Stellungnahme ds Stadtelternbeirats Wiesbaden

zur Novellierung des Schulgesetzes

Am 28.02.2021 hat der Stadtelternbeirat Wiesbaden eine Stellungnahme "Zweites Gesetz zur Anpassung des Hessischen Schulgesetzes und weiterer Vorschriften an die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona- Virus" veröffentlicht.

Die Anmerkungen zum Gesetz beziehen sich auf:

1.    Ewigkeitscharakter und Eingriff in eine Vielzahl von Einzelgesetzen

2.    Datenschutz und Vereinbarkeit mit der DSGVO

3.    Schulische Gremien / Konferenzen in elektronischer Form

4.    Beratung in inklusiven Schulbündnissen und Förderausschüsse in elektronischer Form

5.    Förderangebote in den Ferien

6.    Eingeschränkte Unterrichtsangebote und freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres

7.    Prüfungen und Übergänge

8.    Maskenpflicht

 

Es verwundert, dass gerade die Regelungen, die die gute Zusammenarbeit in den Schulen eher behindern, auf Dauer festgeschrieben werden sollen. Unsere Bedenken betreffen insbesondere die Konferenzen der schulischen Gremien, Elterngespräche, Prüfungsausschüsse und datenschutzrechtliche Aspekte. Daher sehen wir diese auf Dauer angelegten Änderungen äußerst kritisch.

Ein für die Ausnahmesituation der Pandemie konzipiertes Gesetz sollte temporär und auf den Zustand der Pandemie begrenzt werden.

Und zu den datenschutzrelevanten Aspekten argumentiert der Stadtelternbeirat ebenso wie die GEW Wiesbaden-Rheingau, wenn er schreibt:

In den Entwürfen der Paragraphen 83a/b des Hessisches Schulgesetzes (Seite 5) in Verbindung mit Artikel 23 zur Verordnung über den Einsatz von Videokonferenzsystemen VKSV (Seite 18ff) wird von ‘Datenverarbeitung im Rahmen digitaler Anwendungen’ und ‘Übertragung von Bild und Ton im Rahmen des Unterrichts’ und dem Streamen des Unterrichts zu den Schüler*innen nach Hause gesprochen. Hier fehlt uns der Bezug zur DSGVO.

Der Begriff der ‘Datensparsamkeit’ (Seite 19) bleibt in diesem Zusammenhang inhaltsleer.

Des Weiteren fällt auf, dass die Eltern der Schüler*innen vor Einsatz der Videokonferenztools nur noch informiert werden und nicht mehr zustimmen müssen, was zwar praktikabel aber datenschutzrechtlich problematisch erscheint. Gleiches gilt für die Lehrkräfte.

Die GEW Wiesbaden-Rheingau begrüßt diese dezidierte und wesentlichen Problemstellen der Gesetzesänderung aufgreifende Stellungnahme.