Lehrkräfte an Grundschulen endlich deutlich besser bezahlen!

Traditionellen Frauenberuf aufwerten

Bildungsgewerkschaft zum Internationalen Frauentag: Traditionellen Frauenberuf aufwerten – mit Verdienst an anderen Schularten gleichziehen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Kreisverband Wiesbaden  fordert eine deutlich verbesserte Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen. Die Besoldung sollte endlich mit der Bezahlung an den anderen Schulformen gleich ziehen. „Kleine Kinder kleines Geld, große Kinder großes Geld: Nach diesem ungeschriebenen Gesetz werden Lehrkräfte in Deutschland bezahlt. Mit dieser Diskriminierung, die insbesondere Frauen trifft, muss endlich Schluss gemacht werden“, sagte Christine Dietz (Kreisvorsitzende) mit Blick auf den Internationalen Frauentag am 8. März. Sie verlangte für verbeamtete Lehrkräfte an Grundschulen künftig eine Bezahlung nach der Besoldungsgruppe A13. Zurzeit würde an Grundschulen, hier unterrichten in Hessen 92% Frauen, nach A12 bezahlt. „Das ist eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die beendet werden muss. Die Grundschullehrerinnen haben Monat für Monat bis zu mehreren hundert Euro weniger im Geldbeutel als die Lehrkräfte an anderen Schulformen“, betonte Christine Dietz.

Die Arbeit an Grundschulen und weiterführenden Schulen ist nicht gleich aber gleichwertig. An Grundschulen wird das Fundament für die Bildungskarriere der Kinder gelegt. Hier werden nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Kinder erfahren zum Beispiel auch, wie man lernt und Verantwortung für sich selbst und andere übernimmt.“ Gute Bildung von Anfang an sei der Schlüssel für die Inklusion aller Menschen und den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. „Lehrerinnen und Lehrer, die diese schwierige Aufgabe übernehmen, müssen die gleiche Anerkennung bekommen wie an weiterführenden Schulen. Das gilt natürlich auch für die Bezahlung. Es wird Zeit, dass wir im 21. Jahrhundert ankommen und diesen traditionellen Frauenberuf endlich aufwerten“, unterstrich Christine Dietz.

Die Juristinnen Prof. Eva Kocher, Stefanie Porsche und Johanna Wenckebach erkennen in einem Gutachten für den GEW-Vorstand eine verfassungs- und europarechtswidrige mittelbare Diskriminierung bei der Bezahlung aufgrund des Geschlechts. Dies gelte auch für Hessen, in dem angehende Grundschullehrkräfte eine im Vergleich zu Haupt- und Realschulen gleiche Ausbildungsdauer absolvieren. Die stärkere Ausrichtung auf Pädagogik während der Ausbildung rechtfertige keineswegs eine Benachteiligung in der Bezahlung, die sich zudem auch noch auf die Altersversorgung auswirke, stellen die Juristinnen fest.  In einem Gutachten hat die GEW bereits 2009 die Tätigkeiten an Grundschulen und in der Sekundarstufe II arbeitswissenschaftlich vergleichen lassen. Die Ergebnisse belegen die Gleichwertigkeit der Arbeit. Das gilt für intellektuelle Anforderungen genauso wie für die psychischen und sozialen Beanspruchungen sowie für die Verantwortung, die die Lehrkräfte tragen.

Dietz abschließend: „Natürlich wird sich die GEW auch weiterhin für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Grundschulen sowie die Beschäftigten an Kindertageseinrichtungen, entsprechend einsetzen. Denn das Problem „Kleine Kinder kleines Geld, große Kinder großes Geld“ durchzieht nicht nur die Schularten sondern unser ganzes Bildungswesen.“

Zum morgigen Internationalen Frauentag hat der Kreisverband Wiesbaden alle Lehrkräfte erneut aufgefordert, mit Hilfe der roter Buttons  „ A13 für alle!“ die Forderung nach Gleichstellung der Grundschullehrkräfte  sichtbar in die Schulen und die Öffentlichkeit zu tragen. 

Am Abend lädt der Kreisverband Wiesbaden ab 17:00 Uhr in Wiesbaden, in das Roncalli-Haus ein, um darüber zu sprechen,  welche Perspektiven und Möglichkeiten Frauen zur Durchsetzung ihrer Interessen haben und schließlich gemeinsam zu überlegen, was die GEW tun kann, damit Frauenberufe in Bildung und Erziehung endlich aufgewertet werden. 

Erläuterungen zur Pressemitteilung: 

  • Der Rechtsbegriff der „mittelbaren Diskriminierung“ bezeichnet Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert oder begründet sind, sich aber überwiegend für ein Geschlecht nachteilig auswirken. 
  • Als „gleichwertig“ gelten Tätigkeiten, die zwar äußerlich verschiedenartig sind, jedoch im Hinblick auf die mit ihnen verbundenen Anforderungen den gleichen Wert haben. 
  • Prof. Eva Kocher lehrt an der Europa-Universität Frankfurt/Oder Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht.
  • Stefanie Porsche ist Volljuristin und akademische Mitarbeiterin an der Europa-Universität Frankfurt/Oder.
  • Johanna Wenckebach ist Volljuristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Kassel.
  • Prof. Ralf Brinktrine lehrt an der Universität Würzburg Öffentliches Recht, Deutsches und Europäisches Umweltrecht und Rechtsvergleichung.
  • Alle weiteren Infos zum Thema und die Gutachten finden Sie ab 08. März auf der GEW-Website hier