Was lange währt... Die Causa Schelmengraben

Stellungnahme der GEW Wiesbaden-Rheingau zu Situation an der Grundschule Schelmengraben.

Am 30.03.2017 berichtete der Wiesbadener Kurier wiederholt zur Situation an der Grundschule Schelmengraben. Für die GEW Wiesbaden-Rheingau nimmt die kreisverbandsvorsitzende Manon Tuckfeld Stellung:

Was lange währt…
Die Causa ‚Grundschule Schelmengraben‘ füllt zwar mittlerweile Zeitungsartikel und anhängige Gerichtsverfahren - allein die Entscheidung des Staatlichen Schulamtes ist noch nicht gefallen.

Seit 1 bis 2 Jahren begleitet die GEW Rechtsberatung aktiv und unterstützend einen Schulpersonalrat und ein Kollegium, das von einer Schulleitung in einer Art und Weise ‚geführt‘ wird, die die Nutzung dieses Adjektivs erforderlich macht. Allein seit dem letzten Sommer sind 15 Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht worden, die auf Fehlverhalten der Schulleitung schließen lassen.

Aber nicht nur KollegInnen sind aktiv, sondern auch Eltern und Elternvertreter, Institutionen und Schulkonferenzmitglieder. Sehr viele Stimmen aus der Schulgemeinde haben kritisch Stellung zum Verhalten der Schulleitung genommen.

Im Kern dreht sich die Kritik um einen recht freihändigen und zugleich autoritären Führungsstil; die Missachtung der Rechte Dritter; die regelmäßige Nichtbeachtung rechtlicher Vorgaben; Eingriffe in die pädagogische Freiheit; Verletzungen der Fürsorgepflicht gegenüber LehrerInnen, aber auch Schülern (wie im Wiesbadener Kurier am 17.03. und 30.03. berichtet, verlinkt mit der GEW-Homepage); die Missachtung von Gremien (Gesamtkonferenz und Schulkonferenz) und deren Rechte und Möglichkeiten, die Schule mitzugestalten und positive Impulse zu setzen.

Die GEW hat zur Unterstützung des Personalrates eine Klage eingereicht, mit der die Schulleitung gerichtlich veranlasst werden soll, wieder ein rechtskonformes Verhalten an den Tag zu legen. Diese Klage ist ein Akt der solidarischen Unterstützung der Kolleg*innen am Schelmengraben. Der Klageinhalt bezieht sich auf verschiedene Verstöße gegen das Hessische Personalvertretungsrecht (HPVG), die die GEW und der örtliche Personalrat der Schulleitung zur Last legen.  Das Gericht, so die Intention der Klage, wird, die Schulleitung anweisen, Wortlaut und Sinn des Hessischen Personalvertretungsrechts auch in der Grundschule Schelmengraben zu achten und zur Anwendung zu bringen (nähere Informationen finden sich auf der Homepage der GEW Wiesbaden-Rheingau).

wird endlich…

Nach einem etwa drei Jahre andauernden Konflikt, der immer wieder auch zum Vorsprechen beim und zur Einbeziehung des Staatlichen Schulamts Wiesbaden/Rheingau-Taunus geführt hat, zeichnen sich erstmals positive Signale ab. Die neue Schulamtsdirektorin scheint die Aufgabe und Verpflichtung des Staatlichen Schulamtes, als  Fach- wie Rechtsaufsicht über die Schulen des Schulamtsbezirkes, aktiv im Sinne des Schulfriedens zu werden, Ernst zu nehmen. Die neue Leitung des SSA hat sich persönlich vor den Osterferien ein Bild vor Ort gemacht. Das erschütternde Ergebnis, die vielen Vorfälle und Kritikpunkte, die die Kolleginnen und Kollegen vor Ort geäußert haben, haben wohl dazu beigetragen, dass der Standort Schelmengraben nun hoffen kann. Diese Hoffnung hat das Kollegium auch dringend nötig. Die Kraft eines so engagierten Kollegiums gehört den Kindern. Das Kollegium muss als Team arbeiten können; es muss von der Schulleitung unterstützt und getragen, nicht behindert und drangsaliert werden. Die Arbeit ist ohnehin schon schwer genug. Die ganze Kraft der Kolleginnen und Kollegen wird gebraucht, um die Schule in den Stadtteil öffnen, die Eltern einzubinden und mit der ganzen Vielfalt des Stadtteils für die Kinder etwas Positives zu erreichen.

gut?!

Allein es fehlt die abschließende Handlung. Die GEW wartet jetzt gespannt auf die nächsten Schritte. Das Kollegium hingegen ist erschöpft und kann kaum noch warten. Es zählt die Tage bis zur Entscheidung und hofft, dass die von vielen Kolleginnen und Kollegen aus ihrer Not heraus eingereichten Versetzungsanträge nicht zum Tragen kommen müssen.