…TV-H (Tarifvertrag des Landes Hessen)

 

TV-H-Einsatz – Fallkonstellation: Ich habe meinen Vorbereitungsdienst abgeschlossen
„Dann erst einmal herzlichen Glückwunsch! Und auf geht es!“ Haben Sie im Frühjahr Ihren Abschluss gemacht, bemühen Sie sich doch um einen Anschlussvertrag als TV-H-Kraft (es sei denn, Sie erhalten gleich eine Planstelle). Wenn zwischen dem abgeschlossenen Vorbereitungsdienst und dem Beginn der hessischen Sommerferien einer Beschäftigung in der Schule nachgegangen wird, dann erhält mensch gemäß dem Erlass „Weiterbeschäftigung befristet beschäftigter TV-H-Lehrkräfte während der Sommerferien“ (https://gew-wiesbaden.de/fileadmin/user_upload/Broschuere/Sommerferien-2023.pdf) auch in den Sommerferien im Umfang Ihrer im Vertrag zur Vertretung ausgewiesenen Stunden Gehalt. 

TV-H-Einsatz – Fallkonstellation: Ich bin noch keine ausgebildete Lehrkraft, habe aber Interesse am (vorübergehenden) Einsatz in der Schule als Vertretungslehrkraft
Für alle, die mal reinschnuppern wollen, sicher eine gute Idee. Grundsätzlich können Sie mit durchaus unterschiedlichen Qualifikationen den Schritt wagen. Ob diese in Schule gebraucht werden und einsetzbar sind, entscheiden die Schulleitungen vor Ort. Eine andere Möglichkeit ist die Blindbewerbung bei den jeweiligen Staatlichen Schulämtern. Hierzu sollten Sie Ihre Einsatzwünsche formulieren und Ihre Fähigkeiten darlegen. 

Wenn Sie über 30 Wochen beschäftigt werden sollen, gilt auch für Sie der „Sommerferienerlass“. Darauf achten Sie bitte bei Vertragsabschluss. 

Die Vergütungsstufe hat etwas mit Ihrer Qualifikation und Erfahrungen zu tun. Hier sollten Sie sich nicht unbedingt auf die Aussagen der Schulleitungen vor Ort verlassen. Eingruppierungsfragen sind Fragen, die die Personalsachbearbeiter*innen im Staatlichen Schulamt beantworten können und bei Einstellung auch entscheiden. Bitten Sie nach Vorlage Ihrer Unterlagen bei der Schulleitung ggf. um eine kurze Mail an das Amt, welches dann schriftlich eine Beantwortung vornehmen soll. 

Haben Sie sich dann für die Aufnahme der Tätigkeit in der Schule entschieden, sollten Sie Kontakt mit dem Personalrat (PR) der Schule aufnehmen. Dieser muss Ihrer Einstellung, Ihrer Eingruppierung und Ihrer Einstufung zustimmen. Lassen sie den PR der Schule noch mal über Ihre Unterlagen schauen, damit Sie auch hier eine Rückmeldung hinsichtlich Ihrer Vergütung erhalten. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie eine andere Beschäftigung für die Tätigkeit in der Schule aufgeben, denn gekündigt ist gekündigt. Dies gilt auch, wenn bei der Vergütung nachjustiert werden kann, da Sie ein Anrecht auf eine beschäftigungsangemessene Bezahlung haben – unabhängig davon, was in Ihrem Vertrag steht und ob Sie diesen unterschrieben haben. Ihre Bezahlung richtet sich nach dem Tarif, auf den in Ihrem Vertrag Bezug genommen wird. Dennoch kann es sein, dass sie in dem neuen Tarifvertrag weniger Anspruch auf Vergütung haben, als in Ihrem alten. 
Von daher: vorher klären!

Fallkonstellation: Im Rahmen der verlässlichen Schule Interesse an einer Beschäftigung als VSS-Kraft 

Als eine solche Kraft finden Sie den Weg in die Schule auch über die Schulleitungen der Schulen vor Ort. Nur anders als bei den TV-H-Kräften erhalten Sie einen Rahmenvertrag, aus dem weder die Stundenanzahl noch ein Vertretungsgrund hervorgeht. Der mit Staatlichen Schulamt geschlossene Vertrag ermöglicht der Schule, Sie mit variierender Stundenzahl zu beschäftigen. 

Sie haben als VSS-Kraft keinen Unterricht zu halten, sondern Aufsichten von sonst ausfallendem Unterricht zu übernehmen. Diese fallen in der Regel spontan an, wenn Kolleg*innen erkranken oder anderes Temporäres oder Unvorhergesehenes passiert. Somit ist diese Tätigkeit eine Arbeit auf Abruf. Die Schulleitungen sind aber bereit, die von Ihnen genannten Rahmenzeiten zu beachten. An manchen Schulen, insbesondere großen Gymnasien, wird die Rufbereitschaft auch in der Schule realisiert. Das heißt, Sie übernehmen feste Zeitslots, in denen Sie im Lehrer*innenzimmer auf Einsatz warten.

Den Schulen werden für diese Vertretungsfälle, die durch Aufsichten abgedeckt werden, VSS-Mittel zur Verfügung gestellt, die dann im Rahmen des Bedarfs für abgerufenen Stunden ausgegeben werden. In besonderen Fällen kann die Schule Mittel nachbeantragen.

VSS-Tätigkeit gilt nicht als Lehrtätigkeit, deswegen werden in der Regel weder die Zeiten (noch die damit in Zusammenhang stehenden Erfahrungen) angerechnet. Dies gilt für die Erfahrungsstufen, wenn sie mal TV-H-Kraft werden wollen oder für die Erfahrungspunkte, wenn Sie sich später als ausgebildete Lehrkraft bewerben. 

In der Praxis ist es aber oft so, dass Sie – obwohl sie „nur“ VSS-Kraft sind – für regulären Unterricht eingesetzt werden. Das sollten Sie sich sehr genau hinsichtlich der zuvor genannten Punkte und der Vergütung überlegen. 

Aber nicht nur die Höhe der Vergütung ist so eine Sache für sich, sondern auch der Umstand, wann bezahlt wird. Das Land verhält sich gegenüber den bei ihm beschäftigten Tarifbeschäftigten nach ihrer Einstellung oder bei einer nach Tarifvertrag notwendigen Anpassung der Vergütung so, als wenn Kolleg*innen auf dieses Geld nicht angewiesen seien und beliebig lang auf ihre Bezahlung warten könnten. 

Das ist besonders schändlich, da diese Kolleg*innen auch noch prekär beschäftigt sind – von daher sicher erst einmal zögern, ihren neuen Arbeitgeber über die Nicht-Zahlung des Gehalts in Kenntnis zu setzen oder die tarifangemessene Bezahlung einzufordern. 

Personalräte aufgepasst: Hier habt Ihr eine gute Möglichkeit, für Eure Kolleg*innen aktiv zu werden und bei der Behörde die Bezahlung einzufordern. Die Kolleg*in kann ermuntert werden, bei der Bezügestelle in Kassel anzurufen und auf den Umstand der Nichtzahlung aufmerksam zu machen. 

Abordnung in die Bildungsverwaltung, Universitäten, Studienseminare
Die genannten Abordnungen unterliegen allesamt der Mitbestimmung der Örtlichen Personalräte. Sollten an einer Schule nicht ausreichend ausgebildete Kolleg*innen sein, sollte besonders darauf geachtet werden, dass diese Kolleg*innen, wenn sie anderweitig eingesetzt werden sollen oder wollen, dies mit Augenmaß erfolgt. Hierbei sind die individuellen Bedürfnisse der Kolleg*innen mit den Bedarfen der Schulversorgung abzuwägen. Kein einfacher Prozess. 

Kolleg*innen, die abgeordnet werden wollen, sollten dies frühzeitig kommunizieren, so dass durch anderen Personalbewegungen ein möglicher Ersatz frühzeitig überlegt und vorbereitet werden kann.