Mehrarbeit und Feriencamps

1. Mehrarbeit
 

Unter Mehrarbeit ist der Einsatz von Kolleg*innen zu verstehen, der von den Beschäftigten auf Anordnung, Billigung oder Duldung des Dienstherrn oder Arbeitgebers über die regelmäßig geschuldete (Normal-) Arbeitszeit hinaus geleistet wird.

Eine ausführliche Information ist hier zu finden (PDF-Datei).
 

Auch im Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer ist der Umgang mit Mehrarbeit aktuell auf Initiative der GEW-Fraktion Thema. Hierbei ist deutlich geworden und seitens des Staatlichen Schulamts bestätigt, dass Mehrarbeit vorab angeordnet sein muss seitens der Schulleitung. Nur bei angeordneter Mehrarbeit besteht dann auch der Anspruch auf Ausgleich und Vergütung.
 

Wir empfehlen daher dringend auf das Vorliegen einer nachweislichen Anordnung zu bestehen und Mehrarbeit nur in diesem Fall zu leisten. Die Abrechnung (Zeitausgleich oder Vergütung) der Mehrarbeit muss monatlich erfolgen. Ein "Ansparen" oder ähnliches ist nicht möglich.
 

Das Staatliche Schulamt hat zugesagt, die Schulleitungen nochmals entsprechend zu informieren und sensibilisieren, dass eine solche Anordnung zu erfolgen hat.
 

Der Gesamtpersonalrat ist in diesem Zusammenhang ebenfalls dabei, die Teilzeit-Richtlinie zu überarbeiten und mit dem Schulamt abzustimmen. Das aktuelle Dokument findet sich hier. Auf Seite 3 finden sich auh die Reglungen zu Mehrarbeit.

Wir hoffen, hier weitere Verbesserungen zu erzielen.


2. Lerncamps in den Ferien

Auch in den kommenden Ferien sollen die Schulen wieder Feriencamps anbieten können. Hierzu sind Beschlüsse der Gesamtkonferenz notwendig (siehe S. 2 des angefügten Infoschreibens). Eine Einrichtung von Feriencamps ist für die Schulen nicht verpflichtend.

Seitens des Gesamtpersonalrats möchten wir vor allem darauf hinweisen, dass ein Einsatz in diesen Feriencamps (auch bei Beschlüssen der Gremien) gegenüber den Kolleg*innen nicht angeordnet werden kann. Dies kann nur im Einvernehmen mit den Kolleg*innen geschehen.