Siebte Stellungnahme

des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis)

Update vom 23.04.2020: Inzwischen sind alle schulformbezogenen Schreiben auf der Webseite des Kultusministeriums (wir entschuldigen uns, die Berufsschulen offenbar übersehen zu haben).

Update vom 22.04.2020: Inzwischen ist auch der Hygieneplan über die Webseite des Kultusministeriums verfügbar.

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Liebe Kolleg*innen, 

mit dieser siebten Stellungnahme wenden wir uns an die Personalräte und Kollegien. Es geht thematisch darum, dass noch diese Woche die Schulen über ein uns vorliegendes Raster abgefragt werden, welche und wie viele Lehrkräfte für den Unterricht zur Verfügung stehen (sowohl in Präsenz als auch HomeSchooling). In diesem Raster werden auch räumliche Bedarfe abgefragt. Wir hängen zudem die Schreiben des Ministeriums mit einigen weiteren (schulformbezogenen) Aspekten an (siehe unten). Zu beachten sind aus Sicht des GPRLL insbesondere:

a) Kolleg*innen mit Kindern unter 12 Jahren

Diese Kolleg*innen bitten wir, ihrer Schulleitung mitzuteilen, dass sie aufgrund der Kinderbetreuung nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen (wohl aber fürs HomeSchooling). Zurzeit gelten sich Lehrer*innen (noch) nicht als systemrelevant eingestuft und haben deswegen keinen Anspruch auf die Notbetreuungen.

Der GPRLL ist aber der Auffassung, dass unsere Kolleg*innen in der Gruppe derjenigen gehören, die systemrelevant sind. Soweit wir in Erfahrung bringen konnten, teilen diese Auffassung auch Vertreter*innen der Bildungsverwaltung. Allein die Umsetzung in die entsprechenden Erlasse wurde aufgrund der unklaren Bedarfslage durch das Kultusministerium noch nicht in Angriff genommen.

Wichtig ist, dass der Bedarf sichtbar wird. So ist es von Bedeutung, dass in dem oben genannten Raster die Kolleg*innen mit Kindern im Alter unter 12 Jahren nicht als Ressource für den Präsensunterricht aufgeführt werden.  

Sollten Schulleitungen durch die Nicht-Einbeziehung des Lehrer*innenpotientials erkennen, dass diese Lehrkräfte für die Abdeckung des Unterrichtsdedarfs notwendig sind, bitten wir um die entsprechende Dokumentation. 

Die Kolleg*innen sollen sich von ihrer Schulleitung bestätigen lassen, dass ihre Arbeitskraft für den Präsenzunterricht benötigt wird. Eine Kopie dessen sollte an den Gesamtpersonalrat gesendet werden.

b) Schwangere

Schwangere sind weiterhin ausgenommen vom Präsenzunterricht – gehören damit zur Risikogruppe. Dies ergibt sich nicht unwesentlich aus der erschwerten Medikamentierungsmöglichkeit im Infektionsfall.

Es ist daher wichtig, dass die Kolleg*innen diese Fälle umgehend gegenüber den Schulleitungen kommunizieren, damit bei der Abfrage gegenüber den übergeordneten Behörden von korrekten Zahlen hinsichtlich der verfügbaren Kolleg*innen ausgegangen wird. 

 

HomeSchooling ist Dienstpflicht

Hinsichtlich des Einsatzes im HomeSchooling ist davon auszugehen, dass dies vollwertig im Rahmen der Dienstpflicht stattfindet. Dies gilt für die Anrechnungen im Rahmen der individuellen Pflichtstundenzahlen. Die Erfüllung ist bei dem Einsatz sowohl in HomeSchooling als auch in Präsenzunterricht vollständig zu berücksichtigen. 

Dem GPRLL ist bewusst, dass die Betreuung der Schüler*innen, die nicht in der Schule sind, auch aufgrund fehlender Erfahrungen sehr herausfordernd ist. Sollten sich wegen besonderer Strukturen/Modelle an den Schulen hierbei übermäßige Belastungen (im Vergleich zu der ansonsten unterrichteten Stundenzahlen) ergeben, ist dies mit der Schulleitung zu kommunizieren. Im Gespräch mit der staatlichen Schulamtsleitung war sich der Gesamtpersonalrat heute einig darüber, dass die Schulleitungen dies besonders berücksichtigen (sollen).

 

Krankschreibungen

Die Freistellung vom Präsenzunterricht setzt keine Krankmeldung voraus. Der GPRLL rät dringend von einer Krankmeldung ab, da sie ggf. bei einer längeren Dauer zu einer Überprüfung der Dienstfähigkeit führen könnte und für tarifbeschäftigte Angestellte zu einem Wechsel in den Bezug von Krankengeld. Außerdem erfüllen die betroffenen Lehrkräfte weiter alle außerhalb des Präsenzunterrichts zu erledigenden Dienstpflichten, z.B. die Fortsetzung des schulischen Lernens im „Homeschooling“ und die Unterstützung der Lehrkräfte, die den Präsenzunterricht durchführen.

Wichtig: Als Nachweis für den Nichteinsatz dient zunächst eine Versicherung der Lehrkraft. Das Attest kann nachgereicht werden. 

 

Beschwerden und Fragen

Das Ministerium schreibt:

„Scheuen Sie bitte nicht davor zurück, Fragen, die Sie selbst nicht unmittelbar gesichert beantworten können, an Ihr Staatliches Schulamt zu richten. In den letzten Wochen haben wir bereits gut funktionierende Informationskanäle entwickelt, um sicherzustellen, dass wichtige Fragen schnell und abschließend beantwortet werden können. Fragen, die vom Hessischen Kultusministerium zu klären sind, werden auf diesem Weg von den Schulämtern weitergegeben und dann möglichst rasch von uns beantwortet werden.“

Dies unterstützen wir und bitten darum, entsprechende Schreiben dem GPRLL zur Kenntnis zu geben.

 

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen 

Manon Tuckfeld

Vorsitzende des Gesamtpersonalrats

der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden (GPRLL-RTWI)