Sechste Stellungnahme

des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis)

Liebe Kolleg*innen, 

mit den Pressekonferenzen des Ministerpräsidenten und dann auch des Kultusministers sind die ersten Schritte für den Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht gelegt. Betreffen wird dies zunächst die Klassen 4, 9/10, 12 sowie die Abschlussklassen der Berufsschulen. Genaueres ist bereits mit der Mail der Schulamtsleitung versandt worden, die wir anhängen. Wichtig erscheint uns auch das Schreiben von dem Vorsitzenden des Stadtelternbereites, was wir ebenfalls anfügen.

Wir bitten daher die örtlichen Personalräte, diesen in der nächsten Woche intensiv anlaufenden Prozess der Vorbereitungen eng zu begleiten. 

Ebenfalls bitten wir um enge Rückkoppelungen mit dem Gesamtpersonalrat, sobald es Schwierigkeiten oder Unklarheiten gibt. Wir gehen ähnlich zu der Situation der Schulschließungen davon aus, dass es viele ähnliche Fragestellungen über die Schulen und Schulformen hinweg geben wird.

Bereits diese reduzierte Schülerzahl, die in einem Raum unterrichtet werden darf, wird in den Schulen vor Ort aber bereits für enorme Herausforderungen sorgen. Wie genau die Unterrichtsgestaltung aussehen wird, wie die Pausen und ob es wirklich sinnvoll ist alle Fächer, gerade in der Klasse 4 zu unterrichten sei dahingestellt. Es muss aber definitiv vor Ort mit allen Beteiligten geregelt werden. Hierbei ist selbstverständlich die mutmaßlich durch die Risikogruppen einsetzbare, reduzierte Lehrer*innenanzahl mit zu berücksichtigen.

In der Schule
Wir hoffen auf Schulleitungen, Personalräte und aufmerksame Kolleg*innen, die sagen, wo Ihnen der Schuh drückt und gemeinsam die Situation vor Ort lösen, ohne dass dies zu Lasten der ein oder andere Gruppe geschieht.

Das Sprechen miteinander wird ab Montag das A und O sein. Im kleinen Kreis (so z.B. zwischen den Personalräten / Steuergruppen / Aufgabenfeldleiter etc.) lassen sich sicher viele Sachen vorbesprechen und im Interesser aller Kolleg*innen regeln. 

Das demokratische Recht zur Mitsprache aller Kolleg*innen sollte aber auch versucht werden. Sollten die räumlichen Voraussetzungen in der Schule überhaupt nicht gegeben sein, müssen andere organisatorische Maßnahmen (Maßstab muss immer der Mindestabstand sein) - wie zum Beispiel Konferenzen - im Schichtbetrieb ergriffen werden. Schule ist ein Ort von Begegnung. Diese gilt es nun so zu gestalten, dass sie möglich wird. 

Ein Ausweichen in den digitalen Raum kann für manche Anlässe sinnvoll sein, nur sollte dies datenschutzkonform erfolgen. Der Stand heute ist, dass sowohl seitens des städtischen Medienzentrums (https://www.wiesbaden.de/microsite/medienzentrum/), als auch über die hessische Lehrkräfteakademie (https://djaco.bildung.hessen.de/lernen01/vc/index.html) und die Kultusministerkonferenz (https://www.kmk.org/themen/bildung-in-der-digitalen-welt/lernen-von-zu-hause-digitale-lernangebote.html) inzwischen eine inhaltlich einheitliche Empfehlung für den Einsatz derartiger Dienste gegeben ist. Gemeinsam ist, dass alle Ebenen von kommerziellen Anbietern Abstand genommen haben und die empfohlenen Dienste bei allen gleichlautend sind: Jitsi und BigBlueButton. 

Für den Schulbeginn sind die hygienischen und räumlichen Voraussetzungen essenziell. In enger Absprache mit den Sicherheitsbeauftragten müssen die Anforderungen an Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, Raumgrößen und Schüleranzahl usw. gewahrt werden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, kann keine Beschulung stattfinden. An dieser Stelle wäre jeder Kompromiss oder Good-Will mehr als kontraproduktiv für die Gesamtsituation.

Wir bitten daher die öPR in der nächsten Woche eine Bestandsaufnahme zu machen und dem Schulträger (ggf. gemeinsam mit der Schulleitung) eine Mängel- und Bedarfsliste zukommen zu lassen, wo dies notwendig ist. Hier sind wir als GPRLL ebenfalls gerne bereit dies zu begleiten, um ggf. ausgleichend über die Schulen hinweg zu unterstützen. Hierbei ist auch der Einsatz von Schutzmasken und die ggf. notwendige Bereitstellung dieser in den Blick zu nehmen.

Zu den Kolleg*innen
Die Notbetreuung wird offensichtlich ausgeweitet werden. Ob hiervon auch Kolleg*innen mit Kindern positiv betroffen sein werden, sieht im Moment noch nicht so aus. Nach erster Kenntnis, erfolgt eine Ausweitung des Anspruchs allein auf Alleinerziehende. Wir haben diese Frage bereits aufgegriffen und befinden uns in der Klärung, ob und wie das auch für in Präsenz arbeitende Kolleg*innen übertragbar ist.

Die Forderung für die Kolleg*innen lautet, dass weiterhin diejenigen, die zur bekannten Risikogruppe gehören, weiterhin als solche behandelt werden. Daraus resultiert der Einsatz maximal im HomeOffice mit den bekannten Tätigkeiten wie vor den Ferien.

Ebenso sehen wir die Fürsorgepflicht für die „erweiterte Risikogruppe“, worunter wir gesundheitlich gefährdete und/oder belastete Personen im selben Hausstand zählen. Das Ansteckungsrisiko ist für die Kolleg*innen in den Schulen erhöht und damit ebenso die Übertragbarkeit in den eigenen Hausstand.

Das bedeutet aber auch, dass es in der anstehenden Situation der Schulöffnungen nicht zu angeordneter Mehrarbeit oder Überstunden kommen soll. Hier sind maximal individuelle Absprachen mit Kolleg*innen denkbar, die dann entsprechend zu vergüten sind. 

Sollten wir etwas wesentlichen vergessen haben, eine wichtige Frage nicht im Blick gehabt haben, dient dieses Schreiben genau dazu. Macht uns auf Eure Probleme aufmerksam, nur dann können wir handeln.

Wir wünschen viel Erfolg und gute Zusammenarbeit mit Schulleitung, Sicherheitsbeauftragten und Schulträger.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen 

Manon Tuckfeld
Vorsitzende des Gesamtpersonalrats
der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden 

 

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vorherige Stellungnahmen sind im Bereich "Themen -> Corona" zu finden

Als GEW-Kreisverband Wiesbaden-Rheingau verweisen wir ergänzend zum Gesamtpersonalrat auf die Presseerklärung des GEW Kreisverbands Groß-Gerau sowie auf die gemeinsame Presseerklärung der GEW Hessen, des Landeselternbeirats und der Landesschüler*innenvertretung.