Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler

Stellungnahme GEW-Kreisverband Ziegenhain

Die im Januar veröffentlichte Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler hat in den letzten Monaten bereits in der Presse viel negative Resonanz gefunden. Auch Schulleiterinnen und Schulleiter haben sich kritisch dazu geäußert.

Schule ist ein Ort des Lernens nicht nur innerhalb der Klassenräume mit Büchern und Anschauungsmedien. Schule hat auch den gesellschaftlichen Auftrag, Eltern in der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Immer mehr Schulen setzen dabei auf Ganztagsunterricht oder auf nachmittägliche Betreuung. Viele in den Schulen, den Kindergärten und Kindertagesstätten arbeitenden Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte haben erkannt, dass genau hier die Möglichkeit besteht, Kinder unter Aufsicht Selbstvertrauen in die eigene Leistung gewinnen zu lassen.

Natürlich gehört auch dazu, dass sich die Kinder mit den Gefahren, die bei Veranstaltungen im Freien „lauern“, auseinandersetzen müssen. Sie werden aber von diesen Erfahrungen lernen. Elternhäuser, Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen arbeiten an der Minimierung der Gefahren gut zusammen. Die Lehrkräfte wissen um den pädagogischen Wert von Ausflügen, Winterwanderungen, Schlittschuhlaufen, Rodeln usw. und hoffen diese weiterhin, selbstverständlich mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen, durchführen zu können.
Der Paragraph 25 der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (Besondere Vorschriften für mehrtägige Veranstaltungen und Veranstaltungen mit sportlichen Angeboten) verbietet nun aber den Grundschulen (Jahrgänge 1 bis 4) all diese Aktivitäten.

Die erneut in der Presse (HNA 3.5.2014) wiedergegebene Behauptung des Kultusministeriums, die neue Verordnung sei das Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens, an dem Lehrer- und Schulleiterverbände sowie der Landeselternbeirat teilgenommen haben, sagt nichts darüber aus, dass z.B. die Einwendungen des Hauptpersonalrates der Lehrerinnen und Lehrer vor der Inkraftsetzung im Januar nicht berücksichtigt wurden.
Diese Verordnung stellt eine starke Beschneidung der pädagogischen Freiheit dar, die von den betroffenen Lehrkräften nur mit großer Enttäuschung wahrgenommen wird.

Der GEW-Kreisverband Ziegenhain fordert das Hessische Kultusministerium auf, die zugesagte Novellierung beschleunigt zu bearbeiten und die zahlreichen Einwendungen auch zu berücksichtigen. Vor allem das pauschale Verbot vieler Aktivitäten für Grundschulkinder muss geändert werden.