Verschlusssache Schulkommission

Pressemitteilung vom 15.02.2024

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gibt es auch in der Stadt Wiesbaden eine Schulkommission. In diese werden seitens in der Stadt vertretener Institutionen Ehrenamtliche neben aus der Stadtverordnetenversammlung entsendeten Mitgliedern gewählt. Das Ziel ist die Einbindung der Zivilgesellschaft. Auch DGB und GEW Wiesbaden-Rheingau haben ein Mitglied und eine Stellvertretung benannt, die schließlich am 17. März 2022 von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt wurden (https://piwi.wiesbaden.de/dokument/4/2899232).

Mit großem Befremden musste die GEW Wiesbaden-Rheingau zu Beginn der Legislaturperiode feststellen, dass die Stadt Wiesbaden diesen ehrenamtlich engagierten Bürger*innen in der Schulkommission eine vollständige und ausnahmslose Verschwiegenheitsverpflichtung auferlegt. Selbst gegenüber den sie entsendenden Institutionen dürfen die Schulkommissionsmitglieder aus Sicht der Stadt keinerlei Bericht erstatten, was in der Schulkommission verhandelt wird. Dies erschwert die Arbeit sowie die Beratung für die GEW in der Schulkommission und verunmöglicht jede Transparenz (selbst intern).

Die Stadt Wiesbaden beruft sich zunächst auf §24 der hessischen Gemeindeordnung:

„Der ehrenamtlich Tätige hat, auch nach Beendigung seiner Tätigkeit, über die ihm dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“

Zu den Hinweisen der GEW, dass es demnach durchaus Inhalte in der Schulkommission geben könnte, die „offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen“ und Vorschlägen der GEW, diese doch in den Schulkommissionssitzungen zu kennzeichnen, damit für die Ehrenamtlichen hier Sicherheit entsteht, was berichtet werden darf oder nicht, erklärt die Stadt schließlich grundsätzlich und ausnahmslos:

„Dadurch, dass die Kommissionen in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschließen, unterfällt der Inhalt dieser nichtöffentlichen Sitzungen grundsätzlich der Verschwiegenheit.“

Und um dem ganzen den entsprechenden Nachdruck zu verleihen, wird dem GEW-Vertreter in der Schulkommission auch direkt „der Vollständigkeit halber“ mitgeteilt: „Ein Verstoß (…) kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.“

Die GEW hat über den von ihr entsendeten Vertreter mehrfach versucht, verschiedene Vorschläge zur Sitzungsgestaltung zu unterbreiten, um ein Mindestmaß an Transparenz zu ermöglichen - beispielsweise nur einzelne, sensible Tagesordnungspunkte als der Verschwiegenheit unterliegend zu kennzeichnen, ein gemeinsames/demokratisches Verständnis über die Offenkundigkeit einzelner Punkte herzustellen oder die jeweiligen Sitzungen entsprechend zu strukturieren. Diese Anträge und Vorschläge an die Schulkommission wurden seitens des Magistrats der Stadt als gesetzwidrig nicht zugelassen oder grundsätzlich abgewiesen.

Die GEW Wiesbaden-Rheingau erachtet die größtmögliche Transparenz im staatlichen Schul- und Bildungssystem als einen wesentliche Grundpfeiler für dessen demokratische Akzeptanz und das gesellschaftliche Vertrauen in dieses. 

Das Ansinnen der Stadt Wiesbaden (das auch in der Bürgerfragestunde des Ausschuss Schule, Kultur und Städtepartnerschaft der Stadtverordnetenversammlung insbesondere aus den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP bekräftigt wurde), derart grundsätzlich und ohne jedes Lösungsbemühen zu Gunsten durchaus möglicher Transparenz die Schulkommission zu einer vollständigen Verschlusssache zu erklären und ehrenamtlich Engagierte mit Geldbußen zu bedrohen, wenn sie sich aus ihrer Sicht fehl verhalten, versteht die GEW nicht nur als grundlegenden Misstrauensausdruck gegenüber den zivilgesellschaftlichen Institutionen. Sie sieht darin auch eine unzeitgemäße Entwicklung, die geeignet ist, gesellschaftliches Misstrauen in die Schulpolitik der Stadt zu sähen.

Sich mit einer solchen Geheimhaltungspolitik gemein zu machen, erkennt die GEW Wiesbaden-Rheingau dabei auch als Problem für ihre eigene Glaubwürdigkeit, das Vertrauen in ihre Integrität sowie ihr Transparenzverständnis.

Die GEW Wiesbaden-Rheingau hat daher entschieden, die aktive Mitarbeit in der Schulkommission bis auf Weiteres auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die GEW Wiesbaden-Rheingau bedauert diesen Schritt sehr - insbesondere nach mehreren und insbesondere seitens des zuständigen Dezernenten für Finanzen, Schule und Kultur grundlegend zurückgewiesenen, konstruktiven Lösungsvorschlägen.