3. Bildungsgespräch der GEW Wiesbaden:

Personalratswahlen im Mai 2012

Neuwahl für Schulpersonalräte, Gesamtpersonalräte, Hauptpersonalrat

Rechtzeitig vor den Wahlen hatte die GEW Wiesbaden zu diesem Thema zu einer Veranstaltung am 6. März 2012 in der Kerschensteiner-Schule eingeladen.

Drei KV-Mitglieder (Christina Gerhardt / Schulpersonalrat; Michael Zeitz / Gesamtpersonalrat; Franziska Conrad / Hauptpersonalrat) hatten im Rahmen einer Power-Point-Präsentation kurze Vorträge zu den Aufgabenbereichen dieser Gremien vorbereitet. Als Gast war Udo Schläfer, Gesamtwahlvorstand für die Wahlen am 22./23. Mai, anwesend. Franziska Conrad begrüßte die etwa 3o Besucher und gab einen Überblick über die allgemeinen Rechte der Personalräte wie Informationsrecht, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einstufung (von Beschäftigten), Initiativrecht (Beantragen von Maßnahmen) usw.. Anschließend erläuterten die ReferentInnen (s. oben) die Aufgabenbereiche:

Schulpersonalrat / örtlicher Personalrat (öPR)

Bei den regelmäßigen Treffen mit der Schulleitung gehört es zu den zentralen Aufgaben des öPR sich über alle die Schule betreffenden Angelegenheiten auszutauschen. Der öPR achtet darauf, dass Verordnungen stets im Sinne der beschäftigten KollegInnen (z.B. Einstufung von Angestellten, Pensionierungskonditionen, Lebensarbeitszeitkonten, Gesundheitsvorsorge, Entlastung von Teilzeitkräften, Versetzungsanträge uvm.) behandelt werden.

Nicht alle SchulleiterInnen kennen sich im HPVG wirklich gut aus, dann ist die Sachkenntnis der Personalräte gefragt und ein Eingreifen häufig dringend vonnöten. Der öPR ist in allen internen Konflikten Mittler zwischen Schulleitung und Einzelperson. Dies kann verhindern, dass sich KollegInnen allein mit der Schulleitung auseinandersetzen müssen. Er stellt - wie alle Personalsratsgremien - so die demokratisch legitimierte Vertretung der Kollegenschaft dar. Christina Gerhardt mahnte noch, dass sich Schulpersonalräte nicht zum Vergnügungsausschuss für Lehrerausflüge, Festlichkeiten u. Ä. instrumentalisieren lassen sollten. Solches müsse in den Kollegien anderweitig organisiert werden.

Der öPR bemüht sich zusätzliche Belastungen der KollegInnen zu hinterfragen und wenn möglich, einzuschränken. So wurde an einer Schule der Schulleitervorschlag,  Elterngespräche künftig an Samstagen zu führen vor die Personalversammlung der Schule gebracht und dort abgelehnt. Auch bei der schulinternen Aufteilung zusätzlicher Aufgaben (Kerncurricula, Teamsitzungen, in Zukunft auch die Präsenzzeiten etc.) kann der öPR auf fairen und gleichberechtigten Umgang mit allen KollegInnen drängen. Da auch Schulleiter manchmal Termine vergessen, z.B die Verkürzung der Probezeit, sollten die Personalratsmitglieder solches im Auge behalten.

Gesamtpersonalrat (GPRLL)

Er vertritt die Interessen der KollegInnen gegenüber der Amtsleitung des jeweiligen Schulamts. Er ist zuständig bei Versetzungen und Abordnungen sowie für Stellenbesetzungen von stellvertretenden SchulleiterInnen. Tätigkeitsbeispiele sind gestellte und abgelehnte Versetzungsanträge, Fehler bei Eingruppierungen, Einstufungen von ArbeitnehmerInnen (= Angestellten), Durchführung von Dienstvereinbarungen wie etwa Eingliederungsmaßnahmen von langfristig erkrankten KollegInnen und vieles mehr. Obwohl, wie Michael Zeitz betonte, die  Mitbestimmungsvielfalt des GPRLL im Laufe der Zeit merklich geschrumpft sei, müsse man umso dringender auf den wenigstens fairen Verlauf von Maßnahmen bestehen. Häuften sich Handlungsweisen seitens der Behörde allerdings, die nicht im Sinnen der Lehrerschaft oder Teilen der Lehrerschaft seien, dann sei es Sache der organisierten KollegInnen über gewerkschaftliche Maßnahmen - Öffentlichkeit herstellen, Streikrecht wahrnehmen -  nachzudenken.

Da im hierarchisch strukturierten Behördensystem Schule häufig Druck aufgebaut wird, der dann von oben nach unten abgeladen wird, sprich: von HKM zum SSA, von da auf die Schulleitungen, die ihn dann, je nach Einstellung  und Naturell, mehr oder weniger ungebremst an die Beschäftigten weitergeben, hat hier der GPRLL eine wichtige ausgleichende Funktion. Er kann Gespräche mit Dezernenten führen, Mitwirkung und Kontrolle so weit wie zugestanden wahrnehmen, die Umsetzung von Erlassen, die den Beschäftigten nutzen, einfordern. Er kann die Personalräte vor Ort in konkreten Situationen beraten, etwa bei Rechtsfragen, in Mobbing- oder Bossingfällen.

Gegen die vom KM geplante Zusammenlegung von zwei Oberstufengymnasien in Wiesbaden sowie gegen die Zusammenlegung der Schulämter (alles Kosteneinsparungsüberlegungen der Stadt und des Landes Hessen und keine pädagogischen Entscheidungen!) hat der GPRLL Einspruch erhoben und die Entscheidung vorerst damit zumindest  verzögert.

Der GPRLL hält Kontakt zu anderen Gewerkschaften, Verbänden, Parteien und Initiativen; z.B. Eltern- oder Schülerinitiativen, Integrationsgruppen, Gesamtschwerbehindertenvertretung uvm. Der GPRLL kümmert sich um öffentliche Stellungnahmen und Presseerklärungen.

Hauptpersonalrat (HPRLL)

Er ist beim Hessischen Kultusministerium in Wiesbaden eingerichtet. Sein Verhandlungspartner ist die Hessische Kultusministerin. Hier werden alle Fragen, die die Beschätigten im Hessischen Schuldiest betreffen, verhandelt.

Dazu gehören auch Anfragen zum Bildungshaushalt des Landes. Als man 2008 Lehrer ins Land holen wollte, ohne nach deren Qualifizierung zu fragen, griff der HPRLL erfolgreich ein. Die Diskussion der Bildungsstandards sowie die Prüfung von Verordnungen (z.B. zur sonderpädagogischen Förderung) gehören ebenfalls zu den Aufgaben. Auch Personalangelegenheiten, die auf der unteren Ebene nicht entschieden werden konnten, können bei Bedarf in einer vom HPRLL eigens für solche Zwecke eingerichteten Einigungsstelle entschieden werden. Ein zentrales Thema derzeit ist die Auseinandersetzung mit der geplanten „Selbständigen Schule“ und den damit verbundenen neuen Herausforderungen für alle Beteiligten.

Höchst erfreulich ist die Bilanz,  dass derzeit die GEW im HPRLL, in den GPRLL und in vielen Schulpersonalräten die Mehrheit, in manchen Gesamtpersonalräten sogar mehr als die Zwei-Drittel-Mehrheit hält.

Engagierte Arbeit lohnt sich offenbar! Deshalb auch im Mai GEW wählen !

Udo Schläfer gab noch einige Hinweise zur Wahlvorbereitung und Wahlordnung und teilte mit, dass im Bezirk fast alle Schulen (nur 2 fehlen noch) ihre Wahlvorbereitungsunterlagen beim Wahlvorstand eingereicht haben.

Anschließend beantwortete er in der Diskussionsrunde noch Anfragen zu Nachrückverfahren, Frauenquote, Vorschlagslisten, Vorgehen bei temporärem Ausfall eines Personalratsmitglieds usw.

Wir danken den vier Kolleginnen und Kollegen für ihre umfassenden, sachkundigen und informativen Ausführungen.