Zusatzversorgung:

Die Beschäftigten brauchen jeden Cent!

Die Arbeitgeber haben die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zur Betriebsrente (VBL / ZVK) verlassen und fordern ein „Spitzengespräch“. Der Grund: Die Gewerkschaften sehen keinen Grund für die von den Arbeitgebern geforderten Leistungsverschlechterungen.

Die Leistungen der Zusatzversorgung sind einheitlich in zwei Tarifverträgen festgeschrieben, dem Altersvorsorge-Tarifvertrag (ATV) und dem nahezu wortgleichen kommunalen ATV-K. Seit 2001 wird die Höhe der Betriebsrente nach dem „Punktemodell“ errechnet, bei dem neben dem Entgelt eine „Altersfaktorentabelle“ zur Anwendung kommt. In diese fließt eine Sterbetafel und ein Rechnungszins ein.

Seit Februar 2014 wird offiziell wieder über die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes verhandelt. Die Arbeitgeberseite – Bund, Länder und Kommunen – forderten Leistungseingriffe wegen steigender Lebenserwartung und gesunkener Kapitalmarktzinsen. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wollten das steigende Rentenalter berücksichtigen und über Bonuspunkte und die Dynamisierung der Startgutschriften sprechen.

Im Laufe der Verhandlungen verfestigte sich bei den Gewerkschaftsvertretern der Eindruck, der Arbeitgeberseite gehe es eigentlich nur darum, die Zusatzversorgung zukünftig billiger zu machen. Die letzte Verhandlungsrunde am 21. Mai endete mit einem Eklat: Die Arbeitgeber erklärten die Verhandlungen für beendet, sagten den nächsten geplanten Verhandlungstermin ab und forderten ein „Spitzengespräch“.