Damenwahl

Ausstellung vom 30.8.18 bis zum 20.1.19 wird im Historischen Museum in Frankfurt

Am 1.11.18 hat die „Personengruppe Frauen“ (PG Frauen) in der hessischen GEW eine Führung dazu angeboten und danach bei einem gemeinsamen, gemütlichen Austausch noch kräftig die Aktualität des Themas diskutiert: Zum Beispiel die vier Kernforderungen der ersten Frauenbewegung im Kaiserreich: Das Recht auf Bildung, auf gleichwertige Arbeitsverhältnisse, auf körperliche /sexuelle Selbstbestimmung und letztendlich das Wahlrecht.

Das Frauenwahlrecht gibt es tatsächlich erst seit 100 Jahren in Deutschland, aber in europäischen sowie außereuropäischen Ländern wurde es teilweise noch sehr viel später eingeführt - zuletzt in allen Schweizer Kantonen Anfang der neunziger Jahre; in Saudi-Arabien haben Frauen seit kurzem das kommunale Wahlrecht, in Kuwait dürfen sie bis heute nicht wählen.

Die „Deutsche Revolution 1848/1849“ war Teil der liberalen, bürgerlich-demokratischen und nationalen Einheits- und Unabhängigkeitserhebungen - das Frauen-Wahlrecht aber war noch kein Thema. In der Wilhelminischen Epoche unter Kaiser Wilhelm, ab 1871, gab es das Wahlrecht für „alle“ - Frauen aber waren damit nicht gemeint.

In dieser Zeit wurden Frauen aktiv, setzten sich für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung ein, allerdings unter sehr schwierigen organisatorischen, auch emotionalen Bedingungen – Frauen waren in allen rechtlichen und sozialen Stellungen abhängig vom Mann, was Berufstätigkeit, Geschäftsfähigkeit, Rechte für eigene Kinder, politische Betätigungen anbetraf.... sie waren auch nicht „vernetzt“, es gab z.T. keine Räume, „Tarnvereine“ mussten wegen des Verbots politischer Vereine gegründet werden. Frauen galten – auch unter Zuhilfenahme hanebüchener biologistischer „wissenschaftlicher“ Abhandlungen – als nicht fähig, z.B. Wahlentscheidungen zu treffen.

Sozialistische Frauenvereine organisierten Demonstrationen und orientierten sich an den wesentlich radikaleren englischen „Sufragetten“.

Es folgte eine europäische Aufbruchstimmung für Forderungen der Frauen zur Jahrhundertwende. Eine internationale Frauenkonferenz fand 1904 in Berlin statt, als erste Unis für Frauen öffneten sich Freiburg und Heidelberg, ab 1908 Berlin.

Die Zeit des ersten Weltkriegs war ein Bruch für die Frauenbewegung, Frauen erbrachten Zubringertätigkeiten für die Rüstungsindustrie und arbeiteten in der Krankenpflege.

An der Novemberrevolution 1918/19 waren auch Frauen beteiligt, Sozialdemokraten waren die erste Partei mit der Forderung nach dem Frauenwahlrecht: Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen wurde am 12. November 1918 ausgerufen, am 19. Januar 1919 konnten sie zum ersten Mal wählen. 37 Frauen wurden in die verfassungsgebende Nationalversammlung gewählt bei einer weiblichen Wahlbeteiligung von 82%. Minna Fasshauer wurde erste Ministerin in der Weimarer Republik. Als Politikerinnen konnten Frauen nun eigene politische Schwerpunkte setzen sowie gesetzliche Grundlagen für Frauenrechte und Gleichberechtigung schaffen.

Ab 1933, dem Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft, hatten Frauen nur noch das aktive, nicht mehr das passives Wahlrecht. Viele Errungenschaften der Frauenbewegung der vorherigen Jahrzehnte gingen in dieser Zeit verloren. 

Nach 1945 wurde, dank kämpferischer Frauen wie Elisabeth Selbert, einer der vier „Mütter des Grundgesetzes“, das Grundrecht auf Gleichberechtigung in der Verfassung verankert und somit wieder das aktive und passive Wahlrecht eingeführt, teilweise in hartem Kampf auch gegen Männer.

Allerdings gab es bedeutsame Einschränkungen der Gleichstellung von Frauen bis in die 1970-er Jahre (z.B. bei der Einrichtung eigener Konten, Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, der Befolgung von „ehelichen Pflichten“....), da die Reformierung des für Frauen restriktiven Bürgerlichen Gesetzbuch auch in der Bundesrepublik verschleppt wurde. Änderungen kamen oftmals nur durch Klagen und Urteile zustande, die eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz sahen – und die Entwicklung der Durchsetzung der Gleichberechtigung ist noch immer nicht abgeschlossen. Denken wir an die aktuelle Debatte um §219a StGB und informationelle sowie sexuelle Selbstbestimmung. Inwieweit die Festschreibung der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der neuen hessischen Verfassung zu tatsächlichen Veränderungen beitragen kann, wird die Zukunft zeigen.

Last but not least – so endete die Ausstellung „Damenwahl“: Auch heute sind nach wie vor nur wenige Frauen in politischen Führungspositionen tätig, z.B. im Bundestag sind Frauenanteile wieder rückläufig (unter 31%).

Wir erinnern in diesem Zusammenhang an ein Statement aus unserer eigenen Plakatausstellung zu „100 Jahren Frauenwahlrecht“, die euch als Schulversand zugegangen ist: „ Nur wenn Frauen wählen gehen und sich wählen lassen, wird auch für Frauen Politik gemacht.“ Dafür sind paritätisch aufgestellte Wahllisten natürlich eine elementare Voraussetzung.

Die Besucherinnen der Ausstellung mit der PG Frauen können die Ausstellung nur weiterempfehlen – geeignet ist die Ausstellung gleichermaßen für alle Menschen, ob Frauen, Männer, Queere und im Rahmen des politischen Bildungsauftrags selbstverständlich auch für den Unterricht mit Schüler*innen.

Zu besuchen ist die Ausstellung noch bis 20. Januar 2019. Weitere Informationen gibt es unter:

https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/jubilaeumskampagne.html 

Bei Interesse an der PG Frauen, unserer Plakatausstellung, unseren Themen oder Treffen schreibt uns einfach unter frauen@gew-hessen.de oder besucht uns unter https://www.gew-hessen.de/mitmachen/arbeits-personengruppen/frauen/ 

Christine Dietz und Katja Plazikowsky