3. Wiesbadener-Corona-Newsletter-KiTa

vom 23.05.2020

Der aktuelle Stand in Sachen KiTa+Corona ist folgender:

„Unser Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die 
frühkindliche Bildung in Hessen wieder möglichst allen Familien zu 
ermöglichen. Das Virus ist jedoch noch immer aktiv, daher kommt es auch 
in Hessen weiterhin zu Einschränkungen des Regelbetriebs“, so 
[Sozialminister Kai] Klose. 
(https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-und-kommunen-vereinbaren-gemeinsames-kita-konzept-0 Stand: 23.5.2020)
 

  • Ab 25. Mai dürfen Kinder wieder in die Kindertagespflege & zu 
    heilpädagogischen Frühförderstellen mit Einzelangeboten. (PM 19.5.2020)
  • Ab 25. Mai dürfen auch Kinder mit Behinderung in die Notbetreuung. (PM 
    20.5.2020)
  • Ab dem 2. Juni können KiTas im "eingeschränkten Regelbetrieb" öffnen. 
    (PM 20.5.2020)
  • Die Notbetreuung hat bei der In-Anspruchnahme der KiTa-Betreuung im 
    eingeschränkten (Regel-)Betrieb Vorrang. "Die weiteren freien Plätze 
    werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen
    im Rahmen der Betreuungskapazitäten, ggf. in Absprache mit dem Jugendamt
    vergeben." (PM 20.5.2020)
  • Härtefallregelungen außerhalb des Anspruchkatalogs zur Notbetreuung 
    trifft das Jugendamt. (PM 19.5.2020 + PM 20.5.2020)
  • Die angekündigten "Hygieneempfehlungen" f. KiTas konnte ich nirgends 
    finden & habe diesbezüglich zwei Anfragen (zum einen per Mail an die 
    Pressestelle des HSM, zum anderen über das Kontaktformular zu 
    Corona-Fragen des HSM 
    (https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/kontaktformular-zu-corona-fragen). 
    Auf folgender Seite 
    https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht 
    sind unter der Überschrift "Hygienekonzepte" (ganz unten im Abschnitt 
    "1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen") allgemeine Mindestanforderungen 
    formuliert:
    - Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicherstellen, sofern 
    sie nicht in einem Hausstand leben oder ein weiterer Hausstand explizit 
    gestattet ist, oder Trennvorrichtungen aufgestellt sind,
    - Persönliche Nahkontakte vermeiden (zum Beispiel Händeschütteln oder 
    Umarmung zur Begrüßung)
    - Hygieneregeln einhalten (Händewaschen, Husten- und Nies-Etiquette),
    - Hygieneartikel, insbesondere Desinfektionsmittel, zur Verfügung stellen,
    - Mund-Nasen-Bedeckung tragen, falls es im Einzelfall notwendig ist (die 
    Bedeckungspflichten der Verordnungen bleiben hiervon unberührt)
    - Regelmäßige Desinfektion von Händekontaktflächen (zum Beispiel Türklinken)
    - Regelmäßiges intensives Lüften von Räumen, Bevorzugung von Kontakten 
    im Freien
  • Es wird angestrebt, „den Regelbetrieb [bald wieder] zu 100 Prozent" 
    erreichen zu können, so der Präsident des Hessischen Städtetags 
    Christian Geselle (Kassels Oberbürgermeister). (PM 20.5.2020)
  • „Diese Erweiterung der eingeschränkten Kinderbetreuung ist aus unserer 
    Sicht ein schwieriger Kompromiss zwischen den nach wie vor bestehenden 
    Notwendigkeiten des Infektionsschutzes und den schnell wachsenden 
    Erwartungen nach weitergehenden Öffnungen der Betreuungsangebote. ..." 
    (Dr. Thomas Stöhr, Präsident d. Hessischen Städte- und Gemeindebunds) 
    (PM 20.5.2020)


Anbei die beiden Pressemitteilungen aus dem Hess. Sozialminsiteriums auf 
die ich oben Bezug genommen habe:

"2020_05_19_pm_lockerung_kindertagespflege_u_ein-_und_rueckreisende_barrierefrei.pdf" 
(https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/vereinbarkeit-von-familie-und-beruf-kindertagespflege-oeffnet-ab-dem-25-mai-0 
Stand: 23.5.2020)

"2020_05_20_pm_hessen_ermoeglicht_eingeschraenkte_regelbetreuung_barrierefrei.pdf" 
(https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-und-kommunen-vereinbaren-gemeinsames-kita-konzept-0 
Stand: 23.5.2020)3. Wiesbadener-Corona-Newsletter-KiTa