Informationen zu den "Maßregelungen"

für Beamtinnen und Beamte nach dem Warnstreik vom 16.6.2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben erfahren, dass erste Verweise wegen der Teilnahme am Warnstreik vom 16.06.2015 ausgesprochen wurden, daher haben wir für Sie/für euch Informationen zum Umgang mit den „Maßregelungen“ des Kultusministeriums zusammengestellt.

1. Vom Ministerium nach dem Warnstreik vorgesehene "Maßregelungen"

Am 16.6.2015 haben zahlreiche Beamtinnen und Beamte an einem hessenweiten Warnstreik der GEW teilgenommen und damit ihren Dissens mit der Landesregierung, die eine Nullrunde bei der Besoldung durchsetzen will und längst vereinbarte Pflichtstundenreduzierungen verweigert, eindrucksvoll demonstriert. Beamtinnen und Beamte müssen nun damit rechnen, dass ihnen „Maßregelungen" bevorstehen. Mittlerweile haben die Schulen dem Staatlichen Schulamt die Zahlen gemeldet: Streikteilnehmerinnen und –teilnehmer sowie durch Streik ausgefallene Stunden.

Bei den bevorstehenden "Maßregelungen" handelt es sich um zwei verschiedene Vorgänge: Gehaltsabzug und "Disziplinarverfahren".  Auf Weisung des Ministeriums wird das Schulamt den „Beschuldigten“ über die Schulleiterin oder den Schulleiter deshalb zwei Schreiben aushändigen lassen oder hat das schon getan.

Schreiben Nummer 1: Es wird ein Gehaltsabzug anteilig für die nicht gehaltenen Stunden angekündigt werden. Hier ist es besonders wichtig, die von der Behörde angegebene Stundenzahl zu überprüfen. Eventuell müssen die Angaben der Behörde schriftlich korrigiert werden. Für eine Stellungnahme oder Korrektur gilt eine Frist von zwei Wochen. Den Gehaltsabzug selbst muss man hinnehmen. GEW-Mitglieder können bei ihrer Gewerkschaft dann unter Vorlage des Schreibens Nr. 1 des Schulamtes (in Kopie) die Zahlung von Streikgeld beantragen. Anträge und weitere Infos findet man unter: www.gew.de

Schreiben Nr. 2: Das Ministerium hat sich dazu entschlossen, gegen alle Beteiligten am Warnstreik einen „Verweis“ (eine Art schriftlicher Tadel) aussprechen zu wollen. Das allerdings eröffnet den „Beschuldigten“ weitgehende Rechte im Verfahren. Man erhält zunächst eine „Vorwurfsschrift“. Zu den Vorwürfen kann man dann schriftlich oder mündlich Stellung nehmen. Für die schriftliche Stellungnahme gilt eine Frist von vier Wochen. Wir raten jedoch dazu, das Recht auf eine mündliche Anhörung in Anspruch zu nehmen, da dies unseren Protest noch einmal unterstreicht. Eine mündliche Anhörung muss allerdings innerhalb einer Frist von nur einer Woche schriftlich beantragt werden. Hier ist es besonders wichtig, dass dieses Schreiben direkt an das Staatliche Schulamt geschickt wird. Auf dem Dienstweg könnte es zu Verzögerungen kommen, mit denen die Frist versäumt würde. Bei der Anhörung kann man alle Aspekte vortragen, die dazu dienen können, sich von den Vorwürfen zu entlasten. Das Schulamt muss die entsprechenden Verfahrensschritte gewährleisten.

 2. Die mündliche Anhörung

Wer eine mündliche Anhörung will, muss damit rechnen, dass dieselbe in Darmstadt oder aber in dem Staatlichen Schulamt Wiesbaden durchgeführt werden soll. Näheres ist dazu noch nicht bekannt.

 Grundsätzlich kann jede und jeder seine Ausführungen in der Anhörung nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten. Wir raten jedoch dazu, dabei auf drei Aspekte einzugehen.

a) In jeder Anhörung sollte in einem individuell gehaltenen Teil die eigene Arbeitssituation ausführlich erläutert werden, da die Arbeitsbelastung in den letzten Jahren fortwährend angestiegen ist und da die Landesregierung hierauf mit Gehaltskürzungen, der Vorenthaltung von Arbeitszeitverkürzung sowie mit weiteren Streichungen - zuletzt bei den Beihilferegelungen - reagiert. Stichpunkte könnten in diesem Zusammenhang aus der konkreten Darstellung der Arbeitssituation an der Schule, aus der Überlastungsanzeige, wie sie vom Kollegium vielleicht gestellt worden ist, aus der Darstellung der Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst, speziell in Hessen, gewonnen werden.

 b) Um sich von dem Vorwurf zu entlasten, die "Beamtenpflichten" verletzt zu haben, sollte man sich in einem allgemein gehaltenen Teil zu den Ausführungen äußern, auf die sich das Ministerium bei seinen Vorwürfen stützt. Im Gegensatz zu der vom Ministerium vertretenen Auffassung kann in der Bundesrepublik im Jahre 2015 nicht mehr einfach von einem "Streikverbot für Beamte" ausgegangen werden. Um sich hier zu orientieren, hat die Landesrechtsstelle ausführliche Informationshilfen entwickelt, die unter dem oben angegebenen Link im Mitgliederbereich zu finden sind. 

c) In jedem Falle beantragt man am Schluss die sofortige Einstellung des Verfahrens, da man sich entlastet sieht.

3. Rechtsbeistände

Jede und jeder kann sich bei der mündlichen Anhörung von einem Rechtsbeistand begleiten lassen. Rechtsbeistand kann jedes GEW-Mitglied sein. Da es umfangreiche Argumen-tationshilfen gibt, können die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen Tandems bilden, und sich gegenseitig unterstützen. Darüber hinaus stehen auch Mitglieder des Kreisvorstands Wiesbaden als Rechtsbeistände zur Verfügung. Eine solche Tätigkeit müsste im Einzelfall mit einem Kreisvorstandsmitglied konkret abgesprochen werden. Anfragen hierzu müssen in jedem Fall über die Adresse info@gew-wiesbaden.de gestellt werden. Auch andere Anfragen zu den „Maßregelungen“ können über diese Mailadresse eingereicht werden.

4. Streikstatistik der GEW-Wiesbaden

Wir bitten für unsere eigene Streikstatistik um eine kurze Mail mit folgenden Angaben: a) die Schule, b) Teilnahme an einer mündlichen Anhörung, c) Rechtsbeistand, die oder der benannt wurde.

5. Beratungsmöglichkeit am 15.12.2015

Am Dienstag, dem 15.12.2015, um 18.00 Uhr gibt es im Rahmen einer Kreisvorstandssitzung die Gelegenheit, zur Vorbereitung auf das Anhörungsverfahren mit Kreisvorstandsmitgliedern über den ganzen Ablauf zu diskutieren und Fragen zu klären. Ort: GEW-Geschäftsstelle, Gneisenaustr. 22, 65195 Wiesbaden. Aktuelle Informationen werden von uns auch auf der Homepage der GEW-Wiesbaden eingestellt werden.

 

Mit kollegialen Grüßen

Christine Dietz, Christina Gerhardt, Manon Tuckfeld, Michael Zeitz
(Kreisvorsitzendenteam der GEW-Wiesbaden)