Aufruf zum Streik!

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Nach dem Scheitern der Verhandlungen über die Entgeltordnung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (Anhang zur Anlage C TVöD VKA) haben die GEW-Mitglieder sich in einer Urabstimmung mit großer Mehrheit für Streikmaßnahmen ausgesprochen.

Die GEW fordert eine Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe durch eine bessere Eingruppierung!

Die GEW ruft ihre tarifbeschäftigten Mitglieder im Geltungsbereich der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst bei der AWO Wiesbaden ab Montag, den 11. Mai 2015 zum unbefristeten Streik auf. 

Die GEW fordert eine Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe durch eine bessere Eingruppierung! 

Nicht aufgerufen sind Praktikantinnen und Praktikanten sowie das hauswirtschaftliche Personal. 

Die Streikplanungen beziehen sich zurzeit auf insgesamt zwei Wochen. Aktuelle Entwicklungen können selbstverständlich eine Abänderung dieser Pläne notwendig machen. Wir werden darüber informieren.

Für die Kolleginnen und Kollegen in Wiesbaden und Umgebung besteht ab Montag, den 11. Mai täglich bis zum 13. Mai und ab Montag, den 18. Mai jeweils die Möglichkeit, sich zwischen 8.00 Uhr und 11 Uhr in der GEW Geschäftsstelle des Kreisverbandes, Gneisenaustraße 22, 65195 Wiesbaden in die GEW Streikliste einzutragen. Denn zur Zahlung des Streikgeldes ist ein Eintrag – und zwar für jeden Streiktag – notwendig. Am Freitag, den 15. Mai ist die Geschäftsstelle allerdings nicht besetzt.

Am 11. Mai 2015 sieht der Ablaufplan folgendes vor: 

Treffpunkt Hauptbahnhof Wiesbaden, Demo ab 9.00 Uhr bis zum Mauritiusplatz. Dort trennen sich die GEW- und Ver.di-Mitglieder. Die GEW-Mitglieder laufen dann zur GEW Geschäftsstelle in die Gneisenaustraße, wo ab 10 Uhr die Streikerfassung stattfindet (dort ist auch ein Streikfrühstück vorbereitet). 

Weitere Informationen zum Ablauf des Streiks gibt es während der Streikerfassung in Wiesbaden und aktualisiert unter gew-hessen.de „Erzieher_innen verdienen mehr - SuE “.

Auch jene, die nicht in einer Gewerkschaft sind, haben übrigens das Recht, sich an Streiks zu beteiligen. Wenn sie an einem Streiktag in die Gewerkschaft eintreten, erhalten sie ab diesem Tag auch noch Streikgeld.

Wer sich allgemein über den Stand der Tarifverhandlungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen informieren möchte, kann dies über das Internetportal der GEW zur Tarifrunde 2015 tun: www.gew.de

Dort besteht die Möglichkeit, sich für das „SuE-Telegramm“ der GEW einzutragen. Per E-Mail gibt es dann die allerneuesten Nachrichten zu den Verhandlungen. 

Streiken – darf ich das überhaupt? 

Das Streikrecht ist ein Grundrecht (Art. 9, Abs. 3 GG). Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Warnstreik und Vollstreik. Jede Kollegin und jeder Kollege darf sich an rechtmäßigen Streiks, zu denen ihre/seine Gewerkschaft aufgerufen hat, beteiligen. Benachteiligungen durch den Arbeitgeber wegen der Streikteilnahme sind verboten. Wird in einem Anerkennungstarifvertrag des Arbeitgebers dynamisch auf die Bestimmungen des Verbandstarifvertrages (hier: TVöD-VKA) verwiesen, können die von dieser Verweisung erfassten Arbeitnehmer*innen in den Streik einbezogen werden (BAG 18.02.2003). 

Die Streikteilnahme ist rechtmäßig und stellt keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. 

Streiken ist legal, darf keine Benachteiligungen nach sich ziehen, macht Freude – und ist in der jetzigen Situation unumgänglich.

www.gew-hessen.de – E-Mail: info@gew-hessen.de