Padlet in hessischen Schulen unzulässig

Hessischer Datenschutzbeauftragter stellt grobe Mängel fest

Seitens des Landesdatenschutzbeauftragten liegt folgende Stellungnahme bzgl. des an Schulen recht verbreiteten Dienstes „Padlet“ vor:
https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/kein-ausreichender-datenschutz-bei-der-nutzung-von

Seitens des GEW Wiesbaden-Rheingau begrüßen wir die Prüfung und verstehen das Ergebnis, da tatsächlich diverse Datenverarbeitung im Hintergrund von Padlet läuft und die Datenschutzerklärung hierzu diverse, kritische Fragen aufwirft.

Deutlich datensparsame Tools innerhalb des EU-Rechtsraums, die weitestgehend auf nicht erforderliche Datenverarbeitungen gegenüber Schüler*innen und Lehrkräften verzichten, sind für Schulen deutlich ratsamer. Ein solches Angebot können Schulen z.B. in www.cryptpad.fr und dessen Tool „Kanban“ finden.

Ein anschauliches Beispiel, wie dieses auch recht ähnliches zu Padlet gestaltet werden kann, ist hier zu finden: https://cryptpad.fr/kanban/#/2/kanban/view/g1CTrdF0lBfCgUSxgDEgcIcocfmn15ypbzgS7fiIi0s/

Eine Erklärung/Einführung bietet der Web-Talk von Guido Brombach: https://www.oercamp.de/webinare/ostools/oscrypto/

Da dieses Tool OpenSource ist, kann es auch auf eigenen Servern betrieben werden – auf Wunsch/Anfrage von Schulen vielleicht auch durch die Medienzentren/Schulträger.

Wir hoffen Sie damit unterstützt zu haben.

 

Update: Inzwischen hat der Datenschutzbeauftragte seine Erklärung um folgendes, für die Schulen hilfreiches Vorgehen ergänzt:

Der Ausstieg soll zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, spätestens jedoch mit Ablauf des aktuellen Schuljahres abgeschlossen sein.