Aufruf

Ganztägiger Warnstreik am 28.2.2011

An zwei Verhandlungsrunden hat das Land Hessen kein ausreichendes Angebot vorgelegt. Deshalb müssen die Beschäftigten den Druck erhöhen. GEW und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes rufen deshalb zu einem ganztägigen Warnstreik am 28. Februar 2011 auf.
Aufgerufen sind die Beschäftigten, für die der TV-Hessen gilt.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

die Tarif- und Besoldungsrunde 2011 für die hessischen Landesbediensteten hat mit einer ersten Verhandlungsrunde am 11. Februar in Wiesbaden begonnen. Die GEW fordert eine Erhöhung der Einkommen um im Durchschnitt 5 Prozent und die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungsbereich. Eine spürbare Erhöhung der Einkommen ist nicht nur gerecht. Sie ist auch angesichts der konjunkturellen Entwicklung ein unverzichtbarer Beitrag zur Stärkung der Binnennachfrage. Wir fordern darüber hinaus, dass endlich die 2009 tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit von 40 Stunden auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird. Und dass eine entsprechende Reduktion der Arbeitszeit für alle angestellten und beamteten Lehrkräfte stattfindet.


Nach der ersten Verhandlungsrunde und einer weiteren Gesprächsrunde am 22. Februar 2011 zeigte die Arbeitgeberseite keine Bereitschaft, auf diese Forderungen einzugehen. Deshalb ist es jetzt erforderlich, dass die im hessischen Landesdienst Beschäftigten Druck machen. Die GEW Hessen hat gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes beschlossen, für Montag, den 28. Februar 2011 zu einem ganztägigen Warnstreik aufzurufen.

Aufgerufen sind:

  • die Tarifbeschäftigten des Landes Hessen inklusive der Auszubildenden und der Praktikantinnen und Praktikanten
  • die Tarifbeschäftigten der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt inklusive der dortigen Auszubildenden., für die das Tarifergebnis in Hessen automatisch übernommen wird
  • die Tarifbeschäftigten der Technischen Universität Darmstadt inklusive der dortigen Auszubildenden. Der dortige Tarifvertrag ist gekündigt. Verhandlungen sind ohne Ergebnis geblieben.

Im Gegensatz zum Streik am 17. November 2009, der im Kontext von Auseinandersetzungen um die Pflichtstundenverordnung stattfand und dessen Rechtmäßigkeit vom Arbeitgeber bestritten wurde und wird, ist ein Streik von Tarifbeschäftigten (das sind bei uns die Angestellten) im Rahmen der Tarifrunde unbestritten völlig rechtmäßig, sie haben deshalb keinerlei rechtliche Sanktionen zu fürchten (siehe weiter unten).

Darüber hinaus möchte ich betonen, dass das Streikrecht existenziell für ein demokratisches Staatswesen ist. Ohne Streikrecht und ohne Menschen, die bereit sind dieses Recht in Anspruch zu nehmen, gibt es keine Demokratie!

Bitte melde Dich bei Deiner Schulleitung/Einrichtungsleitung zur Teilnahme am Warnstreik ab. Für die Abmeldung zum Streik gilt: Sinn eines Streiks ist es, dass die reguläre Arbeit unterbrochen wird. Wer die Arbeit niederlegt, ist nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsabläufe reibungslos fortgesetzt werden können. Da es im Schulbereich um die Betreuung von Schülerinnen und Schülern geht, sollten alle sozialpädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte, die sich am Streik beteiligen, ihre Schulleitung allerdings so rechtzeitig über eine beabsichtigte Arbeitsniederlegung informieren, dass die Schulleitung zumindest für eine Beaufsichtigung sorgen kann. Spätestens sollte dies am Freitag, den 25. Februar 2011 geschehen.

Ich möchte Dich bitten, am 28. Februar das nächstgelegene Streiklokal aufzusuchen und Dich dort in die Streiklisten einzutragen. (Weitere Informationen im Internet unter: www.gew-hessen.de) Sofern Fahrtkosten anfallen, werden sie von der GEW übernommen (in der Höhe eines DB-Tickets 2. Klasse oder eines Verkehrsverbund-Tickets). Bei der Benutzung eines PKWs sollten nach Möglichkeit vor Ort Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Die GEW zahlt Streikgeld in Höhe des dreifachen monatlichen Mitgliedsbeitrages, zusätzlich 5 Euro für jedes Kind. Unterlagen zur Beantragung des Streikgeldes werden bei der Streikerfassung ausgehändigt.
Wichtig für (noch) nicht organisierte Kolleginnen und Kollegen: Streikberechtigt sind auch jene, die nicht Mitglied der GEW oder einer anderen aufrufenden Gewerkschaft sind. Es reicht allerdings aus, am Tag des Streiks in die GEW einzutreten, um einen Anspruch auf die Zahlung von Streikgeld zu erlangen.


Die Vorlage für ein Schreiben an die Eltern(vertretungen) der Schulen, die vom Streik betroffen sein werden, kann - z.B. auch für die individuelle Bearbeitung - im Internet unter www.gew-hessen.de heruntergeladen werden. Mit wenigen Umformulierungen kann man es auch für Schülerinnen und Schüler verwenden. Soweit beim Vervielfältigen Kosten entstehen, werden wir diese gegen Vorlage der Quittung selbstverständlich umgehend erstatten.

Zum Schluss möchte ich Euch noch einmal nachdrücklich bitten, unserem Streikaufruf zu folgen. Dieser Schritt ist sicher für viele von Euch nicht einfach, er ist aber unerlässlich für die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen und gegen den weiteren Abbau professioneller Standards im Bildungsbereich. Damit ist er immer auch ein Schritt für die Verbesserung der pädagogischen Bedingungen in den Bildungseinrichtungen und damit auch ein Schritt im wohlverstandenen Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern.

Vielen Dank für Dein Engagement!
Jochen Nagel
Landesvorsitzender
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Streiken - darf ich das überhaupt?

Das Streikrecht ist ein Grundrecht (Art. 9, Abs. 3 GG). Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Warnstreik und Vollstreik. Jede Kollegin und jeder Kollege darf sich an rechtmäßigen Streiks, zu denen seine Gewerkschaft aufgerufen hat, beteiligen. Benachteiligungen durch den Arbeitgeber wegen der Streikteilnahme sind verboten.
Die GEW hat in Hessen die Entgelttabellen des TV-H im November 2010 fristgerecht gekündigt. Deshalb besteht keine "Friedenspflicht" mehr, die das Streikrecht hemmen würde. Die GEW Hessen hat am 17.2.2011 beschlossen, die Tarifbeschäftigten in den Bildungseinrichtungen des Landes Hessen zu einem ganztägigen Warnstreik am 28.2.2012 für den Fall aufzurufen, dass der Arbeitgeber
in der Verhandlung am 22.2.2011 kein oder nur ein unzureichendes Angebot vorlegt.
Die Streikteilnahme ist rechtmäßig und stellt keine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Für den Arbeitgeber besteht während der Streikdauer keine Verpflichtung, das Arbeitsentgelt zu zahlen. Deshalb zahlt die GEW auf Antrag Streikgeld für den Lohnausfall in Höhe des nachgewiesenen
Nettogehaltsabzugs. Maximal jedoch das Dreifache eines Monatsbeitrages plus 5 Euro für jedes Kind pro Tag.

Alles Gesagte gilt sowohl für befristet als auch für unbefristet beschäftigte Angestellte des Landes Hessen. Allerdings gibt es keine rechtliche Möglichkeit, die Verlängerung eines zulässig befristeten Arbeitsvertrages oder seine Entfristung zu erzwingen. Deshalb bleibt bei befristet Beschäftigten eine Sanktionsmöglichkeit durch den Arbeitgeber, die er ohne förmlichen Bezug zur Streikteilnahme nutzen
könnte. Die Frage, ob mit einer solchen Sanktionsmöglichkeit an einer Schule zu rechnen ist, solltet Ihr, gegebenenfalls im Austausch mit den anderen GEW-Kollegen und Kolleginnen und dem Personalrat genau prüfen. 

Streiken ist legal, darf keine Benachteiligungen nach sich ziehen, macht Freude - und ist in der jetzigen Situation unumgänglich.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!