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Unzulässige Beeinflussung der Volksabstimmung durch den Landeswahlleiter

Wer mit seiner Walhbenachrichtigung die Information des Landeswahlleiters zur Volksabstimmung über die Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Verfassung erhalten hat, kann diese mit der beigefügten Begründung an den Landeswahlleiter zurückschicken.

Begründung