Hessen spart sich die Inklusion

Kritik des Entwurfs der Verordnung

Kritik des Entwurfs der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) vom Juli 2011, aus: magazin-auswege.de - 31.8.1011.

Am 2. Dezember 2010 wies die Hessische Kultusministerin Henzler Kritik an einer unzureichenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen zurück. „Ein hochwertiger gemeinsamer Unterricht wird unter Beachtung der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schrittweise zum Regelfall...“, versprach die Ministerin in einer Pressemitteilung. Sie wies daraufhin, dass hessische Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht durchschnittlich ein Förderkontingent von fünf bis zehn Förderschullehrer-Stunden pro Schüler und Woche erhielten. Damit habe Hessen, so die Ministerin, „im Vergleich zu anderen Bundesländern einen guten Standard“. 

Offenbar war dieser Standard der Ministerin zu gut und der Unterricht zu hochwertig, denn nach dem vorliegenden Entwurf einer Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) sollen sich die Standards für „gemeinsamen Unterricht“ (in Gesetz und Verordnung nur noch „inklusive Beschulung“ genannt) drastisch verschlechtern.

Zum Weiterlesen, bitte die pdf-Datei aufrufen.