Gegen Kriminalisierung antifaschistischen Widerstandes

GEW Hessen erklärt ihre Solidarität mit den Opfern solch tendenziöser Gerichtsbarkeit

Die GEW Hessen wendet sich entschieden gegen die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstandes und die zunehmende Tendenz in Teilen der deutschen Justiz, „Exempel“ an antifaschistischen AktivistIn- nen zu statuieren. Im Übrigen werden zeitgleich rechtsextremistische TäterInnen mit Milde behandelt.

Die GEW Hessen erklärt ihre Solidarität mit den Opfern solch tendenziöser Gerichtsbarkeit, wie z.B.:

Tim H.

Der nicht vorbestrafte 36-jährige Familienvater wird als angeblicher Rädelsführer bei der „Dresden- Nazifrei“- Demo im Februar 2011, an der auch viele GewerkschafterInnen teilgenommen haben, ange- klagt. Er habe angeblich per Megafon mit dem Ruf „Kommt nach vorne!“ die Menschenmasse zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen und die Aktion koordiniert – die Staatsanwaltschaft warf ihm hierfür Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruch und Beleidigung vor, das Amtsge- richt Dresden unter Vorsitz Richter Hlavkas verurteilte Tim H. daraufhin zu 22 Monaten Haft ohne Be- währung.

Konkrete Beweise für ihre Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft nicht: der Hauptbelastungszeuge - ein Anwohner, der den Vorfall von seinem Balkon aus beobachtet hatte - sagte bereits am ersten Prozesstag, Tim H. sei nicht die gesuchte Person. Ebenso wenig konnten vier geladene Polizeibeamte genauere Anga- ben zum Täter machen, auf einem Polizeivideo ist Tim H. nicht zu erkennen.

Am gleichen Tag des Urteilsspruchs für Tim H. erfolgte am Landgericht Dresden eine Verurteilung fünf führender Köpfe der Neonazi-Vereinigung "Sturm 34". Wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschä- digung und Bildung einer kriminellen Vereinigung kamen diese Angeklagten allerdings mit einer Bewäh- rungsstrafe und Geldstrafen davon.

Mittlerweile legte die Dresdner Staatsanwaltschaft Berufung ein – sie will eine noch härtere Strafe für Tim H. durchsetzen: zwei Jahren und sechs Monate.

Lothar König, Stadtjugendpfarrer in Jena

König nahm mit seinem Dienstfahrzeug, einem älteren VW-Bus, an denselben Gegendemonstrationen gegen Naziaufmärsche am 19. Februar 2011 in Dresden wie Tim H. teil. Rund ein halbes Jahr später kriti- sierte er im Nachrichtenmagazin Der Spiegel die Rolle der sächsischen Polizei. Besonders monierte er den Umstand, dass die Polizei während der teils brutalen Auseinandersetzungen um die Neonazi-Demo rund eine Million Handydaten erfasst hatte.

Wenige Tage nach dieser Kritik durchsuchte die sächsische Polizei zuständigkeitswidrig zusammen mit Ermittlern der Staatsanwaltschaft Dresden die Amts- und Wohnräume Königs im thüringischen Jena. Das rund 30 Mann starke Aufgebot beschlagnahmte einen Computer, Unterlagen und seinen VW-Bus. Im Dezember 2011 hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage wegen schweren Landfriedensbruchs gegen König erhoben. Das Verfahren läuft zurzeit.

Die GEW Hessen verurteilt diese und ähnliche Versuche, mit solchen Verfahren und Urteilen Bürgerinnen und Bürger einzuschüchtern und so vom Protest gegen Nazis abzuhalten.

Wir alle sind „Dresden Nazifrei!“ – Kommt nach vorne!

— Beschluss des Landesvorstandes 31.01.2013 — GEW Hessen, Postfach 17 03 16, 60077 Frankfurt ? T 069 97 12 93 0 ? F 069 97 12 93 93 ? info@gew-hessen.de Bes_193