Die Notbetreuung braucht klare Regeln!

Pressemitteilung der GEW Hessen vom 30.03.2020 (Notbetreuung in den Schulen an Wochenenden und Feiertagen und in den Osterferien)

Das Kultusministerium hat jetzt – wie schon länger erwartet – die Schulen angewiesen, für bestimm- te Berufsgruppen auch an den Wochenenden, an Feiertagen und in den hessischen Osterferien eine Kindernotbetreuung zu sichern.

Birgit Koch, Landesvorsitzende der GEW Hessen, stellt fest: „Der Kreis der anspruchsberechtigten Berufsgruppen ist seit Mitte März mehrfach erweitert worden, ebenso ist die Voraussetzung, dass beide Elternteile zu einer systemrelevanten Berufsgruppe gehören müssen, weggefallen. Beides hat bisher nicht zu einer deutlichen Ausweitung der Zahl der Kinder in den Notbetreuungen geführt. Dies zeigt, dass alle Eltern, die es irgendwie anders regeln können, ebenfalls die zusätzlichen Kontakte in der Notbetreuung meiden. Das ist gut so und zeigt, wie verantwortungsbewusst alle mit der Situation umgehen!“

Gerade die pädagogischen Berufe sind Berufe, die mit einem erhöhten Sozialkontakt einhergehen. Insbesondere bei jüngeren Kindern kann der vom Robert-Koch-Institut empfohlene Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden. Hinzu kommt, dass gerade Kinder und Jugendliche mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sein können, ohne selbst Symptome zu zeigen. Gleichzeitig suchen sie gerade in belastenden Situationen den Körperkontakt.

Birgit Koch weiter: „Bevor jetzt in den Schulen Notfallpläne für eine Ausweitung des Angebots auf Wochenenden, Feier- und Ferientage erstellt werden, sollte der Bedarf erfasst werden. Für Lehrkräf- te fordern wir eine absolute Freiwilligkeit des Einsatzes in der Notbetreuung. Lehrkräfte, die nach aktueller Einschätzung ein erhöhtes Risiko z.B. wegen des Alters oder durch Vorerkrankungen haben, dürfen nicht in der Notbetreuung eingesetzt werden.“

Maike Wiedwald, Landesvorsitzende der GEW Hessen: „Lehrkräfte, die eine Notbetreuung sicherstel- len, sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Damit die Notbetreuung weiterhin gewährleis- tet werden kann, muss es klare Regeln für den Infektionsschutz geben. Wir fordern für die Kollegin- nen und Kollegen, die solche Dienste übernehmen, beste Bedingungen, insbesondere was Schutz- und Desinfektionsmaterial angeht.“

Für die Kolleginnen und Kollegen, die in der Notbetreuung eingesetzt sind, ist dies eine sehr anstren- gende Tätigkeit. Gerade an der Grundschule kann man die Kinder nicht, wie beim Abitur, in zwei Metern Abstand den ganzen Vormittag nebeneinander setzen. Es ist es oft schwer, die notwendigen Abstandsregeln einzuhalten. Hinzu kommt auch die Angst um die eigene Gesundheit und die eigene Familie.

Maike Wiedwald weiter: „Allen in der Notbetreuung Beschäftigten muss ausreichend Zeit zur Erho- lung eingeräumt werden, insbesondere wenn Arbeit an sonst üblicherweise arbeitsfreien Tagen not- wendig wird. Es muss eine Entlastung und einen Ausgleich danach oder während dieser Zeiten geben. Außerdem müssen diese Kolleginnen und Kollegen zugleich von allen anderen Aufgaben freige- stellt werden, zum Beispiel von der Betreuung ihrer Klassen aus dem Homeoffice.“

Beide GEW-Landesvorsitzenden betonen noch einmal abschließend: „Die Arbeitnehmerrechte und die Mitbestimmung in den Schulen gelten auch in Krisenzeiten weiterhin. Wir erwarten, dass an den Schulen, an denen eine erweiterte Notbetreuung stattfinden soll, der Personalrat der Schule beteiligt wird.“ In diesem Zusammenhang kritisieren Wiedwald und Koch, dass die Gewerkschaften und der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer auf der Landesebene systematisch missachtet werden und über alle Veränderungen zuerst über die Medien und die Internetseiten der Landesregierung erfahren. Dieses Misstrauen ist aus Sicht der Gewerkschaftsvorsitzenden „durch nichts gerechtfer- tigt“ und untergräbt die Motivation der Beschäftigten.