Weiterhin zeitnahe PCR-Tests für Schüler*innen, Lehrer*innen und Personal in Schulen gefordert !
Am 22.01.2022 hat die Konferenz der Gesundheitsminister*innen die ‘Weitgehende Priorisierung
der Testkapazitäten von PCR-Tests’ beschlossen.1 Diese Priorisierung soll jedoch nicht für
Schulen gelten, so dass Schüler*innen und Lehrer*innen gravierende Nachteile drohen.
Was wären die Folgen?
Da die Labore, die PCR-Tests auswerten, an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sollen künftig Klinikpersonal und Risikopatient*innen Vorrang bei diesen besonders zuverlässigen Tests bekommen. Dieser Plan stößt bei jenen Gruppen auf Unverständnis, die nicht in diese Kategorie fallen: Dazu gehören auch Lehrer*innen, Erzieher*innen und Schüler*innen.
Die Politik betont die Bedeutung offener Schulen. Viele wissenschaftliche Studien belegen, dass die wochenlangen Lockdowns für die Schüler*innen erhebliche schulische und psychische Auswirkungen hatten. Es gibt also viel aufzuholen an Schulen, wofür Bund und Länder umfangreiche Programme, wie z.B. Löwenstark, aufgelegt haben.
Gleichzeitig beschließt man eine Priorisierung von PCR-Tests, die Erzieher*innen, Lehrer*innen und Schüler*innen ausschließt.
Nach Monaten der Schulschließungen und erheblichen Einschränkungen und Konsequenzen für Kinder und Jugendliche sollte klar sein:
Schulen gehören zur kritischen Infrastruktur
Ministerpräsident Herr Bouffier betonte, bis zum 12. Februar gelte die derzeitige Corona-Verordnung in Hessen, eine neue Testverordnung solle mit Umsicht erarbeitet werden. Die Regierungschefs der Länder hätten sich für den 16. Februar zur nächsten Corona-Beratung mit der Bundesregierung verabredet.
In Hinblick auf den 16.02.2022 fordern wir:
Beziehen Sie die Lehrer*innen, Erzieher*innen und Schüler*innen in die Priorisierung ein und sorgen Sie dafür, dass die Schulen ein sicherer Ort bleiben.
Das schulden Sie unseren Kindern!
Sabine Fuchs-Hinze (Stadtelternbeirat Wiesbaden)
Isabel Buchberger (Stadtelternbeirat Wiesbaden)
Chris Hahn (GEW – KV Wiesbaden-Rheingau)
Mita Hollingshaus (SSR)
Wiesbaden, den 2.2.22
Pressekontakt: 0160-8550958
(1): “ (...) Die vom Bundesgesundheitsministerium nun verfolgte Priorisierung der nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, wird begrüßt.(...) Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob bei Vorliegen eines positiven Antigentestergebnisses ohne vorliegende Symptomatik auf eine Bestätigungs-PCR verzichtet werden kann. Stattdessen sollte ein Nachtestung mit einem zweiten überwachten Antigentest eines anderen Fabrikats erfolgen. (...) Bei Vorliegen einer roten Corona Warn APP (CWA) sollte eine Testung nicht mehr mittels PCR erfolgen, sondern mittels qualitativ hochwertigem Antigentest (...) Eine Freitestung aus der Quarantäne oder der Isolierung sollte ausschließlich mittels qualitativ hochwertigem Antigentest erfolgen. Lediglich bei Beschäftigten der KRITIS (Anmerk. StEB: Kritische Infrastrukturen) mit Umgang mit vulnerablen Personen (z.B. Krankenhaus, Pflege) sollte eine Testung durch PCR erfolgen.