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Dienstmail/-geräte & distanziertes Zeugnis

13.07.2021

Dienstliche E-Mail-Adresse

Ab dem 01.08.2021 hat das Ministerium angeordnet, dass alle Lehrkräfte die dienstlichen E-Mail-Adressen verpflichtend nutzen müssen.

Seitens der GEW haben wir in den letzten Tagen daher nochmals verstärkt auf verschiedenen Ebenen auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass hierzu die technische Infrastruktur bereitzustellen ist. Die Personalräte haben hier auch gut unterstützt und über die miserable Ausstattung berichtet.

Mit Nachricht von gestern wurde nun seitens des staatlichen Schulamts Wiesbaden/Rheingau-Taunus-Kreis in Abstimmung mit den Schulträgern eine deutliche Modifizierung bekannt gegeben. Während bisher der Schwerpunkt der Nutzung auf unterrichtliche Tätigkeit gelegt wurde, heißt es nun:

"Das HKM sieht die Nutzung der Geräte nicht ausschließlich für den Distanzunterricht vor. Sie wurden zwar vorrangig für die Vor- und Nachbereitung und den Unterrichtsgebrauch angeschafft. Dies ist eine Vorgabe des Bundes und Voraussetzung für die Förderung. Eine Nutzung der Geräte für Verwaltungsaufgaben, wie z.B. das Abrufen der dienstlichen E-Mail-Adresse, ist aber ausdrücklich gestattet."

Damit ist ein vollumfängliche Einsatz als Dienstgerät für alle Tätigkeiten erlaubt worden. 

Wir verstehen die Zweckbindung in §2 der "Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zwar weiterhin anders (nämlich seitens des Bundes eben nicht zur Finanzierung vollwertiger Dienstgerät), sehen die Verantwortung für die nun vorgenommene Umwidmung zu Gunsten der Lehrkräfte aber an anderer Stelle. Wir sehen es als Erfolg, dass diese Vorgaben seitens des Schulamtes nun aufgegeben werden musste.

Auch die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist jetzt auf den Geräten selber möglich - die entsprechenden Apps sind vorinstalliert (Tablets) oder können selber nachinstalliert werden (Laptops).

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass entgegen der Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse keine Verpflichtung zur Entleihe der angebotenen Geräte besteht - der Einsatz privater Endgeräte zum Abrufen des Mail-Accounts ist gestattet (mit dem Nachteil der Auflagen in Punkt 9 der E-Mail-Richtlinie Schule)

Wichtig ist im Grundsatz, dass weiterhin und jederzeit bei Bedarf die Möglichkeit einer dienstlichen Ausstattung gewährt wird.


Distanziertes Grundschulzeugnis

On top of Corona kommt dieses Jahr der Zeugnis-Stress noch geballter als sonst. Noten in den Nebenfächern – woher nehmen und nicht stehlen?

Aus unserer Sicht ist die Anordnung zur Notengebung in den Nebenfächern in diesem Schuljahr an Absurdität nicht zu toppen. Darum haben wir uns an die Arbeit gemacht und ein vertretbares, distanziertes Zeugnis auszustellen, das wir hiermit mit Euch teilen wollen (siehe Anhang).

Wir hoffen, es zaubert Euch trotz Überlastung und Corona-Stress ein Lächeln aufs Gesicht. 
 

Gerne könnt ihr das Zeugnis auch weiterverteilen, ausdrucken, am GEW-Brett aushängen, Kolleginnen + Kollegen einen Feriengruß senden… Seid hier im positiven Sinn die „Superspreader“!

Außerdem senden wir im Anschreiben im Anhang Informationen über die Verlängerung der bundesweiten Mitgliederbefragung sowie die Einladung zur nächsten Fachgruppensitzung der Grundschulkolleg*innen.