Nachtrag zur fünften Stellungnahme des Gesamtpersonalrats

Klarstellungen zur Wochenend- und Ferien-Notbetreuung

Liebe Kolleginnen und Kollegen in den örtlichen Personalräten,

in Ergänzung zu unserer fünften Stellungnahme geben wir die Mail von der staatlichen Schulamtsleiterin hier im Wortlaut zur Kenntnis und bitten, auch die Kolleg*innen entsprechend zu informieren/beraten:

"in der gestrigen und heutigen Telefonkonferenz mit dem Ministerium konnten wir einige wichtige Fragen zur Notbetreuung an den Wochenenden und in den Ferien klären. 

1. Wir gehen beim Einsatz der Lehrkräfte immer erst einmal von einem freiwilligen Einsatz aus. Sollten gerade kleinere Grundschulen langsam an ihre Grenzen kommen, würden wir auch an die Kolleginnen und Kollegen der weiterführenden Schulen appellieren, sich zur Verfügung zu stellen. Könnten Sie als Schulleitung einer weiterführende Schule schon einmal nachfragen, wer sich dafür bereit erklärt?

2. Um eine Idee der möglichen notwendigen Betreuungskapazitäten zubekommen, möchte ich Sie bitten, den Bedarf an den Wochenenden zu erfragen. Anforderung: Beide Eltern müssen in systemrelevanten Berufen tätig sein. Ein Elternteil in einem Beruf aus dem Gesundheitswesen.

Bitte melden Sie diesen Bedarf an die zuständige Dezernentin weiter.

3. Das Schulamt richtet ab Samstag eine zentrale Rufnummer ein, an die sich Eltern wenden können, wenn sie einen akuten Betreuungsbedarf haben. Die Dezernentinnen werden sich dann mit Ihnen als Schulleitung in Verbindung setzen.

4. Sicherlich werden wir auch regional gemeinsam nach Lösungen suchen müssen. So kann es sein, dass Kinder aus einer Familie obwohl an zwei verschiedenen Schulen beschult, in einer Betreuung aufgefangen werden müssen.

5. Es ist sicherzustellen, dass immer zwei Personen während der Betreuung vor Ort sind. Sollte eine Person ausfallen, ist die Aufsicht über die Schüler*innen somit durch die zweite Person gewährleitet.

6. Der Einsatz von LiV kann auch während der Ferien erfolgen und wird als angeordnete Mehrarbeit vergütet werden.

7. Der Einsatz von befristeten TV-H Kolleg*innen ist nun auch in der Notbetreuung möglich. Die Anrechnung erfolgt ebenfalls über das LAK.

8. Auch Schulleitungen erhalten für die Anwesenheit in der Schule während der Notbetreuung für eine Stunde eine Stunde auf dem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben.

9. Ankündigen möchte ich drei Erlasse zur Durchführung von Prüfungen sowie die erweiterte FAQ - Liste zum Abitur. Sobald diese eintreffen, leite ich Sie Ihnen weiter."

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen 

Manon Tuckfeld
Vorsitzende des Gesamtpersonalrats
der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden