bereits Anmerkungen bzw. Einschätzungen der Aufsichtsbehörden. Die Europäische Union (Verwaltung) nutzt den Dienst "Jabber", der vom Netzwerkanbieter Cisco vertrieben wird. Dieser "scheint" datenschutzkonform zu sein. (…) Deshalb würden wir hinsichtlich des Einsatzes von Skype in Anbetracht der derzeitigen Situation nicht intervenieren. Zu dem Dienst "Zoom" kann ich derzeit leider nichts sagen.“

Deutlich wird damit, dass keine Prüfung oder Freigabe für „Zoom“ mit seinen aus unserer Sicht noch weitergehenden Problematiken vorliegt. Damit kann der Einsatz in Schulen derzeit nicht datenschutzkonform abgebildet werden.

Die vom Datenschutzbeauftragten genannten Alternativen (temporär bis zu den Ferien) sollten weiterhin hinsichtlich der Anforderungen des Landesdatenschutzbeauftragten in Schulen eng auf mögliche Datensparsamkeit geprüft werden. Insbesondere der Aspekt der Persönlichkeitsrechte beim Abfilmen von Gesichtern von Kindern/Jugendlichen sollte nicht unter schulischen oder Gruppen-/Klassenzwang geraten - eher bis zu einer Klärung darauf verzichtet werden.

Beste Grüße
Manon Tuckfeld
Vorsitzende des Gesamtpersonalrats
der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden