8. Stellungnahme

des Gesamtpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (Wiesbaden und Rheingau-Taunus-Kreis)

Liebe Kolleg*innen in den örtlichen Personalräten, 

wir wenden uns mit unserer achten Stellungnahme an Euch und die Kollegien der Schulen (mit der Bitte um Weiterleitung).

 

Unterricht in den 4. Klassen

In der Frage, ob und inwieweit Unterricht ab dem 27.04.2020 möglich sein wird, ist aktuell sehr viel Bewegung. Wir können dazu im Moment nur auf die Berichterstattung exemplarisch seitens der hessenschau verweisen: https://www.hessenschau.de/politik/gerichtshof-hebt-schulpflicht-fuer-viertklaessler-in-hessen-auf,schulstart-viertklaessler-aufgehoben-100.html

Auf allen Ebenen haben die Elternvertretungen in den letzten Tagen die Öffnung des Schulunterrichts in den Grundschulen problematisiert (siehe Anhang).

Ebenfalls anbei die Presseerklärung des Stadtelternbeirats Wiesbaden.

Seitens der Lehrergewerkschaften und -verbände gibt es im Gesamtpersonalrat noch nicht final zusammengeführte Positionen, die jeweils auf den Webseiten dieser zu finden sind. 

 

Hygieneplan und FAQ der Stadt

Inzwischen ist der Hygieneplan des Kultusministeriums auf dessen Webseite einsehbar. Anbei senden wir die FAQ der Stadt Wiesbaden. Diese sieht der Gesamtpersonalrat sehr kritisch, da hier den Schulen und einzelnen Lehrkräften eine erhebliche Verantwortung zugesprochen versucht wird.

Wir bitten die örtlichen Personalräte eng zu begleiten, welche reinigungs- und Hygienemaßnahmen von wem erfüllt werden. Von einer täglichen Reinigung (wie es für Sanitäreinrichtungen auch im Landes-Hygieneplan festgeschrieben ist) sollte von Seiten des Schulträgers ausgegangen werden. Gleiches gilt für die Bereitstellung von Seife, Desinfektionsmitteln, Einmalhandtüchern usw. Hier formuliert die Stadt ggf. eine Beschaffungsverantwortlichkeit über das jeweilige Schulbudget und sieht sich darüber hinaus unterstützend bereit.

Wir bitten die Kolleg*innen weiterhin eng darauf zu achten, ob und wo die Hygieneanforderungen ggf. nicht gewahrt werden können. Ein Präsenzunterricht ist dann nicht möglich.

 

Notbetreuung für Lehrer

Die vielen Hinweise von Kolleg*innen, das Wirken der Gewerkschaften und der Gesamtpersonalräte hat gefruchtet:

Am Freitag hat der Kultusminister gegenüber dem Hessischen Rundfunk erklärt, dass Lehrer*innen ab Montag ebenfalls Anspruch auf die Notbetreuungen in Kitas und Schulen hat:

Ja, Lehrerinnen und Lehrer in Hessen, die ab Montag wieder in der Schule unterrichten, haben Anspruch auf eine Notbetreuung für ihre Kinder. Das habe das Kabinett beschlossen, wie Kultusminister Alexander Lorz (CDU) dem hr am Freitag sagte. Er sei dankbar für diese Entscheidung, betonte Lorz, denn "es wäre ja unsinnig, wenn die Lehrerinnen und Lehrer nicht zum Präsenzunterricht zurückkehren könnten, weil sie sich um ihre eigenen Kinder kümmern müssten!

 

Teilzeitkräfte

Mit Sorge beobachten wir, dass inzwischen teilzeitbeschäftigte Kolleg*innen in einem ihre Stundenzahl übersteigendem Umfang in den Schulen eingesetzt werden sollen.
Wird Ihnen gegenüber dieses Anliegen vorgetragen werden, wenn Sie sich bitte umgehend an den Personalrat oder den GPRLL.
Unsere Position dazu ist: Teilzeitbeschäftigte Kollegen haben Gründe, warum sie eine Teilzeit beantragt haben, insbesondere z.B. zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder kleiner Kinder. Die Dienstordnung lässt dem Schulleiter zur Gestaltung eines halbjährigen Stundenplanes die Möglichkeit, dass dieser die Pflichtstundenzahl um maximal zwei Stunden erhöht oder erniedrigt. Aber auch dies steht unter besonderen Bedingungen. Die Anordnung von unentgeltlicher Mehrarbeit nach § 61 HBG setzt dringende dienstliche Gründe voraus, weshalb eine Mehrarbeit angeordnet werden kann. 
Solange aber, wie uns im GPRLL gegenüber erklärt wurde, Abwesenheit von Risikogruppenmitgliedern kein Vertretungsgrund sind, solange VSS-Kräfte nicht beschäftigt werden und soweit reine Aufsichtstätigkeiten auf Fluren und Toiletten von Kolleg*innen statt von z.B. Studis durchgeführt werden sollen (um nur einige Beispiele zu nennen), ist von zwingenden dienstlichen Belangen nicht auszugehen (gerade gegenüber Kolleg*innen, die selbst dringende Gründe für ihre Teilzeit haben - Kinder, pflegebedürftige Verwandte, eigene gesundheitliche Probleme etc.). Verschuldet die Dienststelle und/oder der Dienstherr die Dringlichkeit, so darf er sie nicht als Argument nutzen.

 

Medienzentrum Videokonferenzen

Das Medienzentrum hat sich mit einer erneuten Rundmail am 24.04.2020 an alle Schulen gewendet. Darin teilt man mit, dass man nun in der Lage sei, den Schulen eigene Videokonferenzräume zur Verfügung zu stellen.

Seitens des Gesamtpersonalrats begrüßen wir dies und stimmen dem Medienzentrum zu, wenn es in dieser Mail formuliert: 

Der Einsatz kommerzieller Produkte ist in unseren Augen damit nicht mehr nötig, somit davon abzuraten.“

Dies entspricht auch den Vorgaben der Lehrkräfteakademie und damit des Landes, die den Schulen klar vorgibt, welche Tools einsetzbar sind: https://djaco.bildung.hessen.de/lernen01/vc/index.html

Wir bitten die Personalräte sehr genau darauf zu achten, dass Videokonferenzen ausschließlich unter dem Gebot der Freiwilligkeit erfolgen. Kolleg*innen, die sich dieser Datenverarbeitung nicht zustimmen, darf keinerlei Nachteil entstehen. Dies ist beispielsweise auch mit Blick auf das Recht der Kolleg*innen zu verstehen, dass diese an Konferenzen nicht nur über Protokolle partizipieren sondern auch aktiv Beiträge einbringen können müssen.

Entsprechend hat der Gesamtpersonalrat sich auch mit dem Medienzentrum abgestimmt. Das Medienzentrum verweist ebenso auf die Freiwilligkeit bei Videokonferenzen.

Noch sensibler gilt es bei der Verarbeitung personenbeziehbarer, biometrischer Daten von Kindern und Jugendlichen zu sein.

 

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen 

Manon Tuckfeld

Vorsitzende des Gesamtpersonalrats

der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden (GPRLL-RTWI)