Tarifverhandlungen 2015

TVöD-Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst

Berlin, 23. Januar 2015 - Gestern und heute haben sich die Verhandlungsgruppen der GEW und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zum 6. Mal getroffen, um über eine tarifliche Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte zu verhandeln.
Die TdL hat das Forderungspaket der GEW entgegengenommen, das auf der Grundlage der vorangegangen Verhandlungstermine und der von der TdL überreichten Regelungsvorschläge entwickelt wurde. Die TdL wird dieses Paket bewerten und die daraus entstehenden Kosten berechnen. Die nächste Verhandlungsrunde ist am 3./4. Februar. Nähere Informationen zu dem Forderungspaket erfolgen Anfang nächster Woche im Tarifinfo und auf der GEW-Homepage: www.gew-tarifrunde.de.

Auf einen Blick: Argumente und Forderungen der GEW

Der im Jahr 2009 erstmals vereinbarte Tarifvertrag zur Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen wurde von den Gewerkschaften nach fünfjähriger Laufzeit zum 31. Dezember 2014 gekündigt. In wenigen Wochen werden Verhandlungen mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) beginnen. 

Das Bruttogehalt einer Erzieherin/eines Erziehers beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung im Durchschnitt 2.811 Euro. Damit liegt es um 638 Euro unter dem Durchschnittsverdienst aller ArbeitnehmerInnen in Deutschland. Und: Nur 53 % der ErzieherInnen haben eine Vollzeitstelle. Bei ErzieherInnen, die selbst Kinder haben, sinkt die Vollzeitquote auf 34 %, mit zwei und mehr Kindern auf 27 %. 15 % arbeiten weniger als 21 Stunden. 

ErzieherInnen verlangen zu Recht, dass sich die gestiegenen Anforderungen an die Qualität ihrer Arbeit in höherer Bezahlung widerspiegeln müssen. Die GEW fordert von den Arbeitgebern eine deutliche Steigerung der Bezahlung. 

Die pädagogische Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder wurde in den letzten Jahren deutlich aufgewertet. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass für frühe Bildung mehr getan werden muss. Erzieherinnen und Erzieher tragen große Verantwortung für Bildung, Erziehung und Betreuung. Sie schaffen die Grundlage für den Bildungsweg der Kinder. 

In der Struktur der Eingruppierung gibt es eine Reihe – zum Teil aus den 1970er Jahren stammende – Vorschriften, die nicht mehr zeitgemäß sind. So muss z. B. die Eingruppierung von Leitungskräften neu bewertet werden. Sie darf sich nicht mehr nur allein nach der Zahl der belegten Plätze richten, sondern muss auch die Zahl der Beschäftigten berücksichtigen. 

Regelungen des TVöD behindern beruflichen Aufstieg und Mobilität. Bei Höhergruppierungen und beim Wechsel des Arbeitgebers muss es deshalb möglich sein, die bisher erreichte Gehaltsstufe beizubehalten. 

Im den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe gibt es neue Berufe und Tätigkeiten. Um sie adäquat eingruppieren und bezahlen zu können, müssen dafür Reglungen geschaffen werden. Dies betrifft insbesondere KindheitspädagogInnen (BA), FachberaterInnen und SchulsozialarbeiterInnen. 

Die letzten Jahre haben gezeigt, wie schwer es ist, geeigneten Nachwuchs für den Beruf zu finden. Nach dem massiven Ausbau der Kita-Plätze gibt es auf dem Arbeitsmarkt keine Reserven mehr. Um den Beruf in Zukunft für SchulabgängerInnen attraktiv zu machen, ist es dringend erforderlich, ihn finanziell höher zu bewerten.