Verantwortung übernehmen

Schulen, die die Voraussetzung für ihre Öffnung nicht erfüllen, gehören geschlossen

Update vom 24.04.2020: Siehe zum selben Thema die Stellungnahme der Elternvertretungen auf allen Ebenen

Stellungnahme der GEW Wiesbaden-Rheingau vom 24.04.2020

 

Verantwortung übernehmen

Schulen, die die Voraussetzung für ihre Öffnung nicht erfüllen, gehören geschlossen

 

Die Entscheidung zur schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichts an hessischen Schulen ist unverantwortlich. Schon die Ankündigungen des Kultusministers, am 27.04. die Grundschulen für die vierten Klassen zu öffnen, versprach eine Mission Impossible zu werden. Die Ankündigung war aber noch damit garniert, dass „unterstützende Handreichungen“ seitens des Ministeriums und der Schulträger in Aussicht gestellt wurden. Nun liegen diese vor, deutlich später als zugesagt. Sie machen, anders als die Politik sich das möglicherweise vorgestellt hat, eher deutlich, dass die Öffnung nicht möglich ist.   

 

Viele Seiten sind vollgeschrieben mit Anforderungen, Aufforderungen, Ansprüchen und Vorstellungen, die, an der Realität von Schule gemessen, nicht oder nur in Teilen umsetzbar sind. Das aktuellste Beispiel ist die Anforderung an Hygiene. Die Vorgaben sind sinnvoll, aber unterstützend sind sie nicht, höchstens fordernd. Denn nach langem Lesen stellen Schulleiter*innen wie Lehrkräfte fest, dass sie im Wesentlichen diejenigen sind, die die Maßnahmen umsetzen und überwachen sollen. Dies geht in frappierender Deutlichkeit aus den FAQ der Stadt Wiesbaden hervor, die offenbar sämtliche Verantwortung an die Schulen und Lehrer*innen zu delegieren suchen.

 

Dass die Schulen in verantwortbaren Schritten wieder zu öffnen sind, will auch die GEW. Was wir als Gewerkschaft aber nicht sehen, ist, dass eine Situation, die unverantwortlich ist, durch die Kolleg*innen an den Schulen verantwortet werden soll. Anders ausgedrückt: Stellt die  Schulleitung in ihrer ureigenen Verantwortung fest, dass die Zustände an ihrer Schule nicht den Anforderungen und Vorgaben entsprechen, ist sie aufgerufen, dies zu melden und die Schule geschlossen zu halten.

 

Die Gesundheit der Beschäftigten und der Kinder und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Macht nur das, was verantwortlich geht!

 

Dort wo Anweisungen erkennbar gegen allgemeine Vorgaben zur Begrenzung der Corona-Pandemie verstoßen und auch Gespräche vor Ort nicht zu einer Änderung führen, sind Schulleitungen und Lehrkräfte gleichermaßen verpflichtet, die vorgesetzte Behörde über solche Verstöße zu informieren und auch von ihrer Pflicht zur Remonstration nach § 36 Beamtenstatusgesetz Gebrauch zu machen. § 36 Absatz 1 besagt, dass Beamtinnen und Beamte „für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung“ tragen. 

 

Eine Anweisung, die man auf Grund der allgemeinen Pandemielage und der Rechtsvorschriften der Landesregierung in Form der Corona-Verordnungen für rechtswidrig hält, muss man zunächst nicht ausführen. Stattdessen formuliert man einzeln oder zu mehreren in einem Schreiben an die Schulleitung oder das Schulamt seine „Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen“ und bittet zugleich um eine schriftliche Antwort mit einer widerspruchsfähigen Begründung. Selbstverständlich kann auch der Personalrat aktiv werden und die entsprechenden Beschwerden und Mängel darstellen und bei der Schulleitung vortragen. Auch die GEW und der Gesamtpersonalrat sind Ansprechpartner und geben die Kritik weiter.

 

Wenn und soweit die Zustände nicht die Schließung erfordern, ist aber auch hinsichtlich aller anderen Vorgaben auf eine der örtlichen Situation angemessene Umsetzung zu achten:

  • verantwortungsbewusste, am Alter der Kinder orientierte maximale Gruppengrößen, die die Einhaltung der Abstandsregeln wenigstens im Klassenraum ermöglichen 
  • verbindliche Vorgaben für die Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln und – falls erforderlich oder gewünscht – von ausreichendem Mundschutz, für die Ausstattung der Klassenräume mit Handwaschmöglichkeiten, Seife und Einmalhandtüchern und hygienischen Entsorgungsmöglichkeiten (z.B. geschlossene Mülleimer) sowie für die Reinigungsstandards und -intervalle unter den Bedingungen einer Pandemie 
  • Die ab Montag geltende MNS-Pflicht auch in Verkaufsräumen, für die eine Mindestfläche von 20 Quadratmetern pro Kunde angesetzt wird, wird auch die Diskussion über eine MNS-Pflicht in Schulen und die Bereitstellung von Gesichtsmasken für den Unterricht und die Pausen verschärfen. Nach unserer Kenntnis hat der Hochtaunus-Kreis bereits eine entsprechende Verpflichtung eingeführt.
  • Regelungen zum Ausschluss von Kindern vom Unterricht, die Erkältungssymptome zeigen oder die Hygieneregeln wiederholt oder massiv missachten
  • Wenn es zu wenig Personal gibt (und das wird bei der dargestellten Ausweitung der Risikogruppen sicher der Fall sein), dann eben weniger als 20 Stunden. 
  • Wenn die Räume zu klein sind, dann reicht es nicht, die Klassen zu halbieren, sondern man muss sie dritteln. 
  • Die Angebote im Ganztag bzw. im Pakt für den Nachmittag wieder hochzufahren würde es noch viel schwerer machen, die Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten, zumal für die Ganztagsbetreuung auch nicht die Gruppengrößen der Notbetreuung gelten sollen. Es ist schlechterdings nicht vorstellbar, Kinder im Grundschulalter nicht nur bis zu 20 Unterrichtsstunden, sondern täglich 6 bis 8 Stunden unter diesen Bedingungen zu "verwahren" und die Abstandsregeln, wie seitens des HKM von den Beschäftigten gefordert und in der Öffentlichkeit kommuniziert, für alle Gegebenheiten und Schülerbegegnungen im Rahmen einer ganztägigen Betreuung durchzusetzen. Auch ein Mittagessen kann unter schulischen Bedingungen nicht nach den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards ausgegeben werden. Wir bitten hier dringend, von jedem Druck abzusehen, und verweisen auf das Schreiben des HKM vom 22.4. an alle Grundschulen, wonach ab dem 27.4. "der schrittweise Wiederbeginn des Schul- und Unterrichtsbetriebs (...) im Vordergrund" stehen soll und "der zeitliche Rahmen des Ganztags- und Betreuungsangebotes (…) im Wesentlichen (…) durch die Bereitstellung bzw. Verfügbarkeit vorhandenen Personals nach vorrangiger Abdeckung des Unterrichts“ bestimmt wird.
  • Wenn das Personal für 20 Stunden nicht zur Verfügung steht, dann muss auf die Möglichkeit häuslicher Arbeitstage mit vorbereiteten Aufgaben zurückgreifen. 
  • Wenn die Pause eine besondere Quelle von Sozialkontakten und Verstößen gegen Abstandsregeln ist, müssen vielleicht auch mal drei Stunden am Stück unterrichtet werden. Das müssen und werden Schulämter und Ministerium akzeptieren. 
  • Die Kräfte müssen zudem verantwortungsbewusst eingesetzt werden, denn der Einstieg mit den vierten Klassen und allen Abschlussklassen ist erst der Anfang.
  • Es geht nicht um Nörgelei, Bremsen oder das Sabotieren guter Pläne, sondern darum, das zu tun, was die Landesregierung vermissen lässt: Verantwortung zeigen. 
  • Schulen sollten sich nicht durch vermeintlich in Stein gemeißelte Vorgaben unter Druck setzen lassen. 

Auch das HKM fährt – bestenfalls – nur auf Sicht! Alle Vorgaben müssen sich immer an dem Ziel messen lassen, keinen erneuten Anstieg der Infektionszahlen zu riskieren. Wer jetzt unverantwortlich große Gruppen fordert, um eine Mindestzahl von Unterrichtsstunden durchzusetzen, handelt verantwortungslos.