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Dienstjubiläum

Wer lange arbeitet, hat einen Anspruch auf dessen Würdigung. Leider muss man dies immer öfter auch einfordern.

Aufgrund einiger Nachfragen stellten wir fest, dass das SSA RTWI nicht wie in der „Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte im Lande Hessen (Dienstjubiläumsverordnung – JVO)“ vorgegeben ist, die Dienstjubiläen zeitnah an die Kolleg*innen mit Urkunde und einer Jubiläumszuwendung übermittelt. 

 

In der Verordnung heißt es: 

„Die Dankurkunde soll am Tag des Dienstjubiläums übergeben werden. Aus Anlass des Dienstjubiläums wird an einem Arbeitstag Dienstbefreiung gewährt. Die Dienstbefreiung soll innerhalb eines Monats nach dem Tag der Vollendung der maßgeblichen Dienstzeit in Anspruch genommen werden.

Die Ehrung nimmt die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde vor. Beamtinnen und Beamte, die eine fünfzigjährige Dienstzeit vollendet haben, erhalten eine von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten unterzeichnete Dankurkunde.“

 

Dienstjubiläen sind mit 25 Jahren und einer Jubiläumszuwendung von 350 Euro, 40 Jahre mit einer Jubiläumszuwendung von  500 Euro und 50 Jahre und einer Jubiläumszuwendung von 700 Euro  plus jeweils einem einem Arbeitstag Dienstbefreiung vergütet.

Die Berechnung der Dienstjubiläen findet sich in § 3 der Verordnung.

Die Verordnung kann man hier nachlesen:

https://beck-online.beck.de/Print/CurrentDoc?vpath=bibdata/komm_pdk/pdk-he-c17he_8/ges/hesjvo/cont/pdk-he-c17he.hesjvo.htm&printdialogmode=CurrentDoc&hlword=