Streiksanktionen gegen die Kolleginnen und Kollegen

Missbilligungen, Abmahnungen und Verweise für Lehrkräfte

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten Missbilligungen und gegen angestellte Lehrkräfte werden Abmahnungen ausgesprochen. Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber sollen einen Verweis bekommen.

Nicht zu akzeptieren ist aus unserer Sicht, dass Schulleitungen der Schwarze Peter  zugeschoben werden soll: jetzt sollen sie die Missbilligungen aussprechen.
Es ist inakzeptal, wenn die Landesregierung, die für die schlechten Arbeitsbedingungen verantwortlich ist, sich wieder einmal auf eine obrigkeitstaatliche Auslegung des Beamtenrechts zurückziehen will und gegen diejenigen, die sich mit ihrer Teilnahme am Streik für Verbesserungen engagiert haben, Sanktionen aussprechen. Deshalb werden wir, gestärkt durch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, auch dagegen mit aller Entschiedenheit vorgehen.

Im folgenden einige Mustervorlagen, die Betroffene in entsprechenden Verfahren nutzen können und sollen.

Reaktionen vom Kultusministerium
Arbeitsniederlegung von der Schulleitung
Musterschreiben für Angestellte
Demonstrationsrecht