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Zur Einigung über die Bildungsmilliarden des Bundes
Einigung über die Verteilung der sechs Milliarden Euro, die der Bund zusätzlich für die Bildung bereit stellt
Frankfurt a.M. – „Jetzt muss das Geld auch tatsächlich in der Bildung ankommen. Die Länder sind in der Pflicht, die Milliardenentlastung durch den Bund zweckgebunden in die Bildung zu investieren. Sie müssen nun die Chance nutzen, Schulen, Kitas und Hochschulen nach Landesbedarf besser zu fördern. Die Gefahr ist groß, dass das Geld den Länderfinanzministern in die Hände fällt. Der Bund muss eine sachgerechte Verwendung der Mittel sicherstellen“, sagte Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft und Wissenschaft (GEW), am Dienstag in einer ersten Reaktion auf die Einigung über die Verteilung der sechs Milliarden Euro, die der Bund zusätzlich für die Bildung bereit stellt. Angesichts der Finanzlage vieler Länder, so Keller, dürften die zusätzlichen Mittel nicht der Schuldenbremse zum Opfer fallen.
Er machte aber auch deutlich, dass die sechs Milliarden Euro in vier Jahren „nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind“. Mindestens 40 Milliarden Euro mehr müssten jährlich in Kitas, Schulen, Hochschulen und die Weiterbildung fließen, um den Investitionsstau aufzulösen und die wichtigsten Projekte wie den Umbau zu einem inklusiven Bildungswesen zu gestalten. Bund und Länder müssten in den nächsten Jahren kräftig nachlegen.
„Die jetzt avisierte BAföG-Reform kommt viel zu spät“, stellte Keller, der auch Hochschulexperte der GEW ist, fest. Sie sei bereits seit Jahren überfällig und werde nun noch einmal bis 2016/17 aufgeschoben. „Das trifft Studierende aus finanzschwachen Familien besonders hart“, betonte Keller. „Die zusätzlichen Mittel für die Krippen sind völlig unzureichend, um das Ziel eines qualitativ hochwertigen Ausbaus der frühkindlichen Bildung zu erreichen.“
Mit Blick auf das Kooperationsverbot für die Bildung forderte der GEW-Vize die Politiker auf, „keine halben Sachen zu machen. Eine Lockerung im Hochschulbereich ist ein erster Schritt. Es bleibt aber unser Ziel, das Kooperationsverbot komplett aufzuheben.“ Es verhindere, dass der Bund die Länder in der Bildung finanziell unterstützt. Das Kooperationsverbot blockiere damit eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, um die Anforderungen im Bildungswesen gemeinsam zu stemmen.