Präsenzpflicht

Neue Klarstellung durch das Ministerium

Wir begrüßen die Neuformulierung in den FAQ seitens des Hesseischen Kultusministeriums, in denen es nun hinsichtlich der präsenzpflicht heißt:

 

Wie ist die Präsenz von Lehrkräften in der Schule geregelt?

Die Lehrkräfte befinden sich weiter im Dienst. Das bedeutet freilich nicht, dass sämtliche Lehrkräfte zwingend vor Ort an den Schulen anwesend sein müssten oder tatsächlich anwesend sind. Die Zahl der Lehrkräfte, die an den Schulen präsent sind, ist an den Schulen spürbar reduziert. Zu den anwesenden Lehrkräften zählen insbesondere die in der Notbetreuung von betreuungsberechtigten Schülerinnen und Schülern eingesetzten Lehrkräfte sowie die Lehrkräfte, die die Durchführung der Abiturprüfungen gewährleisten. Der Umstand, dass kein regulärer Unterricht stattfindet, erleichtert es den vor Ort befindlichen Personen, ausreichenden Abstand zu anderen zu halten.

Die Schulleitungen entscheiden in eigener Verantwortung, in welchem Umfang Lehrkräfte - insbesondere ab einem Alter von 60 Jahren sowie Beschäftigte, bei denen eine Grunderkrankung vorliegt, oder solche mit unterdrücktem Immunsystem - mit der Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden.

Es sollen keine Zusammenkünfte in größerem Umfang und größerer Zahl stattfinden, bei denen größere Personengruppen zusammentreffen. Das würde die Effektivität der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus unterhöhlen.

 

Wir hoffen, dass damit nun an allen Dienststellen ausreichende Klarheit zu Gunsten der Gesundheit der Kolleg*innen besteht. Bei anhaltenden Belastungen steht der jeweils zuständige Schul- und/oder Gesamtpersonalrat beratend zur Verfügung.