Alle GPRLL-Info-Artikel

Hitze am Arbeitsplatz

21.06.2021

In den letzten Tagen waren die Temperaturen sommerlich - und darüber hinaus. Aufgrund mehrerer Anfragen bündeln wir auch dieses Jahr die wesentlichen Informationen. Bei großer Hitze kennen wir in Schulen die Regelungen für „Hitzefrei“. Den Erlass sowie das Schreiben des Ministeriums mit besonderer Berücksichtigung der Maskenpflicht fügen wir an.

Die ASR A3.5 regelt ausführlich die Bestimmungen und notwendigen Maßnahmen, zur Nutzbarkeit von Arbeitsräumen hinsichtlich deren Temperaturen. Dort finden sich auch mögliche Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat es auf seiner Webseite ebenfalls nochmals gebündelt und folgende Tabelle zusammengestellt.

Zu beachten gilt: Bei sitzenden Arbeiten soll die Temperatur in einer Höhe von 60 Zentimetern und bei stehenden Tätigkeiten in einer Höhe von 110 Zentimetern über dem Fußboden gemessen werden. Bei Außenluft-Temperaturen von über 26 Grad (4 m von der Gebäudeaußenwand entfernt und in einer Höhe von 2 m) greift das obige Stufenmodell, das den Arbeitgeber in die Pflicht nimmt.

Feste Zeitpunkte zur Messung bestehen nicht - es gilt die Vorgabe, stündlich zu messen.


Hitzefrei auch für Lehrkräfte?

Wenn seitens der Schulleitung keine lehrer*innenbezogenen Tätigkeiten angeordnet werden (können), besteht für Lehrkräfte keine Verpflichtung zur Anwesenheit in der Dienststelle. Demnach können auch Lehrkräfte bei Hitzefrei und dadurch ausfallendem Unterricht die Schule verlassen.