Sofortige Aussetzung der Streik-Disziplinierungen

Übernommen von GEW Hessen - dort auch der Erlass und weitere Infos

Mit Erlass vom 3. Mai 2016 hat das Hessische Kultusministerium alle Disziplinarmaßnahmen gegen die verbeamteten Lehrkräfte, die sich am Streik der GEW am 16. Juni 2015 beteiligt hatten, ausgesetzt. 

Wichtig ist die Aussage, dass dabei den Betroffenen infolge der Aussetzung keine Nachteile, insbesondere auch für das berufliche Fortkommen, entstehen sollen. Dies soll ebenso für bereits abgeschlossene Disziplinarverfahren gelten. 

„Wir sehen in dieser Maßnahme einen ersten Erfolg der landesweiten Proteste gegen die vollkommen überzogene Disziplinierungswelle gegen die Streikteilnehmerinnen und -teilnehmer“, erklärte die GEW Landesvorsitzende Birgit Koch. 

Die Verfahren sollen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage der GEW zum Beamtenstreikrecht ausgesetzt werden. Mit dieser  Begründung  erkennt das Kultusministerium zum ersten Mal an, dass sich in den letzten Jahren gravierende Veränderungen in der Rechtslage zum Streikrecht ergeben haben. Neue Urteile unter anderem des hessischen Verwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bejahen das Streikrecht unter Bezugnahme auf die Europäische Menschenrechtskonvention. 

„Wir gratulieren den tausenden Streikenden für ihre Einsatzbereitschaft und ihr Stehvermögen, das sie in den Anhörungen im Rahmen der Disziplinarverfahren gezeigt haben. Sie haben sich nicht einschüchtern lassen  und dem Kultusministerium vielmehr ihren Unmut über die ständige Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen deutlich gezeigt“, so Jochen Nagel, GEW Landesvorsitzender. 

Zum Ausdruck komme dies auch in den vielen Statements, die beim „Lesemarathon“ der GEW seit dem Montag in Wiesbaden öffentlich vor dem Kultusministerium verlesen werden. 

Bei diesem nun erfolgten Schritt darf es die Landesregierung und die sie tragende schwarz-grüne Koalition jedoch nicht bewenden lassen. Sie muss vielmehr endlich den Anlass für die landesweiten Proteste von Lehrkräften, Polizistinnen und Polizisten sowie Beschäftigten in der Landesverwaltung aus der Welt schaffen. 

„Wir fordern deshalb  die umgehende  vollständige Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die längst überfällige Arbeitszeitverkürzung von 42 auf 40 Wochenstunden und damit die Reduzierung um eine Pflichtstunde für Lehrkräfte. Wir bleiben dran und werden weiter Druck machen“, erklärte Birgit Koch abschließend.

Presseecho

FR-Online vom 4. Mai 2016