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Schulen, die die Voraussetzung für ihre Öffnung nicht erfüllen, gehören geschlossen
Update vom 24.04.2020: Siehe zum selben Thema die Stellungnahme der Elternvertretungen auf allen Ebenen
Stellungnahme der GEW Wiesbaden-Rheingau vom 24.04.2020
Die Entscheidung zur schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichts an hessischen Schulen ist unverantwortlich. Schon die Ankündigungen des Kultusministers, am 27.04. die Grundschulen für die vierten Klassen zu öffnen, versprach eine Mission Impossible zu werden. Die Ankündigung war aber noch damit garniert, dass „unterstützende Handreichungen“ seitens des Ministeriums und der Schulträger in Aussicht gestellt wurden. Nun liegen diese vor, deutlich später als zugesagt. Sie machen, anders als die Politik sich das möglicherweise vorgestellt hat, eher deutlich, dass die Öffnung nicht möglich ist.
Viele Seiten sind vollgeschrieben mit Anforderungen, Aufforderungen, Ansprüchen und Vorstellungen, die, an der Realität von Schule gemessen, nicht oder nur in Teilen umsetzbar sind. Das aktuellste Beispiel ist die Anforderung an Hygiene. Die Vorgaben sind sinnvoll, aber unterstützend sind sie nicht, höchstens fordernd. Denn nach langem Lesen stellen Schulleiter*innen wie Lehrkräfte fest, dass sie im Wesentlichen diejenigen sind, die die Maßnahmen umsetzen und überwachen sollen. Dies geht in frappierender Deutlichkeit aus den FAQ der Stadt Wiesbaden hervor, die offenbar sämtliche Verantwortung an die Schulen und Lehrer*innen zu delegieren suchen.
Dass die Schulen in verantwortbaren Schritten wieder zu öffnen sind, will auch die GEW. Was wir als Gewerkschaft aber nicht sehen, ist, dass eine Situation, die unverantwortlich ist, durch die Kolleg*innen an den Schulen verantwortet werden soll. Anders ausgedrückt: Stellt die Schulleitung in ihrer ureigenen Verantwortung fest, dass die Zustände an ihrer Schule nicht den Anforderungen und Vorgaben entsprechen, ist sie aufgerufen, dies zu melden und die Schule geschlossen zu halten.
Die Gesundheit der Beschäftigten und der Kinder und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Macht nur das, was verantwortlich geht!
Dort wo Anweisungen erkennbar gegen allgemeine Vorgaben zur Begrenzung der Corona-Pandemie verstoßen und auch Gespräche vor Ort nicht zu einer Änderung führen, sind Schulleitungen und Lehrkräfte gleichermaßen verpflichtet, die vorgesetzte Behörde über solche Verstöße zu informieren und auch von ihrer Pflicht zur Remonstration nach § 36 Beamtenstatusgesetz Gebrauch zu machen. § 36 Absatz 1 besagt, dass Beamtinnen und Beamte „für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung“ tragen.
Eine Anweisung, die man auf Grund der allgemeinen Pandemielage und der Rechtsvorschriften der Landesregierung in Form der Corona-Verordnungen für rechtswidrig hält, muss man zunächst nicht ausführen. Stattdessen formuliert man einzeln oder zu mehreren in einem Schreiben an die Schulleitung oder das Schulamt seine „Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen“ und bittet zugleich um eine schriftliche Antwort mit einer widerspruchsfähigen Begründung. Selbstverständlich kann auch der Personalrat aktiv werden und die entsprechenden Beschwerden und Mängel darstellen und bei der Schulleitung vortragen. Auch die GEW und der Gesamtpersonalrat sind Ansprechpartner und geben die Kritik weiter.
Wenn und soweit die Zustände nicht die Schließung erfordern, ist aber auch hinsichtlich aller anderen Vorgaben auf eine der örtlichen Situation angemessene Umsetzung zu achten:
Auch das HKM fährt – bestenfalls – nur auf Sicht! Alle Vorgaben müssen sich immer an dem Ziel messen lassen, keinen erneuten Anstieg der Infektionszahlen zu riskieren. Wer jetzt unverantwortlich große Gruppen fordert, um eine Mindestzahl von Unterrichtsstunden durchzusetzen, handelt verantwortungslos.