Information zum HKM-Schreiben zur

„Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Deutschkenntnisse“

Die Reaktionen der KollegInnen auf den Brief des HKM zur „Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Deutschkenntnisse“ sind nachvollziehbar. Dazu möchten wir euch einige Hintergrundinformationen und Erläuterungen geben, wie sie den Informationen der GEW-Fraktion im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer an die Gesamtpersonalräte zu entnehmen sind.

Für die GEW formuliert Harald Freiling eine Hilfestellung zum Verständnis des HKM-Schreibens, welches in den letzten Tagen Seniorinnen und Senioren als auch TV-H-Angestelle erhalten haben:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Reaktionen der KollegInnen auf den Brief des HKM zur „Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Deutschkenntnisse“ sind nachvollziehbar. Dazu möchten wir euch einige Hintergrundinformationen und Erläuterungen geben, wie sie den Informationen der GEW-Fraktion im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer an die Gesamtpersonalräte zu entnehmen sind.

Es geht bei den Rückmeldungen um die Besetzung von zusätzlichen Stellen, die nach dem Aktionsplan der Landesregierung als Reaktion auf entsprechende Forderungen in der Öffentlichkeit und auch der GEW geschaffen werden sollen. Es bestand (und besteht) die große Gefahr, dass diese Stellen wie auch bisher schon Stellen für Intensivklassen mit Personen besetzt werden, die keine Lehramtsqualifikation haben, sondern sich auf Grund anderer Qualifikationen und Berufserfahrungen bewerben, während es weiterhin zahlreiche KollegInnen mit Lehramt auf den Ranglisten gibt, die ohne Einstellungschance bleiben. 

Deshalb erschien es auch der GEW sinnvoll, den Einstellungserlass so zu modifizieren, dass vorrangig Personen mit Lehramt eingestellt werden, die zum Teil seit mehreren Jahren auf eine unbefristete Einstellung warten. Das gilt insbesondere für das Lehramt an Grundschulen und Gymnasien. Diesen soll – und das war ebenfalls eine zentrale Forderung des Hauptpersonalrats – eine entsprechende Weiterbildung angeboten werden.

Das neue Verfahren stellt lediglich eine Ergänzung des Einstellungserlasses nach Rangliste dar (Erlass des HKM vom 13.11.2015, siehe Anlage). 

Das Einstellungsverfahren über die Rangliste bietet die Möglichkeit, dass die Schule für eine zu besetzende Stelle eine Fachbedarfsmeldung abgibt. Wenn die benötigte Fachkombination über die Rangliste angefordert wird, geht das Angebot an die Person, die als erste auf der Liste steht. Wenn die Schule Mathematik und Sport – wie von euch beispielhaft erwähnt - anfordert, kann bei der Einstellung auch in dem modifizierten Verfahren keine Person mit Deutsch oder einer Fremdsprache, die die Erklärung abgegeben hat, vorgezogen werden.

Bei der Einstellung über eine schulbezogene Ausschreibung, wie sie in vielen Fällen insbesondere dann praktiziert wird, wenn – wie an eurer Schule – Personen mit befristeten Verträgen gehalten werden sollen, die auf der Rangliste einen relativ schlechten Platz einnehmen, werden ebenfalls die benötigten Fächer zur Voraussetzung gemacht. Wenn sich Anforderungsprofil keinen DaZ-Bedarf deutlich macht, kann eine entsprechende Bereitschaftserklärung auch keinen Vorteil bei der Auswahl darstellen.

Wenn die Schule – und das wird an vielen Schulen und mit Sicherheit auch bei euch der Fall sein – aber eine Lehrkraft für eine Intensivklasse oder DaZ-Förderung benötigt, stellt die „Bevorzugung“ einer Person, die diese Bereitschaftserklärung abgegeben hat, sicher kein Problem dar – im Gegenteil! 

Aus all diesen Gründen sehen wir in der neuen Regelung nicht die Gefahr, dass sie die Einstellungschancen bereits befristet beschäftigter KollegInnen verschlechtert. Dem Hauptpersonalrat war es deshalb auch wesentlich, dass es für die Ablehnung eines DaZ-Angebots oder die Nichtabgabe einer Interessenbekundung keinen Malus gibt oder diese KollegInnen gar aus der laufenden Runde der Einstellungen herausgenommen werden.

Auch sehen wir nichts Verwerfliches darin, dass sich KollegInnen, die über die Rangliste bisher keine Chance auf eine Einstellung haben, auf diesem Weg mit mehr Chancen bewerben, indem sie eine solche Bereitschaftserklärung abgeben. Wir haben das schon länger in den Grundschulen, wo sich KollegInnen, die über die Rangliste keine Chance haben, auf eine Beamtenstelle im Rahmen der Mobilen Vertretungsreserve (MoVe) bewerben.

Gleichzeitig bietet der neue Erlass eine Chance, mit qualifiziertem Personal auf neue Aufgaben zu reagieren, um die sich – auch das sollte man ehrlich sagen – die Stammkollegien nicht gerade reißen.

An einem Punkt wird der Hauptpersonalrat auf eine Änderung drängen. Er wird in seiner nächsten Sitzung das Kultusministerium auffordern, die abzugebende Erklärung abzuändern. Diese bezieht sich nach dem Wortlaut des Schreibens auf die Bereitschaft, „auf unbestimmte Zeit“ nicht nur die studierten Fächer, sondern „überwiegend in einer Intensivmaßnahme“ zu unterrichten. Der Hauptpersonalrat fordert, dass die Formulierung „auf unbestimmte Zeit“ gestrichen und durch einen begrenzten Zeitraum (z.B. wie bei den MoVe-Einstellungen) ersetzt wird.

Durch die Initiativen der GEW im Hauptpersonalrat, die Verhandlungen mit dem Kultusministerium, die intensive Debatte um die Beschulung von Flüchtlingen und erhebliche zusätzliche Einstellungen in Nordrhein-Westfalen kam die Landesregierung unter den Druck, eine erhebliche Zahl unbefristeter zusätzlicher Stellen für den Haushalt 20016 zu planen. Es stand zunächst zu befürchten, dass diese Aufgaben nur über befristete Verträge und Reaktivierung von Pensionären erledigt werden sollten."