Resolution gegen Lobbyismus in Schule

Neues aus dem Bezirksverband Südhessen

Am 20.02.2018 hat die Bezirksdelegiertenversammlung Südhessen sich thematisch mit Lobbyismus und Werbung in Schulen beschäftigt. Nach einem Impulsreferat und anschließender Aussprache wurde eine Resolution beschlossen.

Diese steht hier zum Download zur Verfügung.

Aus der Präambel:

Die Einflussnahme auf Schule und Unterricht wird stetig größer. Zugleich wächst die Überlastung der Lehrerkollegien. Durch chronische Unterfinanzierung des Bildungssystems geraten Schulen in Schwierigkeiten, ihren Bildungsauftrag vollumfänglich zu gewährleisten und den Schüler*innen attraktive Lernumgebungen und -gelegenheiten zu ermöglichen.  Durch werbelastige, interessengeleitete und punktuelle/temporäre Angebote Dritter geraten sie absehbar in Abhängigkeit. Die Politik darf sich durch unkontrolliertes Sponsoring nicht aus der Verantwortung stehlen. Das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsens ist aktuell und auf kommerzielle, wirtschaftliche und lobbyistische Einflussnahme auf Schulen zu übertragen. Zur Unterstützung der Lehrer*innen ist eine unabhängige Monitoringstelle einzurichten.

Die konkreten Forderungen:

Unterfinanzierung

Alle Schüler*innen haben ein Recht auf gleiche Bildungschancen - unabhängig von Schulform, Schulort oder Schulstufen. Der Staat muss Schulen hierzu vollumfänglich finanzieren und Verwerfungen durch punktuelle/temporäre Förderungen vermeiden.

Primat der Pädagogik

Schulen sind in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Neutralität und Pluralität verpflichtet. Zusammenarbeit mit Dritten hat sich diesem unterzuordnen - im Sinne von Kontroversitätsgebot, Überwältigungsverbot aber auch der Förderung kritischen Bewusstseins. Beteiligungen und Finanzierungen müssen vollständig transparent sein.

Verantwortlichkeit

Die Regelungs- und Kontrollverantwortung darf nicht alleine den Schulen übertragen werden, da dies zu erheblicher Mehrarbeit führt. Es müssen eindeutige Formulierungen in die Schulgesetze aufgenommen werden. Auf eine sensible und konsequente Einhaltung muss geachtet werden. Die Schulen sind äußerlich zu unterstützen durch die Schulträger und Schulämter sowie eine unabhängige Monitoringstelle für Unterrichtsmaterialien.