Obermayrs Personalkarussell

"Krisenerscheinungen in den Obermayr-Schulen"

Seit einigen Jahren schon zirkulieren Gerüchte über rasches Ausscheiden von Lehrkräften im Unternehmen Obermayr und auch über arrogantes Chefgehabe. Die GEW berichtete im März 2009 anlässlich eines Arbeitsgerichtsverfahrens in Wiesbaden an dieser Stelle unter dem Titel: "Krisenerscheinungen in den Obermayr-Schulen". Wieder einmal wehren sich Lehrkräfte gegen miserable Arbeitsbdingungen im Obermayr-Imperium vor dem Arbeitsgericht.

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden am 17. April 2013 warf erstmals seit längerer Zeit wieder ein grelles Schlaglicht auf arbeitnehmerfeindliche Zustände in diesem Privatschulunternehmen.

Seit vielen Jahren spielen die Betriebsräte im Obermayrschen Betrieb leider nur eine Feigenblatt-Rolle (siehe die Vorgänge bei der großen Entlassungswelle Ende 2008/Anfang 2009). Die Obermayr-Schulen kommen also in Personalangelegenheiten nach wie vor nicht zur Ruhe – ganz im Gegenteil.

Es stellt sich die Frage, welche Funktion die Betriebsräte in diesem Privatschulunternehmen einnehmen. Es mehren sich die Anzeichen, dass die Firmenleitung Betriebsversammlungen fürchtet, bei denen die Belange der Mitarbeiter (beispielsweise die je nach Schulstandort unterschiedliche Entlohnung!) besprochen werden könnten. Angesichts der Zustände im Unternehmen herrscht hier ein enormer Bedarf. Die Betriebsräte, die den Obermayr-Mitarbeitern an den unterschiedlichen Standorten des Unternehmens offenbar weitgehend unbekannt sind, haben entweder resigniert oder sich mit ihrer Rolle als Spielball ihres Chefs (Gisela bzw. Gerhard Obermayr) in arbeitsrechtlichen Verfahren abgefunden.

Dabei sind aktive Personalvertretungen schon deshalb sinnvoll, weil der in Gutsherrn-Manier auftretende Obermayr mittlerweile seine zunehmend zahlreicheren Dienstvorschriften und Verwarnungen systematisch an seine Betriebsräte verschickt. Aus diesem Schachzug ihres Chefs sollten die Mitarbeiter ihre eigenen Schlussfolgerungen ziehen und kreative Formen von Vernetzung und Widerstand praktizieren. Erste Ansätze gibt es!

Wie sehr Obermayr offensichtlich bereit ist, seine Interessen mit allen Mitteln durchzusetzen, zeigen seine Äußerungen auf Mitarbeiter-Meetings. Nachdem sich Obermayr gebrüstet hatte, im Alter von 50 Jahren sein zweites Staatsexamen nachgeholt zu haben, äußerte er, dass er jetzt „seine“ Lehrer offiziell beurteilen dürfe. Diese Beurteilungen dienten dann den Schulämtern als Grundlage, Unterrichtsgenehmigungen auszusprechen bzw. – bei schlechter Beurteilung - zu verweigern. Dies hätte für die Schule den Vorteil, dass in diesem Fall die unzufriedenen Kollegen gegen die Schulämter und nicht gegen seine Privatschule klagen müssten. Unverblümt spricht Obermayr vor Kollegen aus, wie er Unterrichtsgenehmigungen als personalpolitisches Druckmittel einzusetzen bereit ist. 

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden machte zugleich deutlich, wie wichtig die Vernetzung der Obermayr-Kollegen ist.

Das Zusammenspiel von Kollegen innerhalb und außerhalb des Obermayr-Unternehmens kann im einzelnen Verfahren – wenn es um die Beschaffung neuester und belastbarer Informationen geht - von großer Bedeutung sein. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollten die Mitarbeiter des Obermayr-Betriebs im Sinne ihrer Interessenvertretung zuerst Öffentlichkeit herstellen bzw. auch die Dienstaufsichtsbehörden und örtlichen Politiker kontaktieren.