Stellungnahme zum Einsatz von Videokonferenzsystemen an Wiesbadener Schulen

des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer

Der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer am Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden (GPRLL), in dem Fraktionen aller Lehrer*innengewerkschaften und -verbände vertreten sind, kritisiert, dass weder der Schulträger über das Medienzentrum in Wiesbaden noch das Staatliche Schulamt die Schulen aktiv dabei unterstützen, datenschutzfreundliche, empfohlene Lösungen zu finden und zu nutzen.

Zum Schulbeginn im neuen Jahr erwartet der GPRLL hier eindeutigere und hilfreichere Anstrengungen aus den Schulämtern, den Schulen entsprechende Lösungen anzubieten.

Der GPRLL kritisiert, dass Eingriffe in Grundrechte von Lehrer*innen und Schü ler*innen keine Verhandlungsmasse auf der Ebene des Wollens einzelner Schulen sein können. Die aus wettbewerbsrechtlichen Gründen weitgehende Duldung verschiedener Systeme durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kann und sollte auch nicht bedeuten, dass ausgerechnet die kritischsten Angebote außerhalb des EU-Rechtsraums angesichts des jüngsten EuGH-Urteils genutzt werden – zumal, wenn datenschutzfreundliche Empfehlungen zur Verfügung stehen.

Dass es eine massive Überforderung darstellt, beispielsweise Großsysteme von US-amerikanischen Konzernen zu beurteilen, stellte der Hessische Philologenverband bereits in der Kulturpolitischen Ausschussanhörung im August 2019 im Hessischen Landtag klar: „Da kommen dann wieder schulische Datenschutzbeauftragte und Personalräte ins Spiel. Machen wir uns doch nichts vor: Selbst bei ganz vielen Fortbildungen ist es nicht möglich, diese Personen so fit zu machen, dass sie diese Dinge vor Ort beurteilen können.“

Der GPRLL hält es für sehr problematisch, dass angesichts des Scheiterns mit eigener, vom Datenschutzbeauftragten begrüßter Infrastruktur weder das Staatliche noch das Städtische Schulamt den Schulen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten datenschutzfreundliche Lösungen zur Verfügung stellt.

Vom GPRLL auf solche Möglichkeiten hingewiesen erklärt das Staatliche Schulamt: „Wir können dem Schulträger nicht vorschreiben, wofür er sein Geld ausgibt und welche personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.“ Damit wird deutlich, dass die Schulen hier zwischen die Verantwortlichkeiten der beiden Schulämter geraten und letztlich auf sich alleine gestellt sind.

Hinzu kommt, dass das Wiesbadener Medienzentrum bereits allen Lehrkräften den Zugang zum Edu-Pool-System ermöglicht und in dieses sehr einfach, innerhalb von Tagen und mit für Schulen geringen Kosten (unter 1000 Euro bis Schuljahresende) die von der Hessischen Lehrkräfteakademie empfohlenen, datenschutzfreundlichen Videokonferenzsysteme BigBlueButton und Jitsi integriert werden können.

Dass dies funktioniert, zeigen bereits mehrere Schulträger in Hessen mit ihren Medienzentren. So sind beispielsweise im Main-Taunus-Kreis viele Schulen versorgt. Im Kreis Limburg-Weilburg wird die Finanzierungsmöglichkeit von Lizenzen – wie das Hessische Kultusministerium den Schulen mit Schreiben vom 20.08.2020 über die Staatlichen Schulämter angeboten hat – über den dortigen Leiter Pädagogische Unterstützung (am Staatlichen Schulamt) genutzt.