Erste Stellungnahme des Gesamtpersonalrats im Schulamtsbezirk Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile ist das Schreiben des Kultusministers zur "Aussetzung des regulären Schulbetriebs" bekannt, Sie finden es auch unten anbei. Von Seiten des GPRLL können wir in Anbetracht der Lage diese Maßnahme gut nachvollziehen, sehen jedoch erhebliche Probleme in der konkreten Umsetzung, die einmal mehr wieder in den Schulen vor Ort gelöst werden müssen. Wir kritisieren dies scharf. V.a. folgende Vorgabe stößt bei uns auf Unverständnis: "Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihrem individuellen Stunden- oder Einsatzplan ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen." Folgende Fragen stellen sich uns hierzu: - In großen Systemen kommen so rasch immer noch über 100 Menschen zusammen, was auf jeden Fall die empfohlene Zahl von Menschenansammlungen übertrifft (von den Gefahren des Arbeitsweges mal abgesehen - nicht wenige sind ja auch auf Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen). Und auch bei weniger Menschen sitzen immer noch genug zusammen (in vielen Firmen werden z.Z. Besprechungen von über 10 Menschen in einem Raum abgesagt!). Das widerspricht unserer Ansicht nach dem Sinn der Maßnahmen, Ansteckungsherde auszudünnen. Und wenn dann Verdachtsfälle/Erkrankungen in diesen Kollegien auftreten (häusliche Quarantäne.), wer nimmt z.B. das Abitur ab? - Viele Kolleg*innen haben selber Kinder in KiTa oder Schule und wissen nicht, wie sie die Betreuung regeln sollen. - Welche -sinnvollen- Arbeiten können denn in den Schulen überhaupt erledigt werden? Die Problematik der nicht vorhandenen Arbeitsplätze ist doch bekannt. - Unserer Ansicht nach geben Dienstordnung und weitere Verordnungen eine generelle Anwesenheitspflicht in der Schule gar nicht her. Der GPRLL empfiehlt ad hoc Folgendes: 1.) Die ÖPRs sollten sofort mit den Schulleitungen sprechen und schauen, ob nicht individuelle Lösungen an den Schulen gefunden werden können, damit mehr Menschen (v.a. solche mit Betreuungsproblemen) zu Hause bleiben können. Das könnte ja z.B. ein rotierendes System sein, damit eine möglichst kleine Rumpfmannschaft vor Ort ist. Dies liegt u.E. durchaus im Ermessen der Schulleitungen. 2.) Ist besonders darauf zu achten, dass die Risikogruppen sofort und auf jeden Fall zu Hause bleiben. Das HKM hat in seinem Brief vom 13.3.2020 an alle Schulleiterinnen und Schulleiter mitgeteilt, die Schulleitung könne "in eigener Verantwortung entscheiden, in welchem Umfang Lehrkräfte - insbesondere ab einem Alter von 60 Jahren sowie Beschäftigte, bei denen eine Grunderkrankung vorliegt, oder solche mit unterdrücktem Immunsystem - mit der Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden." Wir halten diese Formulierung bezüglich einer Ermessensentscheidung der Schulleitung für problematisch und verweisen deshalb auf die sehr viele klarere Formulierung in der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 13.3., die für alle Landesbeschäftigten gilt und so sinngemäß auch von Innenminister Beuth in der Pressekonferenz am selben Tag vorgetragen wurde Pressemitteilung der Hessischen Staatskanzlei vom 13.3.2020 Risikogruppen unter Landesbeschäftigten können ab sofort von zu Hause aus arbeiten Für Beschäftigte des Landes hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass Personen über 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen fortan, sofern es ihre Tätigkeit erlaubt, von zu Hause aus arbeiten können. Das Robert-Koch-Institut sieht bezogen auf das neuartige Corona-Virus bei Personen über 60 Jahren ein deutlich gesteigertes Risiko für einen schwereren Erkrankungsverlauf. Ebenso zählen Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, sowie Krebserkrankungen oder Beschäftigte mit unterdrücktem Immunsystem als Risikogruppe. Sollte es in den Schulen zu Schwierigkeiten kommen, sollte auf diese übergeordnete Regelung verwiesen werden. Wir werden als GPRLL auch entsprechend unsere Bedenken vortragen, wir stehen auch schon in Kontakt mit dem Hauptpersonalrat und den Verbänden, um möglichst hier gegensteuern zu können. Die GPRLL-Sprechstunde an allen Montagen (außer in den Ferien) wird auf jeden Fall aufrecht erhalten, Sie erreichen uns dort immer tel. ab 14.00 Uhr. Mails an den GPRLL werden mehrmals täglich abgerufen. Wir wünschen allen Kolleg*innen viel Stressresilienz und Gesundheit in diesen herausfordernden Tagen.