Videokonferenzen gegen Lehrkräftemangel, Klassenfahrten am Wochenende, Ende der Absonderungspflicht, Fehlerindex, Versetzungsberatung

24.11.2022

Videokonferenzen gegen Lehrkräftemangel

Es war zu erwarten, dass auch dieser technischen Entwicklung sehr rasch ihre  ökonomische Verwertung folgen wird. So ist dies in Sachsen und Thüringen nun der Fall. Die Kultusminister denken offen darüber nach, die Gesetze entsprechend anpassen, so dass es ihnen möglich wird, auch mehrere Klassen/Kurse von einer Lehrkraft unterrichten zu lassen.

Die GEW Wiesbaden-Rheingau hat vor dieser Problematik seit Beginn der pandemischen Schulschließungen gewarnt und die politischen Tendenzen zu unregulierten Videokonferenzeinsätzen kritisch begleitet. Die GEW Wiesbaden-Rheingau hält den Einsatz von Videokonferenzsystemen - auch aus den Erfahrungen der letzten Jahre - in keiner Weise zur Erfüllung des regulären Unterrichts geeignet.


Klassenfahrten am Wochenende

Klassenfahrten spielen im Schulalltag eine wichtige Rolle: Sie ermöglichen eine Stärkung der Klassengemeinschaft, machen andere Natur- und Kulturräume erfahrbar und bieten eine Abwechslung zum regulären Schulalltag. Sie liefern Schülerinnen und Schülern Erlebnisse und Erinnerungen, die in der Regel lange nachhallen.

In der Praxis gibt es immer wieder Fahrten, die nicht nur die Schulwoche (Montag bis Freitag) umfassen, sondern auch Wochenendtage beinhalten. Einige Schulen haben solche Fahrten sogar in das Fahrtenkonzept bzw. in das Schulprogramm aufgenommen. Dies führt dazu, dass Lehrkräfte hier ihre Freizeit für dienstliche Aufgaben nutzen.

Wie ist damit umzugehen? Was darf, was muss beachtet werden?
 

Siehe hierzu die Information der GEW Landesrechtsstelle im Anhang sowie die Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten.


Ende der Absonderungspflicht

Seit dem 23.11.2022 besteht mit der aktualisierten Verordnung in Hessen keine Isolationspflicht mehr für Infizierte mit dem SARS-CoV-2-Virus. Auch in Schulen wurde dies unmittelbar umgesetzt und die Bestimmungen zur Absonderungspflicht geändert (siehe Anhang).

Für infizierte Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal gilt die dringende Empfehlung, sich für den Zeitraum von fünf Tagen nach dem Test freiwillig zuhause abzusondern. Ein Rückkehr wird empfohlen, wenn 48 Stunden keine Symptome mehr vorlagen oder nach maximal 10 Tagen.

Eine Information seitens der Infizierten gegenüber der Schulleitung muss weiter erfolgen.


Fehlerindex

Im Rahmen der Maßnahmen zur Stärkung der Bildungssprache Deutsch hat das Kultusministerium verschiedene Veränderungen angekündigt, die vor allem das Fach Deutsch aber - wie beispielsweise durch den Fehlerindex - viele andere Fächer betreffen. In den Jahrgangsstufen 9 wurde dieser Fehlerindex nun wie folgt festgelegt:

Bildungsgang Realschule 10

  • ab Fehlerindex 6,0 Abzug von 1/3 Note
  • ab Fehlerindex 12,0 Abzug von 2/3 Note

Bildungsgang Gymnasium 10

  • ab Fehlerindex 3,0 Abzug von 1/3 Note
  • ab Fehlerindex 6,0 Abzug von 2/3 Note

Bildungsgang Hauptschule 9

  • ab Fehlerindex 10.5 Abzug von 1/3 Note
  • ab Fehlerindex 19,5 Abzug von 2/3 Note

Bildungsgang Realschule 9

  • ab Fehlerindex 7 Abzug von 1/3 Note
  • ab Fehlerindex 13 Abzug von 2/3 Note

Bildungsgang Gymnasium 9

  • ab Fehlerindex 3,5 Abzug von 1/3 Note
  • ab Fehlerindex 6,5 Abzug von 2/3 Note

Die GEW Wiesbaden-Rheingau sieht diese erneute Entwicklung einer Vermessung von Leistung und Verhalten in Schule weiterhin kritisch. Auch die deutliche 
Herausdifferenzierung der Bildungsgänge bedeutet einen Rückschritt und stellt insbesondere Schulen vor Herausforderungen, die mehrere Bildungsgänge abdecken. Ein gemeinsames Lernen wird durch jede externe Differenzierung weiter gestört.