Versetzungsverfahren digital

09.11.2023

Versetzungsverfahren nur noch digital

 

Die Versetzungsanträge für alle Versetzungsverfahren können ab diesem Jahr nur noch digital eingereicht werden. Hierbei waren die Personalräte nicht beteiligt und es gibt aufgrund diverser Problemmeldungen auch noch Nachverhandlungen auf diesen Ebenen. 

Betroffen sind sowohl die Verfahren innerhalb des eigenen Schulamtsbezirks, zwischen den hessischen Schulamtsbezirken als auch das bundesweite Tauschverfahren zwischen den Bundesländern.

Hierzu muss das Service-Portal des Landes hessen unter https://portal.serviceportal.hessen.de/ genutzt werden. Eine Anleitung wurde seitens des Dienstherren über die dienstlichen E-Mail-Adressen jedem zur Verfügung gestellt - auch hier nochmals angefügt. 

In diesem Verfahren gibt es mehrere Fallstricke, auf die wir hinweisen wollen:

Die Registrierung und ggf. Neuregistrierung bedarf jeweils eines Freischalcodes, welcher nur postalisch versendet wird. Da man erfahrungsgemäß das NzüK- und Service-Portal nur selten nutzt (meist bisher nur für Fahrtkostenabrechnungen), empfiehlt es sich, die Zugangsdaten als auch den Freischaltcode gut zu verwahren. Bei Verlust sollte man sich rechtzeitig kümmern, da die Freischaltung einige Tage dauert.

Bei der Eingabe der Daten in die jeweiligen Masken des Online-Formulars, ist es zwar möglich, Bearbeitungszwischenstände zu speichern, um später weiter daran arbeiten zu können. Auch erhält man automatisiert eine Eingangsbestätigung. Der eigentliche Antrag und die eingereichten Dokumente liegen aber nur innerhalb des Portals vor. Es ist nicht möglich, sich eine dokumentenechte Kopie für eigene Zwecke zu erstellen.

Daher empfehlen wir bis zur Lösung dieses Problems auf technischer Ebene, jeden Antrag mit einem eigenen Anschreiben zu versehen, in welchem man selber nochmals alle im Portal angefügten Anlagen benennt. Ebenso sollte in diesem Anschreiben der eigentliche Antrag mit den wesentlichen Informationen, die man im Online-Formular eingegeben hat, nochmals wiederholt werden. Dieses Anschreiben sollte online dem Antrag angefügt und für die eigenen Zwecke archiviert werden.


GEW-Beratungstelefon zu den Versetzungsverfahren

 

Die GEW Wiesbaden-Rheingau hat ein thematisch wechselndes Beratungstelefon eingerichtet. Dieses war bisher haben wir darüber zu den Sommerferienbezahlungen beraten - nun stellen wir um auf die Versetzungsverfahren und alle damit verbundenen Fragen.

Der Erfolg eines solchen Antrag hängt nicht unwesentlich von der Antragstellung und Begründung ab. Wir beraten Kolleg*innen in den nächsten Wochen gerne unter

Tel. 0151 - 51 70 71 08
 

Wir fügen dazu auch wieder das neuen Plakat an mit der Bitte, es auszudrucken und im Lehrkräftezimmer auszuhängen. Gerne senden wir auch ausgedruckte Plakate auf Anfrage (bitte mit gewünschter Stückzahl) zu.