vom 25.02.2021
BETREFF: OFFENER BRIEF DES GPRLL RHEINGAU-TAUNUS-KREIS UND WIESBADEN BZGL. DER PARTIELLEN SCHULÖFNUNGEN AB 22.02.2021
Sehr geehrter Hr. Lorz, sehr geehrte Damen und Herren,
seitens des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer am Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden kommen wir bereits nach den ersten Tagen der erweiterten Schulöffnung zu der Einschätzung, dass die von Ihrem Haus vorgelegten Maßnahmen und Anordnungen bzgl. der partiellen Schulöffnungen ab 22.02.2021 in der uns vorliegenden Form unangemessen und in Schulen nicht erfolgreich realisierbar sind.
Wir begründen dies wie folgt:
Wir möchten betonen, dass die Lehrkräfte an den Schulen durchaus hohe und seit Beginn der Pandemie anhaltenden Einsatz und Engagement zur Bewältigung der Krise aufbringen. Wir sind uns der besonderen Rolle und Funktion von Schulen für unsere Gesellschaft bewusst.
Angesichts der Tatsache, dass wir bereits vor der Pandemie deutlich auf die prekäre personelle und materielle Situation in den Schulen hingewiesen haben, wird diese Unterversorgung nun mehr als auffällig. Eine 104prozentige Unterrichtsversorgung scheint es nur auf dem Papier zu geben – im Alltag ist davon nichts spürbar.
Wir fordern daher:
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Manon Tuckfeld
VORSITZENDE DES GESAMTPERSONALRATS DER LEHRERINNEN UND LEHRER
auf Beschluss des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden vom 24.02.2021.