Informationen des Gesamtpersonalrats

vom 07.01.2021

Liebe Personalratskolleg*innen,

anliegend übersenden wir die Schreiben aus dem Kultusministerium zum weiteren Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021. Der Vollständigkeit haben wir bereits das Elternanschreiben des Kultusministers und die Schreiben an die Lehrkräfte und Schulleitungen beigefügt. Immerhin hat es das HKM geschafft, diesmal nicht erst einen Tagt vor Schulbeginn die Schulleitungen zu informieren, daher erhalten Sie auch die wichtigsten Informationen als Kurzzusammenfassung an dieser Stelle:

1. Die Dienst- und Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte gilt weiterhin. Für alle Jahrgangsstufen ab Klasse 7, bei denen es sich nicht um Abschlussjahrgänge der Prüfungsklassen handelt, tritt der Distanzunterricht anstelle des Präsenzunterrichts. In den Klassen 1-6 entscheiden die Eltern, ob sie ihre Kinder in die Schulen schicken. Hier ist zu beachten, dass die Eltern jeweils bis Freitagmorgen die Möglichkeit haben, für die jeweils kommende Woche neu zu entscheiden. Dies dürfte die Schulen vor enorme, kurzfristige und wöchentliche Planungsherausforderungen stellen.

2. Bezogen auf Förderschulen soll, sofern konstante Lerngruppen gebildet werden können, Unterricht nach der Stufe 2 (eingeschränkter Regelbetrieb lt. Leitfaden) erteilt werden.

3. Prüfungsklassen werden weiterhin regulär unterrichtet: Allerdings fallen Betriebspraktika bis zum 31.1. erstmal aus. Im Präsenzunterricht der Prüfungsklassen im Abschlussjahrgang ist allerdings zu beachten, dass durchgängig ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Dies könnte manche Schulen mit kleinen Klassenräumen dazu bringen, dass Klassen geteilt werden müssen. Dies sieht der Erlass auch ausdrücklich vor, mit dem Hinweis, dass die unterrichtende Lehrkraft bei Teilung der Lerngruppe für beide Gruppen zuständig ist(!). Hier gilt es seitens der Personalräte auf die jeweilige Umsetzung vor Ort zu achten. Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass Lehrer*innen hierbei doppelt belastet werden könnten oder dass man eine Lerngruppe einfach auf zwei benachbarte Räume aufteilt und sie dann über den Flur hinweg beaufsichtigen muss. Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, dass hierbei richtiger Unterricht nur schwer möglich ist. Personalräte sollten daher darauf achten, dass an ihren Schulen Kolleg*innen nicht doppelt belastet werden und ein sinnvolles Konzept zur Anrechnung von Mehrarbeit zugunsten der Beschäftigten erstellt wird.

Ein kurze rechtliche Information für Schulpersonalräte: Hierbei geht es um einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nach §77 Abs. 1 Ziff. 2 HPVG, nämlich (der Hebung der Arbeitsleistung und) zur Erleichterung des Arbeitsablaufs. Sie befinden sich damit unmittelbar in der Mitbestimmung. Auch wenn der/die Schulleiter*in befugt ist, aufgrund der Kürze der Zeit eine Entscheidung nach §73 HPVG vorwegzunehmen, muss unverzüglich ein Mitbestimmungsverfahren eingeleitet werden und sie können dies dann auch noch mitgestalten.

Zu beachten ist bei diesem Punkt der Prüfungsklassen, dass im ergänzenden Ministerschreiben hierfür Lerngruppen definiert werden. Der Präsenzunterricht betrifft demnach nicht automatisch ganze Klassen, sondern innerhalb der Klassen nur diejenigen Schüler*innen, die im aktuellen Schuljahr im aktuellen Bildungsgang sind bzw. an den entsprechenden Abschlussprüfungen teilnehmen.

4. Zeugnisnoten des ersten Halbjahrs haben nur informatorischen Charakter und sind auf Grundlage der Leistungen bis zum Aussetzen der Schulpflicht am 16. Dezember 2020 zu erstellen.

5. Mit besonderem Interesse kann man den Aspekt der Nutzung des Schulportals im Ministererlass nachlesen: Dort wird davon gesprochen, dass die Serverleistungen des Schulportals über die Weihnachtsferien ausgebaut und erhöht wurden. Auch wenn hier noch keine abschließende Prüfung und Bewertung auch aus personalrätlicher Sicht stattgefunden hat, zeichnet sich doch das Bild, dass es sich bei der Nutzung des Schulportals um die rechtlich ratsamste als auch hinsichtlich des perspektivischen Ausbaus sinnvollste Lösung für Schulen handelt. Dies insbesondere mit Blick auf andere, kommerzielle Programme/Services mit ungeklärten Datenverarbeitung und Zugriffen außerhalb des EU-Rechtsraums. Aus personalrätlicher Sicht bleibt allerdings auch für das Schulportal weiterhin zu betonen, dass eine Verpflichtung zur Nutzung nicht besteht und die Freiwilligkeit zu betonen und mit ohnehin notwendigen Einwilligungserklärungen abzusichern ist.

6. Videokonferenzsysteme: Das Ministerium weist erneut darauf hin, dass es Kosten für Videokonferenzsysteme übernehmen wird. Dies können die Schulen über die Staatlichen Schulämter finanziert bekommen. Wir verweisen hierzu erneut auf die Möglichkeit (wie in anderen Schulamtskreisen bereits praktiziert), dass die Integration von BigBlueButton oder Jitsi zeitnah in die ohnehin allen Lehrkräften über die Medienzentren mit einem eigenen Zugang zur Verfügung stehende EduPool-Umgebung möglich ist. Wir betrachten den Einsatz dieser Systeme im Einklang mit dem Datenschutzbeauftragten und der Lehrkräfteakademie als die datenschutzfreundlichsten Varianten, die von den Schulen bevorzugt genutzt werden sollten. Der Gesamtpersonalrat hat gegenüber Schulträger und Staatlichem Schulamt in Wiesbaden bereits mit einer Stellungnahme darauf gedrungen.

Ein Hinweis zu Dienst-Laptops und dienstlicher Emailadresse: Wir Lehrkräfte verfügen noch immer nicht über einen Dienst-Laptop und werden diesen auch nicht in unmittelbarer Zukunft erhalten. Es somit auch nicht möglich, Lehrkräfte zur Nutzung der dienstlichen Emailadresse zu verpflichten. Aus dem Hauptpersonalrat haben wir die Information erhalten, dass der Termin für die Verbindlichmachung der dienstlichen Emails auf den Beginn des neuen Schuljahres verschoben wird. Der Hauptpersonalrat dringt nun gegenüber dem Ministerium darauf, dies auch zeitnah per Erlass an die Schulen kommuniziert wird.

Hinsichtlich der oben aufgeführten Regelungen zur Gestaltung des Präsenz- und Distanzunterrichts möchten wir aber auch auf den folgenden Hinweis aus dem Ministerschreiben aufmerksam machen:
"Unabhängig von diesen landesweiten Regelungen können weiterhin – je nach Entwicklung der Lage vor Ort – regionale Maßnahmen vorgesehen werden. Diese können von einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten für die Schulen der Region erfolgen. Darüber hinaus können auch weiterhin die jeweils zuständigen Gesundheitsämter Anordnungen für einzelne Schulen treffen."
Es bestünde damit die Möglichkeit – auch seitens der Personalräte – auf die Schulträger einzuwirken, wenn an den Schulen die Umsetzung der Vorgaben nicht möglich erscheint und/oder das Pandemiegeschehen Abweichungen erfordert.

Als Gesamtpersonalrat bleiben wir allerdings weiterhin bei der im letzten Jahr wiederholt kommunizierten Position mit Präferenz für ein langfristig angelegtes Wechselmodell. Hierzu aus dem Kommentar von Peter Hanack in der Frankfurter Rundschau (https://www.fr.de/rhein-main/lernen-ist-so-kaum-moeglich-90160628.html):
"Wenn man aus Gründen des Infektionsschutzes nicht alle zugleich in die Schule beordern will, wäre das Wechselmodell aus Präsenz- und Distanzlernen mit geteilten Klassen das Mittel der Wahl. So wird es vermutlich vom 1. Februar an kommen, dem Start des nächsten Schulhalbjahres."  Ebenso seine Feststellungen zur Grundschule: "Grundschullehrkräfte müssen sich darauf einstellen, dass vielleicht zwei, vielleicht aber auch zwölf oder zwanzig Kinder im Klassenraum sitzen - und entsprechend mehr oder weniger zu Hause bleiben. Schwer vorstellbar, wie die beiden Gruppen gleichzeitig unterrichtet werden. Wenn es dabei tatsächlich, wie vom Kultusminister angekündigt, keine Lernunterschiede geben soll, kann das wohl nur bedeuten, dass alle so gut wie nichts lernen."
Sehenswert ist auch der Kommentar von Ute Wellstein in der Hessenschau von gestern, in dem sie nach dem Statement von Lorz von einem System "organisierter Verantwortungslosigkeit" sprach (https://www.hessenschau.de/panorama/kommentar-von-ute-wellstein-waere-besser-gewesen-die-weihnachtsferien-zu-verlaengern,video-140816.html).

Nun wünschen wir erstmal noch erholsame und angenehme Ferientage, gute Erholung und belastbare Nerven. Wir vermuten, dass uns diese Situation auch noch über den 31.01.2021 hinaus beschäftigen wird… wir werden dazu wie immer auf dem Laufenden halten.

Beste Grüße
Manon Tuckfeld
Vorsitzende des Gesamtpersonalrats
der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt
für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
GPRLL-RTWI
Walter-Hallstein-Straße 3-5
65197 Wiesbaden