Gutachten zu den Schulöffnungen

Besonders dringliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Prozess der Öffnung der Schulen

Die Corona-Krise stellt uns alle vor ungeahnte Herausforderungen. Doch die rechtlichen Grundlagen sind klar, sie müssen allerdings jetzt in die Tat umgesetzt werden. Wie schwer das ist, weiß ich. Das vorliegende Gutachten gibt den Handelnden vor Ort mehr Rechtssicherheit und viele nützliche Hinweise. Ich freue mich sehr, dass Prof. Dr. Wolfhard Kohte so kurzfristig bereit war, für die GEW die rechtlichen Grundlagen für die schrittweise Öffnung der Schulen zusammenzustellen.

Drei Botschaften gibt uns Prof. Kohte mit auf den Weg:

Es gibt kein „one fits for all“ – Rezept!
Über die Möglichkeiten für eine schrittweise Schulöffnung kann immer nur auf Grundlage der Hygienepläne vor Ort entschieden werden.

Nicht ohne die Personalräte!

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Frage der zwingenden Mitbestimmung. Wo es vor Ort keine Arbeitssicherheitsausschüsse gibt, sollten Krisenstäbe o.ä. eingesetzt werden.

Lasst die Schulen nicht allein!

Es muss Schluss sein mit dem Schwarze-Peter-Spiel zwischen kommunalen Schulträgern und Arbeitgeber/Dienstherr Land. Alle Akteure sind gesetzlich verpflichtet, beim Infektionsschutz konstruktiv zusammenzuarbeiten.

Ich danke Prof. Dr. Wolfhard Kohte für seine schnelle Unterstützung – und ich danke allen Lehrern und Lehrerinnen, Schulleitungen, dem gesamten schulischem Personal, Schulamtsmitarbeitern und Ministerien für das Engagement in dem Kraftakt, den wir alle gemeinsam bewältigen!

Marlis Tepe GEW-Vorsitzende