GEW Warnstreiktag am 6.3.2013 in Frankfurt/M.

Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 1. Februar 2013 mit dem Land Hessen über eine Gehaltserhöhung und Befristungsfragen

Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 1. Februar 2013 mit dem Land Hessen über eine Gehaltserhöhung und Befristungsfragen auch für die Tarifbeschäftigten an den hessischen Hochschulen. Bisher hat der Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Offenbar ist er nur durch Druck dazu zu bewegen, die berechtigten Forderungen der Gewerkschaften ernsthaft zu beraten und zu einem Verhandlungsergebnis zu kommen.

Die GEW fordert in der Tarifrunde 2013

  • Anhebung der Tabellenentgelte um 6,5 Prozent!
  • Begrenzung befristeter Arbeitsverträge!

Der Arbeitgeber hat die Urlaubsregelung des § 26, Abs. 1 TV-H gekündigt. Neu Eingestellten sollen nur noch 26 Urlaubstage im Jahr gewährt werden. Wir sagen: Hände weg vom Urlaub!

Außerdem fordern wir die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte.

Zur Durchsetzung dieser Forderungen ruft die GEW ihre tarifbeschäftigten Mitglieder im Bereich des TV-Hessen am Mittwoch, den 6. März 2013, zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Kolleginnen und Kollegen aus Wiesbaden erhalten die Fahrtkosten einer Gruppentagesfahrkarte (5 Personen, WI-F-WI) vom GEW-Kreisvorstand Wiesbaden gegen Vorlage der Gruppenkarte mit Angaben der Mitgliedsnummern erstattet

Ablauf für den GEW-Warnstreiktag in Frankfurt:

Das Streiklokal findet Ihr ab 8:00 im DGB Haus Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77. Wir sorgen für ein Streikfrühstück.

10:30 Uhr Versammlung im Foyer des AfE-Turmes, Campus Bockenheim

11:00 - 13:00 Forum für Rechtsfragen für befristet Beschäftigte, DGB- Haus -
Eintragung in die Streikliste

13:00 Uhr Mittagsimbiss im DGB-Haus

13:30 Uhr Demonstration

14:30 Uhr Kundgebung gegen die ausufernde Befristungspraxis an Schulen und
Hochschulen in Hessen, Roßmarkt

Informationen zu den Veranstaltungen und zu anderen Orten werden aktuell im
Internet veröffentlicht.

Tarifinfo allgemein
Beamteninfo
Flyer Befristung

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Wie streike ich? So funktioniert es!

Damit Dein Arbeitgeber weiß, dass Du streikst, musst Du ihn oder die Personalabteilung informieren. Die Benachrichtigung des Arbeitgebers ist bereits ein wichtiges Signal, das zeigt, dass Du mit deinen
Arbeitsbedingungen nicht zufrieden bist.

Das Streikrecht ist ein Grundrecht (Art. 9, Abs. 3 GG). Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Warnstreik und Vollstreik. Jede Kollegin und jeder Kollege darf sich an rechtmäßigen Streiks, zu denen seine Gewerkschaft aufgerufen hat, beteiligen. Benachteiligungen durch den Arbeitgeber wegen der Streikteilnahme sind verboten.

Die GEW hat die Entgelttabellen des TV-Hessen fristgerecht zum 31.12.2012 gekündigt. Deshalb besteht keine "Friedenspflicht" mehr, die das Streikrecht hemmen würde. Die GEW hat am 13. Februar 2013 beschlossen, die Tarifbeschäftigten in den Bildungseinrichtungen des Landes Hessen zu einem ganztägigen Warnstreik am
Mittwoch, 6. März 2013 aufzurufen.

Die Streikteilnahme ist rechtmäßig und stellt keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar.
Für den Arbeitgeber besteht während der Streikdauer keine Verpflichtung, das Arbeitsentgelt zu zahlen. Deshalb zahlt die GEW auf Antrag an ihre Mitglieder Streikgeld für den Lohnausfall in Höhe des nachgewiesenen Nettogehaltsabzugs. Maximal jedoch das Dreifache eines Monatsbeitrages plus 5 Euro für jedes Kind pro Tag.

Alles Gesagte gilt sowohl für befristet als auch für unbefristet beschäftigte Angestellte des Landes Hessen. Allerdings gibt es keine rechtliche Möglichkeit, die Verlängerung eines zulässig befristeten Arbeitsvertrages oder seine Entfristung zu erzwingen. Deshalb bleibt bei befristet Beschäftigten eine Sanktionsmöglichkeit durch den Arbeitgeber, die er ohne förmlichen Bezug zur Streikteilnahme nutzen könnte.

Streiken ist legal, darf keine Benachteiligungen nach sich ziehen, macht Freude - und ist in der jetzigen Situation unumgänglich.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Wenn du Fragen hast oder auch jenseits des Streiks aktiv werden möchtest, freuen wir uns über eine E-Mail an Tobias Cepok, tcepok@gew- hessen.de